Brunnenwasserverbrauch ist noch nicht vom Tisch
Autor: Gerhard Bauer
Segnitz, Dienstag, 23. Februar 2016
Die Behandlung während der Auslegung eingegangener Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schindäcker II und die Befragung zu Brunnen und Zisternen standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung Segnitz am Montag im historischen Rathaus.
Die Behandlung während der Auslegung eingegangener Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schindäcker II und die Befragung zu Brunnen und Zisternen standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung Segnitz am Montag im historischen Rathaus.
Zweite Bürgermeisterin Marlene Bauer musste keine großen Debatten führen. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) bescheinigte der Gemeinde, sich aktiv um vorhandene Leerstände im Altort zu kümmern: In vier Anwesen sei wieder Leben eingekehrt. Außerdem wurden drei Baulücken im Ortskern geschlossen.
Das Landesamt für Denkmalpflege wies auf frühere Bodenfunde hin. Die Bürgermeisterin bekräftigte, dass die Gemeinde wie bei vorausgegangenen Bauvorhaben jedes weitere Vorgehen mit dem Landesamt absprechen will.
Die Ratsrunde stimmte allen vom Büro Horn Beratende Ingenieure und der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussanträgen zu.
Private Einwendungen waren während der Auslage der Pläne nicht eingegangen. Allerdings erklärte ein Bürger in der Sprechstunde zum Ende der Sitzung, dass er sich die Breite seiner Wohnstraße anders vorgestellt habe. Er musste von Bauer zur Kenntnis nehmen, dass die öffentliche Auslage der Pläne im Juli/August 2015 erfolgte und kein Widerspruch mehr möglich ist. Gemeinderat Sebastian Kohrmann kritisierte die Verwaltung, weil es von August bis jetzt gedauert habe, bis die Stellungnahmen bearbeitet wurden. Dazu wollte er eine Antwort der Verwaltung.
Der Gemeinderat griff das Ergebnis seiner Befragung zu Brunnen und Zisternen auf. Er genehmigte in einem Fall die Benutzung von Brunnen- und Zisternenwasser für die Toilettenspülung und in drei Fällen die Nutzung für Toiletten und zur Gartenbewässerung, alle mit einem Zähler. 36 Grundstücke wurden zur Gartenbewässerung von der Benutzungspflicht der öffentlichen Wasserversorgung befreit. 34 Bürger mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25 Kubikmeter/Person beantworteten die Befragung nicht und werden erneut angeschrieben – jetzt mit Terminvorgabe, bis wann ihre Antwort zu erfolgen hat. Gartenbaubetriebe sollen zudem erklären, welche Wassermengen in die Kanalisation eingeleitet werden. Die Gemeinde behält sich in allen Fällen Überprüfungen vor.
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