Nach 14 Güteterminen zwischen Entlassenen und der Geschäftsleitung von Uniwell am Arbeitsgericht in Schweinfurt kam es nun zu einer ersten Entscheidung bei einer Kündigungsschutzklage.
Zunächst hatte der Richter die Möglichkeit von Vergleichen ausloten wollen, wobei einige Mitarbeiter auch die vorgeschlagenen Abfindungen akzeptierten. Doch nun geht es um andere Dimensionen: Die Kündigung eines Mitinitiators der Betriebsratswahl bei Uniwell war laut Arbeitsgericht nicht rechtens, wie der Erste Bevollmächtigte der IG Metall-Verwaltungsstelle in Bamberg, Matthias Gebhardt, am Mittwoch mitteilte.
Bei dem Geschassten handelt es sich um einen Mann aus Bamberg, der früher bei Bosch arbeitete und seit vielen Jahren der Gewerkschaft angehört. Der Richter kam zu der Überzeugung, dass selbst die nachgeschobenen Vorwürfe gegen Andreas R., u. a. angebliche Beleidigung eines Geschäftsführers, nicht ausreichen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Zurück zum Arbeitsplatz? Die Uniwell-Geschäftsleitung hatte Andreas R. unmittelbar nach der Kündigung von der Arbeit freigestellt und wenig später noch ein Hausverbot verhängt. Nach Mitteilung der Gewerkschaft kann Andreas R. jetzt wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Er kandidiert auch auf Platz 2 der IG Metall-Liste für die Betriebsratswahl am 12. Dezember.
"Die IG Metall sieht sich durch die Gerichtsentscheidung in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die bei Uniwell im Vorfeld der Betriebsratswahl ausgesprochenen Kündigungen von meist langjährigen Mitarbeitern rechtswidrig erfolgt sind", erklärte Matthias Gebhardt, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Bamberg. Am Arbeitsgericht in Schweinfurt sind noch mindestens sechs weitere Kündigungsschutzklagen von geschassten Uniwell-Mitarbeitern anhängig.
Berufung angekündigt Wie unsere Zeitung in Erfahrung brachte, gibt es seitens der Firma mittlerweile auch Abfindungsangebote, die um ein Vielfaches höher liegen, als sie in den Kündigungsschreiben aufgeführt waren (damals runde 8000 Euro).
Seitens des Unternehmens kündigte Uniwell-Pressesprecherin Bianka Siucu an, dass die Firma in Berufung vors Landesarbeitsgericht ziehen wird. "Die Firma Uniwell hält das Urteil des Arbeitsgerichts Schweinfurt für falsch und wird in die Berufung gehen."
Bei dem Fall, der vom Arbeitsgericht Schweinfurt jetzt entschieden wurde, handele es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese Kündigung hätte ursprünglich nichts mit den betriebsbedingten Kündigungen zu tun gehabt, die aufgrund der teilweisen Produktionsverlagerung ins Ausland ausgesprochen worden seien. Frau Siuku: "Wie schon mehrfach erwähnt, die Kündigungen haben auch nichts mit der bevorstehenden Betriebsratswahl zu tun."
Staatsanwalt verfolgt Urteile mit Interesse Mit Interesse verfolgt die Staatsanwaltschaft in Bamberg die Entscheidungen der Richter in Schweinfurt. Die Ermittlungen zum Strafantrag der IG Metall wegen der Behinderung einer Betriebsratswahl dauern noch an, teilte Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert mit: "Die Entscheidungen des Arbeitsgerichts haben Einfluss auf die von der Staatsanwaltschaft vorzunehmenden Bewertungen und werden abgewartet. Im Falle einer insgesamt gütlichen Einigung bleibt abzuwarten, ob der gestellte Strafantrag aufrecht erhalten bleibt oder zurückgenommen wird."
Backert rechnet nicht damit, dass eine abschließende Beurteilung der Angelegenheit noch in diesem Jahr möglich ist, zumal die Verteidiger nach erfolgter Akteneinsicht noch Gelegenheit erhalten müssen, sich detailliert zu den Vorwürfen zu äußern.