Corona-Todeszahlen: "An" oder "mit" Corona gestorben - was hat es damit auf sich?
Autor: Anna Siegel, Ralf Welz
Hof, Donnerstag, 04. Februar 2021
Manche Gesundheitsämter unterscheiden bei den Todeszahlen zwischen "an" oder "mit" dem Coronavirus verstorben. inFranken.de erklärt, was es damit auf sich hat.
Corona-Todesfälle: Angesichts der nach wie vor enormen Infektionszahlen bleibt die Covid-19-Situation angespannt. Seit dem Beginn der Pandemie sind in Deutschland 59.776Corona-Infizierte gestorben. Allein in Bayern starben bisher 10.779 Menschen in Zusammenhang mit Covid-19 - mehr als 3600 davon kamen aus Franken (Stand: 04.02.2021, 00.00 Uhr; Quelle: RKI). Dabei taucht immer wieder die Unterscheidung zwischen "an" oder "mit" Corona verstorben auf. Doch was bedeutet diese Differenzierung genau?
"In die Statistik des RKI gehen die Covid-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind", heißt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts. Das Risiko, an dem Virus zu sterben, sei bei Menschen mit Vorerkrankungen höher. In der Praxis sei es daher bei solchen Fällen schwierig zu unterscheiden, inwieweit die Infektion zum Tod beigetragen hat.
RKI unterscheidet nicht zwischen "an" und "mit" Corona-Verstorbenen
Derzeit werden in der RKI-Statistik also sowohl Menschen erfasst, die unmittelbar an dem Virus verstorben sind, als auch Menschen mit Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt ihres Todes mit dem Coronavirus infiziert waren, bei denen sich aber die genaue Todesursache nicht abschließend nachweisen lässt. Die täglich übermittelten Infektionszahlen des RKI umfassen also alle im Zusammenhang mit Corona verstorbenen Personen - egal, welche der beiden Möglichkeiten zutrifft.
Generell entscheiden die Gesundheitsämter selbst, ob ein Fall "als verstorben an" beziehungsweise "als verstorben mit" an das RKI übermittelt wird. Beide Varianten müssen jedoch an das RKI übermittelt werden. Das liegt am Paragraf 6 des Infektionsschutzgesetzes. Dieser besagt, dass alle Todesfälle im Bezug auf das Coronavirus gemeldet werden müssen, egal ob der Patient "mit" oder "an" Corona verstorben ist.
Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit liegen bei 91 Prozent der gemeldeten Corona-Fälle Informationen zur Todesursache vor, von denen wiederum 88 Prozent an Corona und 12 Prozent an einer anderen Ursache verstorben sind.
Verstorbene Infizierte: Landratsamt Hof differenziert bei Todesursache
Es liegt nun im eigenen Ermessen jedes Gesundheitsamts, ob die Unterscheidung angegeben wird oder nicht. Dafür gibt es verschiedenen Gründe. "Wir unterscheiden zwischen ,an' und ,mit Corona verstorben', weil es öfter Nachfragen gab", sagt Stefanie Schulze, Pressesprecherin des Landratsamts Hof, inFranken.de. "Immer öfter fragten Pressevertreter nach, ob ein Patient mit oder an dem Virus verstorben sei, deswegen haben wir uns dazu entschieden, diese Unterscheidung anzugeben."
FFP2-Masken bei Amazon anschauenDas Hofer Gesundheitsamt unterscheidet demnach anhand der jeweiligen Symptomatik der Verstorbenen. Liegen "typische Corona-Symptome" vor, werde der Verstorbene als "an Corona verstorben" erfasst. Liegen keinerlei Symptome, aber ein positives Testergebnis vor, werde die Person als "mit Corona verstorben" eingestuft. "Wir beurteilen nach fachlichen Kriterien und treffen eine Einschätzung", erklärt Schulze. "Eine Obduktion findet in der Regel nicht statt."