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Brüder als schlagkräftiges Duo


Autor: Frank Weichhan

Kitzingen, Dienstag, 25. Oktober 2016

Bei einem brutalen Angriff zweier Brüder auf einen 35-Jährigen, war viel Alkohol im Spiel, was die Sache vor Gericht nicht leicht machte. Es gab aber einen nüchternen Zeugen.
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Ein Männerabend war angesagt. Die beiden Brüder lassen es kurz vor Weihnachten im vergangenen Jahr kräftig krachen, der Alkohol fließt reichlich. Der damals 19-Jährige bringt es nach durchzechter Nacht in den frühen Morgenstunden gegen 4 Uhr auf 2,2 Promille, sein zwei Jahre älterer Bruder hat 1,7 Promille intus.

Kurz nach 4 Uhr ist in einer Bar in der Kitzinger Falterstraße Absacker-Zeit. Die Brüder halten sich mit zwei, drei anderen vor dem Eingang auf, als eine dreiköpfige Gruppe eintrifft. Die etwas älteren Semester haben eine Weihnachtsfeier hinter sich und bringen es auf ähnliche Promillewerte wie das Brüderpaar.

Eskalation

Was in den nächsten Minuten passiert, ist umstritten. Vermutlich fühlt sich eine Frau aus der Gruppe, die vor der Bar steht, von den Neuankömmlingen angemacht oder beleidigt. Daraufhin wollen die Brüder der Bekannten helfen – und müssen einiges einstecken. Einer wird gegen eine Tür geschubst, der andere bekommt einen Schlag und geht kurzzeitig zu Boden.

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Dann eskalieren die Dinge: Die Brüder fallen über den betrunkenen Angreifer her. Der 35-Jährige bekommt von jedem einen Schlag versetzt und taumelt mitten auf der Straße zu Boden. Obwohl benommen auf dem Mittelstreifen sitzend, erhält der Mann von jedem der Brüder noch weitere Hiebe.

Ergebnis der brutalen Attacke: Gehirnerschütterung, Platzwunde, vier abgebrochene Schneidezähne sowie Risse in weiteren Zähnen. Auch wenn die Folgen inzwischen größtenteils beseitigt sind, ist zehn Monate später eines geblieben: Beim Duschen schmerzt das Opfer die zurückgebliebene Narbe auf dem Kopf.

Die angeklagten Brüder können sich vor dem Kitzinger Jugendschöffengericht nur den ersten Teil des Geschehens erinnern und sehen sich als Opfer. Von dem brutalen Gegenangriff wollen sie nichts wissen. Das Opfer seinerseits kann sich nach der Gehirnerschütterung an nichts mehr erinnern, seine Mitstreiter machen unterschiedliche Angaben.

Die Sache droht wie so viel Auseinandersetzungen im Promille-Nebel im Nichts enden – wenn es da nicht einen neutralen Zeugen geben würde. Der Anwohner war auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden. Zunächst schenkt er dem Streit keine große Bedeutung – weil es öfter an der Stelle kracht. Doch dann sieht er den Angriff der Brüder auf den 35-Jährigen – und entschließt sich helfend einzugreifen. Er eilt sogar auf die Straße, um den ungleichen Zwei-gegen-einen-Kampf zu unterbinden.

Für die Brüder steht einiges auf dem Spiel: Weil wegen ihrer Vorstrafen womöglich Gefängnis droht, haben sie jeweils einen Pflichtverteidiger bekommen. Das Vorleben der Angeklagten ist nicht ohne: Schon einmal erwiesen sie sich als schlagkräftiges Duo. Der Ältere griff zudem schon Polizisten an, saß deshalb zwei Wochen in Arrest und bekam die Auflage, ein Jahr nicht mit über 0,5 Promille erwischt zu werden. Das klappte auch – ein paar Wochen später kommt es dann allerdings zu dem Vorfall in der Falterstraße.

0,5 Promille als Obergrenze

Beide Brüder, die inzwischen als Arbeiter fest im Leben stehen, werden nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt: Der Jüngere bekommt ein Jahr Freiheitsstrafe, der Ältere 18 Monate. Beide Strafen werden zu jeweils drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Für beide Täter gilt ein Jahr lang 0,5 Promille als Obergrenze und beide müssen je 2000 Euro Geldstrafe zahlen.

Das mit den Männerabenden hat sich also erst einmal. Zumal der 20-Jährige inzwischen frisch gebackener Vater und nach eigenen Angaben geläutert ist. Und der Jüngere ist so über sich erschrocken, dass er – so seine Einlassung – nach einem Bier auf die Alkohol-Bremse tritt.