Wegen eines toten Hundes, der nord-östlich von Neubrunn auf einem Kleeacker gefunden wurde, ermitteln die Polizei in Ebern und das Veterinäramt. Möglicherweise wird die Leiche wieder ausgegraben.
Sein Name hat ihm kein Glück gebracht. "Lucky" ist tot. Der sechs Jahre alte Dingo-Mischling wurde erschossen auf einem Feld in Richtung Pettstadt/Hohe Straße von einem Landwirt aufgefunden. In ihrer Verzweiflung über den Verlust ihres "Familienmitgliedes" hatten sich die Hundehalter an unsere Zeitung gewandt. Durch die Recherchen unserer Redaktion hat sich nun auch die Tierschutzbeamtin des Veterinäramtes, Simone Nowak, eingeschaltet und Strafanzeige erstattet.
Die Polizei in Ebern hat am Mittwoch umfangreiche Ermittlung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt angekündigt. "Bei einer sinnlosen Tötung eines Wirbeltieres handelt es sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz", heißt im Polizeibericht aus Ebern.
Weil sich bislang niemand bei der Polizei meldete und auch die befragten Jagdpächter verneinten, den Hund erschossen zu haben, laufen die Ermittlungen zunächst gegen Unbekannt und es wird um Hinweise gebeten, die zur Aufklärung des Falles führen könnten (Tel.09531/9240).
Der 47-jährige Hundehalter hatte am 3. Juni der Polizei in Ebern telefonisch mitgeteilt, dass sein Hund entlaufen sei. Gleichzeitig startete Roland Söldner zusammen mit Karin Müller eine Suchaktion mit Rundfahrten in der Flur und mittels Aushängen im Dorf.
Schon öfter ausgebüxt
Das Paar war am Tag zuvor am Abend aus dem Urlaub zurückgekehrt. Und da hatten sie erfahren, dass "Lucky" der Mutter, die ihn in Obhut genommen hatte, eine Stunde zuvor ausgebüxt war. "Die Mutter war mit den Nerven fix und fertig", erzählt Karin Müller im Gespräch mit unserer Redaktion.
"Er ist schon öfter ausgerissen", gibt die Tierfreundin zu. "Ist aber stets wieder zurückgekommen." Auch ihr ist bewusst, dass "Jäger das Recht haben, frei laufende Hunde in ihrem Revier zu erschießen", so Karin Müller in ihrem Leserbrief, zumal er "schon einmal einem Has' nachgerennt ist", wie Roland Söldner ergänzt.
Dass "Lucky" erschossen wurde, ist für das Paar unstrittig. "Er hatte eine Wunde an der Seite und aus dem Einschussloch hatte das Blut nur so gequackert. Das war ein gezielter Schuss gewesen. Wir wissen, dass dies erlaubt ist, aber muss man den Hund einfach liegen lassen?"
Das mag die Amtstierärztin Simone Nowak auch nicht verstehen und das mit dem Abschuss sieht sie ganz anders. "Man kann einen Hund nicht einfach so erschießen", interpretiert sie den Paragraf 42 des Jagdgesetzes.
Darin steht, dass Revierinhaber befugt sind, wildernde Hunde und Katzen zu töten, wenn sie dem Wild nachstellen. Aber, so die Tierärztin, dazu muss man den Hund schon verfolgen und irgendwo im Revier einige Risse gefunden haben. "Und selbst dann darf man nicht einfach rumballern, sondern verwarnt zunächst einmal die Hundehalter."
Die Veterinärin geht vom Verdacht auf eine Straftat aus. "Wenn die Jagdpächter nicht in Frage kommen, dann rennt da irgendwo einer herum, der anderen Leuten ihr Eigentum wegschießt."
Deswegen drängt Nowak auf Aufklärung. Weil die Hundehalter trotz eines Anrufs bei der Polizei keine Anzeige gestellt hatten, holte sie dies nach .
Und weil auch die Kugel nicht rausgeholt wurde, könnte auch dies noch nachgeholt und das Tier wieder ausgegraben werden. Ein Kreuz markiert die Stelle, an der "Lucky" von Herrchen und Frauchen vergraben wurde. "Wenn er gleich gefunden worden wäre, hätte ich ihn zum Tierarzt gebracht, um die Kugel herauszuholen", trauert Karin Müller verpassten Chancen nach.
Für Veterinärärztin Simone Nowak ist es unstrittig, dass jemand - egal wer - der ein Tier erschießt, dies der Polizei oder dem Veterinäramt melden muss. "Liegen lassen geht nicht."
Warum reden eigentlich immerzu "Blinde" von Farben? Nein: bei Jagdmunition steckt die Kugel GANZ sicher nicht mehr im Tier. Sie steckt dann irgendwo im Erdreich, viel Spaß beim Suchen. Und nein, es ist auch kein Mord, den gibt es nur an Menschen:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen MENSCHEN tötet.
Daher wird auch niemand eine aufwändige, kriminaltechnische Untersuchung anstrengen, zumal der Abschuss wildernder Hunde durchaus legal und durch das Jagdgesetz (Jagdschutzparagraf!) gedeckt wäre (so es denn ein Jäger war). Einzig, dass der Hund liegen gelassen wurde, ist nicht in Ordnung, was einen dann auch stutzig macht, in Hinblick darauf, ob es tatsächlich ein Jäger gewesen ist.
Fakt ist auch: Schuld an diesen geschehnissen ist nicht der Hund und auch nicht der Jäger, so es denn einer war, sondern einzig der Hundehalter, der wieder einmal nicht auf sein Tier aufgepasst hat. Der Hund hätte auch von einem Auto überfahren worden sein können, wie es tausendfach in D mit Haustieren geschieht, Schuld ist dann auch nicht der Hundehalter. Es ist immer leicht mit Fingern auf andere zu zeigen, wenn man selbst einen fehler begangen hat.
Okay, es gibt auch andere Idioten, die auf Tiere schiessen. Dennoch liegt der Verdacht nahe, dass es ein Jäger war...auch wenn er´s nicht zugibt.
Die Kugel müsste ja noch im Hund stecken, also einfach mal mit den Knarren der Jäger vergleichen. Es ist haarsträubend, wieviel Haustiere jährlich von senilen, debilen und vor allem, profilneurotischen Jägern erschossen werden!!!
Ich würde weder Kosten und schon gar keine Mühe scheuen, um diesen Mörder zu finden.