40 Polizeieinsätze in zwei Jahren

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Enge Straße, alte hellhörige Häuser und ein Bewohner, der sich regelmäßig betrinkt, genauso regelmäßig lautstark wird und den Nachbarn das Leben zur Hölle macht. Bis zu 40 Polizeieinsätze in zweieinhalb Jahren hat der 65-Jährige provoziert. Einer hatte jetzt Folgen: Wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung wurde der Rentner zu sieben Monaten Freiheitsstraße verurteilt – Bewährung gab es nicht.

Enge Straße, alte hellhörige Häuser und ein Bewohner, der sich regelmäßig betrinkt, genauso regelmäßig lautstark wird und den Nachbarn das Leben zur Hölle macht. Bis zu 40 Polizeieinsätze in zweieinhalb Jahren hat der 65-Jährige provoziert. Einer hatte jetzt Folgen: Wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung wurde der Rentner zu sieben Monaten Freiheitsstraße verurteilt – Bewährung gab es nicht.

„Dafür ist zu viel passiert“, sagte Richter Mark Betz zu dem Mann, der fünf Eintragungen im Bundeszentralregister hat und bei seinem vorläufig letzten Auftritt unter einschlägiger Bewährung stand. Das bedeutet: Wenn das Urteil rechtskräftig wird muss der Mann für sieben Monaten ins Gefängnis.

„Das war für normale Menschen nicht auszuhalten“, beschrieb ein Zeuge die anhaltenden lautstarken Auseinandersetzungen in der Straße in Kitzingen. Lautstarkes Klopfen mitten in der Nacht, Schreiereien, Beleidigungen und auch schon mal ein Akkordeonspiel um Mitternacht, der Mann ließ nichts aus, um seine Nachbarn und Polizeieinsätze zu provozieren.

Am 15. Juni 2011 eskalierte die Auseinandersetzung. „Der 65-Jährige war besoffen wie so oft in dieser Zeit“, sagte Betz in seiner Urteilsbegründung. „Ich habe ein paar Flaschen Rotwein getrunken“, sagte der Mann als Grund für die Ausraster. Erst warf er sein Handy auf das Dach eines vor dem Haus stehenden Autos. Das gehörte einem weiteren Mieter, mit dem er wegen dessen angeblich zu lauter Musik im Dauerclinch lag. Wenig später beleidigte er von seinem Fester im ersten Stock aus einen weiteren Nachbarn „persönlich und intensiv“, wie Betz es formuliert. Als die Polizei anrückte, zeigte er sich mit einem Beil am Fenster und wenig später flog ein hölzerner Bierschlegel in Richtung des Nachbarn.

Dass er ihn nicht getroffen hat und es damit bei einer versuchten gefährlichen Körperverletzung bliebt, war einer der wenigen Pluspunkte für den Angeklagten. Dazu kamen die Sachbeschädigung durch den Handywurf mit einem Schaden von rund 1600 Euro und die Beleidigung. Unterm Strich kamen Staatsanwältin, Verteidiger und Richter dann zu dem Ergebnis: Sieben Monate Freiheitsstraße sind angemessen. Die große Frage war die nach der Bewährung. Da konnten weder die Staatsanwältin noch der Richter die dafür nötige positive Sozialprognose erkennen. Damit war klar: Der Mann muss hinter Gitter.

Dass er sich seit einigen Wochen nach einer Entziehungskur in einer betreuten Wohngruppe in einer fränkischen Kleinstadt befindet, hier tägliche Tests absolviert und offenbar bisher ohne Alkohol auskommt, reichte am Ende nicht. Bewährungen hatte der Mann schon zu oft verspielt. „Das Ende der Fahnenstange ist erreicht“, sagte Betz.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Vorschaubild: © Regina Krömer