Druckartikel: Bringt Lärmschutz eine Einigung im Parkplatz-Streit?

Bringt Lärmschutz eine Einigung im Parkplatz-Streit?


Autor: Von unserem Mitarbeiter Andreas Stöckinger

, Freitag, 20. Januar 2012

Im Rechtsstreit um die Nutzung einer Fläche am Edeka-Supermarkt in Wiesentheid hoffen der Betreiber des Marktes und die Gemeinde jetzt auf eine Lösung. In der Sitzung des Gemeinderats wurde eine „Teilaufhebung des Bebauungsplans Seeflur“ beschlossen.
Umstrittene Fläche: Beim Parkplatz-Streit am Edeka-Markt in Wiesentheid haben Betreiber und Gemeinde einen neuen Vorstoß unternommen, damit dort geparkt werden darf.


Im Rechtsstreit um die Nutzung einer Fläche am Edeka-Supermarkt in Wiesentheid hoffen der Betreiber des Marktes und die Gemeinde jetzt auf eine Lösung. In der Sitzung des Gemeinderats wurde eine „Teilaufhebung des Bebauungsplans Seeflur“ beschlossen.

Das heißt, das umstrittene Grundstück wird in ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Parkplatz für Ladenzentrum“ umgewandelt. Bislang gehörte die Fläche zum „Sondergebiet Ladenzentrum“, zu dem der Edeka-Markt, wie auch die anderen Geschäfte dort zählen.

Die insgesamt 1500 Quadratmeter große Fläche, auf der zur Straße hin Parkplätze entstehen sollen, hat Anwälte und Gerichte in den vergangenen Monaten mehrmals beschäftigt. Ein Anwohner der direkt angrenzenden Siedlung Seeflur hatte bisher erfolgreich verhindert, dass auf dem gegenüber des Einkaufsmarktes gelegenen Areal die Autos von Beschäftigten und Kunden abgestellt werden dürfen. Der umstrittene Grund liegt gegenüber vom Einkaufsmarkt an der Einfahrt zum Wohngebiet Seeflur.

Die dort vorgesehenen, zusätzlichen 39 Stellplätze sind laut Edeka-Besitzer und Pächter dringend nötig, um den Bestand des Supermarkts an dieser Stelle dauerhaft zu sichern. Andernfalls müsste der Markt am Ortsrand neu bauen. Das möchte Gemeinde verhindern. Den Erhalt des beliebten und ortsnahen gelegenen Marktes an seinem bisherigen Platz sei wichtig, hatte Bürgermeister Werner Knaier in der Vergangenheit mehrfach betont.

Bisher jedoch hatte der klagende Anwohner in mehreren Gerichtsinstanzen, bis zum Bundesverwaltungsgericht, Recht bekommen. Gemeinde und Besitzer des Supermarkts ließen sich davon aber nicht beirren und glauben nun, die Lösung gefunden zu haben. Bürgermeister Knaier nannte die Erfolgsaussichten diesmal als „nicht schlecht, weil wir alles berücksichtigt haben, was das Gericht will“. So musste unter anderem ein neues Lärmschutzgutachten erstellt werden. Darin liegen die gemessenen Werte um sechs Dezibel unter den vorgeschriebenen.

Außerdem wurde die Anzahl der anfahrenden Autos hochgerechnet, die an einem Tag zu erwarten sind: In einem Zeitraum von 16 Stunden sind das laut der Berechnung für den umstrittenen Parkplatz 849 so genannte Kfz-Bewegungen. Bei der Klimaanlage am Supermarkt und beim Lieferverkehr sieht das Gutachten keinen Anlass, deren Immissionen mit in die Berechnung einzustellen, heißt es. Für die Zulassung der Fläche als Parkplatz wurden zudem Auflagen gemacht: So ist eine zwei Meter hohe und zwölf Meter lange Lärmschutzwand zum Grundstück des Klägers zu errichten.

Die Nutzung der Fläche ist ausschließlich im Zeitraum zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt. Ausschließlich als Parkplatz für Kunden und Mitarbeiter darf das Grundstück genutzt werden. Zudem muss der Platz mit „einem ebenen Straßenoberbelag aus Asphalt oder einem akustisch gleichwertigen Belag“ befestigt werden, heißt es in den Vorgaben.

Wie der Kläger auf die neue Situation reagiert, ist noch nicht bekannt. In den Einwänden zum Bebauungsplan hatte das beauftragte Anwaltsbüro bereits einiges an den Plänen angezweifelt. So wurde etwa moniert, dass die Änderung des Bebauungsplans nur vorgeschoben sei, um letztlich private Interessen zu befriedigen. Auch das Verfahren zur Messung des Lärms wurde als „nicht nachvollziehbar und unvollständig“ bezeichnet. Diese und weitere Einwände wurden bislang entkräftet.

Wenn der Gemeinderat zugestimmt hat, wird der geänderte Bebauungsplan als nächster Schritt erneut öffentlich ausgelegt.