Das Amtsgericht Haßfurt konnte eine Körperverletzung beim Eberner Altstadtfest nicht aufklären. Zu weit gingen die Aussagen der Beteiligten auseinander.
Im Haßfurter Amtsgericht ist es fast schon ein Klassiker: Ein Prozess wegen Körperverletzung, begangen beim Altstadtfest in Ebern. Angeklagt war diesmal ein 25 Jahre alter Facharbeiter. Laut Anklageschrift soll er mit der Faust einen Studenten (22) so wuchtig aufs linke Auge geschlagen haben, dass der nicht nur ein Veilchen davontrug, sondern sich sogar in der Uniklinik Erlangen behandeln lassen musste. Da sich bei dem Prozess nach stundenlanger Anhörung von neun Zeugen kein klares Bild von dem erkennen ließ, was damals tatsächlich passiert war, wurde die Verhandlung ausgesetzt.
Der Vorfall soll sich gegen Mitternacht zugetragen haben, und zwar von Montag, 25. Juli, auf den Dienstag, 26. Juli, also zum Ausklang des Stadtfestes. Der Student, also das Opfer der Attacke, saß zusammen mit einem Rechtsanwalt als Nebenkläger im Gericht und schilderte im Zeugenstand seine Erinnerungen an den Tatablauf. Auslöser der ganzen Geschichte war nach seinen Worten ein verbaler Streit, den sein Bruder mit einem anderen Altstadtfest-Besucher hatte.
"Immer gewaltfrei"
Als er, der Student, dies mitgekriegt habe, habe er, um eine mögliche Eskalation zu vermeiden, schlichten wollen. Er ergänzte, dass er grundsätzlich jedwede Form von körperlicher Gewalt verurteile und dass er sich dafür einsetze, Streitig- oder Zwistigkeiten immer gewaltfrei zu lösen. Bei dem seinerzeitigen Versuch, zwischen den beiden Streithähnen zu vermitteln, habe er aus Versehen ein Bierglas umgestoßen.
Dabei sei das Bier teilweise auf die Hose einer jungen Frau gespritzt. Für dieses Missgeschick habe er sich gleich entschuldigen wollen. Aber dazu kam es nicht mehr, weil der betrunkene Freund des Mädchens ihn unvermittelt angebrüllt und dann brutal aufs Auge geschlagen habe. Der anschließend als Zeuge vernommene Bruder des Opfers bestätigte diese Angaben.
Lückenlos
Dieses eindeutige Bild veränderte sich im weiteren Prozessverlauf erheblich durch die folgenden zahlreichen Zeugenbefragungen. Etliche der jungen Leute entlasteten dabei den Angeklagten quasi mit einem Alibi. Sie bestätigten, ab Mitternacht lückenlos in seiner Nähe gewesen zu sein, und gaben an, dass er in dieser Zeit in keinerlei Streit verwickelt gewesen sei. Der Beschuldigte selber gab zwar an, viel Alkohol getrunken zu haben, die Tat selber aber stritt er vehement ab und meinte: "Wenn ich was gemacht hätte, würde ich dazu stehen".
Nach einer Sitzungsunterbrechung, in der sich die Juristen zu einer Beratung zurückzogen, bot sich dem Angeklagten die Möglichkeit, das Verfahren mittels einer Einstellung unter Auflagen zu beenden. Dies hätte für ihn bedeutet, als nicht verurteilt aus der Sache herauszukommen.
Weiterer gerichtstermin
Dieses Angebot schlug der Facharbeiter aber in den Wind, weil für ihn offensichtlich nur ein Freispruch infrage kommt. In dieser Situation entschied sich das Gericht dafür, den Prozess auszusetzen und am 20. Februar um 9.45 Uhr fortzusetzen. Dazu wird unter anderem der ermittelnde Polizeibeamte als Zeuge geladen. Er soll Licht in das Dunekl des Vorfalls bringen.