Aus dem Gericht: Unfallflucht als „Missverständnis“
Autor: Frank Weichhan
Kitzingen, Montag, 11. Sept. 2017
Den Hintermann übersehen, schon war es beim Ausparken passiert. Weil der 80-jährige Unfallverursacher nicht die Polizei rief, muss er jetzt zahlen.
Ein Anruf bei der Polizei – heute würde der 80-Jährige das machen. Mitte November vergangenen Jahres war der Rentner nicht auf die Idee gekommen, was ihn prompt Scherereien einbrachte. An jenem November-Nachmittag gab es irgendwie ein Problem beim Ausparken: Einen Moment nicht aufgepasst, schon hatte der 80-Jährige beim Rangieren seinen Hintermann touchiert.
Das rät die Polizei
Nach dem Anstoß stieg der 80-Jährige aus und konnte – so wird er später zu Protokoll geben – keinen Schaden entdecken. Trotzdem unsicher geworden, sprach der Unfallverursacher einen etwa gleichaltrigen Mann an, der am Unfallort zufällig vorbeispazierte. Der Fußgänger konnte ihm die Frage, wem das Auto gehört, zwar nicht beantworten. Immerhin verwies er aber auf eine Feier, die in unmittelbarer Nähe in einem Kitzinger Sportheim stattfand.
Dort meldete sich der 80-Jährige jedoch nicht. Und auch auf die Idee, bei der Polizei Bescheid zu sagen, kam er nicht. Da war zum einen die Aufregung. Zum anderen glaubte er fest, mit dem 30-minütigen Warten am Unfallort seine Pflicht erfüllt zu haben. Ein Missverständnis, wie sich schnell zeigen sollte.
Ein paar Tage später klingelte schließlich die Polizei bei dem Unfallflüchtigen. Jetzt erfuhr er auch, dass der Schaden an dem angefahrenen Wagen bei über 1300 Euro lag. „Ich hätte nie gedacht, dass es so teuer werden kann“, beteuerte der Mann, der bisher straffrei durchs Leben gegangen ist.
Als der 80-Jährige wenig später einen Strafbefehl über 750 Euro bekam (30 Tagessätze zu je 25 Euro), wollte er das zunächst nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Dort wurde dem Angeklagten schnell der Wind aus den Segeln genommen: Zwar habe man es hier „nicht mit der klassischen Unfallflucht“ zu tun, so Strafrichter Peter Weiß. Fest stehe auch: Der Rentner hätte wissen müssen, „dass man sich bei der Polizei meldet“.
Am Ende wird das Verfahren zwar eingestellt, die Geldstrafe aber bleibt: Über die 750 Euro – zahlbar in drei Raten zu je 250 Euro – darf sich der Kitzinger Tierschutzverein freuen.