Stichwahl in Hof: Briefwahl und Wahlamt-Öffnungszeiten
Autor: Redaktion
Hof, Mittwoch, 11. März 2026
Am 22. März 2026 findet in Hof die Stichwahl statt. Briefwahlunterlagen können bis 18. März beantragt werden.
Am Sonntag, 22. März 2026, werden die wahlberechtigten Hoferinnen und Hofer noch einmal zur Wahl gebeten. Nachdem bei der Oberbürgermeisterwahl am 8. März 2026 keiner der sechs Kandidaten mehr als die nötigen 50 Prozent der Stimmen erreichen konnte, wird es eine Stichwahl zwischen Amtsinhaberin Eva Döhla (SPD) und Herausforderer Stefan Schmalfuß (CSU) geben.
Wenn bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 8. März 2026 bereits angegeben wurde, dass bei einer eventuellen Stichwahl die Unterlagen ebenfalls übersandt werden sollen, erfolgt dies automatisch. Bei einer schriftlichen Beantragung mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben musste dies explizit angekreuzt werden. Bei einer Online-Beantragung war die Option generell vorangekreuzt und musste aktiv herausgenommen werden, falls es nicht gewünscht wurde.
Die Briefwahlunterlagen werden ab sofort versendet.
Bürgerinnen und Bürger, die bei der Wahl am 8. März 2026 im Wahllokal waren, können bei der Stichwahl alternativ per Briefwahl abstimmen. Sie haben ihre Wahlbenachrichtigung zurückerhalten und können diese nun auch wieder für die Briefwahlbeantragung nutzen. Dafür müssen sie die Rückseite ausfüllen und das Schreiben per Post an das Wahlamt senden oder im Rathausbriefkasten einwerfen.
Daneben kann die Briefwahl bis Mittwoch, den 18. März 2026, um 16:00 Uhr online beantragt werden.
Erweiterte Öffnungszeiten des Wahlamts
Um den Wählerinnen und Wählern in der Stadt Hof bestmöglich Gelegenheit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen und zur Wahl direkt vor Ort zu bieten, erweitert das Wahlamt in der Karolinenstraße 40 in der Woche vor der Stichwahl erneut seine Öffnungszeiten wie folgt:
- Montag, den 16. März 2026, bis Donnerstag, den 19. März 2026, jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
- Freitag, den 20. März 2026, von 7:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
- Am Samstag, den 21. März 2026, gibt es von 8:00 bis 12:00 Uhr die Möglichkeit zur Ersatzbeantragung von bereits beantragten, aber nicht erhaltenen Briefwahlunterlagen und zur Wahl vor Ort.
- Am Sonntag, den 22. März 2026, ist von 8:00 bis 15:00 Uhr nur noch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung, die den Besuch des Wahllokals unmöglich macht.