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Das Brennholz und seine Probleme


Autor: Andreas Stöckinger

Wiesentheid, Mittwoch, 04. Januar 2017

Die Waldkörperschaft in Wiesentheid hatte zur Auslosung geladen und der Andrang war groß. Dabei wurde deutlich, mit welchen Problemen die Körperschaft zu kämpfen hat.
Großer Andrang beim traditionellen Verlosen der Holzlauben – 96 waren es in diesem Jahr: Einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder der Waldkörperschaft in Wiesentheid zur Aufteilung des Brennholzes. Seit 1862 besteht der Zusammenschluss.


Es ist wahrlich kein gewöhnlicher Verein in Wiesentheid, dessen Mitglieder sich alljährlich in der Zeit um die Jahreswende treffen. Früher war es eine Art Feiertag, wenn die Mitglieder der Waldkörperschaft in Wiesentheid – eigentlich Güterwaldkonsortium – ihre Brennholz-Lose zogen. Dazu läuteten sogar die Kirchenglocken. Ausgelost wird traditionell im Rathaus, quasi auf neutralem Boden. Seit 1862 existiert die Körperschaft, die weiter bestehen soll, aber auch mit einigen Problemen zu kämpfen hat.

„Wir müssen uns eigentlich eine neue Satzung geben“
Ludwig Zink Vorsitzender Waldkörperschaft

Einst entstand nicht nur in Wiesentheid eine Körperschaft, ein Zusammenschluss an privaten Waldbesitzern, die ihre Wälder quasi in einen Topf warfen, um die Arbeit und den Ertrag gemeinsam aufzuteilen. Erhalt, wie auch Pflege wurden vereinbart. „Die Bauern waren fortschrittlich, sie machten eine Flurbereinigung im Wald“, sagt Ludwig Zink und schaut zurück in die Historie. Zink ist der gewählte Vorsitzende der Wiesentheider Holzrechtler, von denen es noch etwa 70 gibt. Sie besitzen zusammen rund 180 Hektar Wald, mehr als die Kommune. Die Flächen sind auf nahezu das gesamte Gemeindegebiet verteilt. 1#googleAds#100x100

Je nachdem, wie viel Wald eine Familie einst in die Körperschaft einbrachte, so viele Anteile an Holz wurde ihr zugeteilt. Bis zu sieben Anteile sind es, die heute noch auf manchen Anwesen liegen. Das Holzrecht ist im Grundbuch eingetragen und vererbt sich auch beim Verkauf eines Anwesens weiter. So gut wie immer behält es der neue Hausbesitzer, auch wenn er vielleicht nicht selbst in den Wald geht, um es abzuholen.

Die Holzrechte sind nicht teilbar und nicht auflösbar laut der einstigen Festlegung. Genau da liegt eine der Schwierigkeiten. Mittlerweile sind es auch Erbengemeinschaften, die sich das zustehende Holz eines Anwesens teilen. Lose werden oft weitergegeben oder verkauft. Für die Verantwortlichen der Körperschaft ist es so mitunter nur schwer nachvollziehbar, wer nun das Brennholz aus dem Wald holt.

Bis vor etwa 15 Jahren übernahmen Mitglieder der Waldkörperschaft, meist Landwirte, die anfallenden Arbeiten, wie das Holz einschlagen, oder das Pflanzen junger Bäume. Nach der Ernte, von etwa Oktober an bis Jahresende, wurde gegen Bezahlung Holz gemacht. Heute gibt es längst keine Landwirte mehr in Wiesentheid, und damit auch niemand, der Holz schlägt. Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Kitzingen betreut die Flächen, Teile des Einschlags werden über die FBG verkauft. Das Ganze warf und wirft auch einen Gewinn ab, der wird jedoch fast immer in die Wälder investiert. Die Bäume werden von ausländischen Firmen eingeschlagen, die Rechtler müssen dafür pro Los Brennholz einen Anteil von 35 Euro bezahlen.

Wird es einmal weiter gehen mit der Körperschaft, und wenn ja, wie, fragen sich die Vorsitzenden Ludwig Zink und Ludwig Schmitt. Sie sind beide über 60 Jahre alt und kennen sich noch in der Flur und den Waldstücken genauestens aus.

Früher bekamen auch der Pfarrer, der Mesner, die Kirchenmusiker, selbst die Hebamme, ihren Holzteil. Doch an wen sollen diese Lose in heutiger Zeit gehen? Es gibt weitere Festlegungen, die vor 150 Jahren in einem kleinen Büchlein notiert wurden. Es ist aktuell kaum möglich, die Regularien der als altrechtlich geltenden Vereinigung an die heutigen Gesetze anzupassen, benennt Zink das Problem. Selbst wenn in der Bewirtschaftung der Wälder etwas geändert werden sollte, sei das nicht so einfach machbar, weil eigentlich alle Holzrechtler zu befragen seien. Aufwändig und äußerst umständlich sei das Ganze.

„Wir müssen uns eigentlich eine neue Satzung geben“, sagt Zink. Aber wie? Nicht nur in Wiesentheid stehe man etwas ratlos in der Angelegenheit da, weiß er. Juristen wurden bereits um Rat gefragt, doch die verwiesen jeweils an die höhere Instanz. Die Wiesentheider wandten sich über den Abgeordneten Otto Hünnerkopf an den Bayerischen Landtag, der sich mit den schwierigen Holz-Regularien beschäftigen solle.

Bis wann eine Lösung gefunden wird, ist kaum vorhersehbar. Bis dahin wird in Wiesentheid wohl noch einiges an Brennholz gemacht und geschürt werden.