Angelo Kelly war beim Prozess am Mittwoch in Düsseldorf nicht vor Ort. Er nannte die Entscheidung des Gerichts auf seinem Facebook-Account einen Freispruch.
Update vom 18.02.2021, 09.00 Uhr: Angelo Kelly wehrt sich gegen Vorwurf der Kinderarbeit
Der Musiker Angelo Kelly erkennt das Urteil für ein Bußgeld nach einem Bühnenauftritt seines jüngsten Sohnes nicht an. Das Amtsgericht Haßfurt bestätigte am Mittwoch (17. Februar 2021), dass Rechtsbeschwerde eingelegt worden ist. Das Oberlandesgericht Bamberg muss nun über das Rechtsmittel entscheiden. Der 39-Jährige wurde am vergangenen Freitag zu einem Bußgeld in Höhe von 3000 Euro verurteilt, weil der Auftritt seines Sohns William gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen habe.
Der Musiker und sein Rechtsanwalt hatten schon nach der Urteilsverkündung angekündigt, gegen den Beschluss vorgehen zu wollen. "William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte", schrieb Angelo Kelly auf Facebook. "Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten!"
"Wir halten das Urteil rechtlich für falsch", sagte sein Anwalt. "Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine "Beschäftigung" darstellen soll."
Der Musiker hatte im Oktober von der Regierung des bayerischen Bezirks Unterfranken einen Bußgeldbescheid - zunächst in Höhe von 5000 Euro - erhalten. Der Grund: Im Sommer 2019 hatte sein damals vierjähriger Sohn William im Rahmen eines Open-Air-Konzerts auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken nach 17.00 Uhr auf der Bühne gestanden. Das Gewerbeamt sei dem Richter zufolge seiner Pflicht nachgegangen und habe nicht unverhältnismäßig gehandelt.
Erstmeldung vom 12.02.2021, 11.30 Uhr: Vorwurf der Kinderarbeit - Angelo Kelly soll Bußgeld zahlen
Im Rahmen eines Open-Air-Konzerts im Schloss Eyrichshof in der Nähe von Ebern im Landkreis Haßberge stand der damals Vierjährige im Sommer 2019 von 20.00 Uhr bis 20.20 Uhr auf der Bühne. Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken belegte Kelly daraufhin mit einem Bußgeld von 5000 Euro - wegen des Verstoßes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Musiker wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein.
"Bei diesem Auftritt stand das Kind William für mindestens 30 Minuten auf der Bühne, hat dort mitgespielt, mitgesungen und außerdem ein eigenes Lied interpretiert. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes", sagte der Richter am Freitag vor dem Amtsgericht Haßfurt. Das Urteil ist nicht rechtkräftig. Angelo Kelly und sein Anwalt kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.
"Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten", äußerte sich Angelo Kelly nach der Urteilsverkündung über seinen Facebook-Account. Vor Gericht musste der 39-Jährige nicht erscheinen. "William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte."
"Wir halten das Urteil rechtlich für falsch", sagte Kellys Anwalt. "Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine "Beschäftigung" darstellen soll."
Der Musiker hatte im Oktober von der Regierung von Unterfranken einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5000 Euro erhalten, weil im Sommer 2019 sein damals vierjähriger Sohn William im Rahmen eines Open-Air-Konzert auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken auf der Bühne stand. Kelly wehrte sich gegen den Bescheid und legte Einspruch ein.
red/dpa
Und übrigens, so ein liebliches Gesicht des Angelo..., da kann man doch mal ein Auge zudrücken und wer weiß ob das seine leiblichen Nachkommen sind; ich jedenfalls kann mir dies nur sehr schwer vorstellen.
Und was ist mit Heintje ??? muss der jetzt nachzahlen ???
Ist der auch mal in Haßberge aufgetreten?
Wer singen als Kinderarbeit sieht, und das auch noch bestraft, sollte im Schuluntericht weitermachen und die Fischerchöre verbieten.
Die Jugendämter und Richter sollten Vergewaltigung und Misshandlung von Kindern untersuchen, dann hätten Sie nicht soviel Zeit für derartige Verhandlungen.
Na hoffentlich näht der Herr Richter seine Klamotten selbst und kauft nicht von Kindern unter elenden Bedingungen genähte...DAS ist nämlich tatsächlich Kinderarbeit!!!