Übler Tritt an den Kopf

3 Min
Symbolbild Foto: Arne Dedert dpa
Symbolbild Foto: Arne Dedert dpa

Ein 22-Jähriger wurde in Haßfurt wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Nach einem Streit vor einer Diskothek soll er einen 23-Jährigen erheblich verletzt haben.

Haarscharf "am Knast" ist ein 22-jähriger Handwerker aus dem Maintal vorbeigeschrammt. Er hatte im Oktober 2014 vor einer Diskothek in Knetzgau einem 23-Jährigen aus Zeil, der am Boden lag, mit dem Fuß einen Tritt gegen den Kopf versetzt. Das stellt juristisch gesehen eine lebensbedrohliche Handlung dar und wurde wegen gefährlicher Körperverletzung geahndet. Ein Jahr Freiheitsstrafe, für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und eine Geldbuße von 3000 Euro waren die Quittung für seine Tat. Daneben machte ihm das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ilona Conver noch einige Auflagen.
Insgesamt waren 20 Zeugen zu dem Schöffenprozess vor dem Haßfurter Amtsgericht geladen.


Mit Schubserei begann's

Vor der Disco war es in der Tatnacht zunächst zwischen dem Angeklagten, der sich mit einem Mädchen unterhalten hatte, und dem 23-jährigen
Geschädigten, einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit, der als Zeuge gehört wurde, zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. Diese ging in gegenseitige Schubsereien, Stöße und wohl auch gegenseitige Schläge über. So richtig konnte das aufgrund widersprüchlicher Aussagen des Angeklagten und des Zeugen nicht geklärt werden.

Das Verfahren deswegen gegen den Geschädigten war bereits eingestellt worden und wurde auch in der Hauptverhandlung nicht weiterverfolgt. Was übrig blieb, war der Tritt gegen den Kopf des 23-Jährigen.
Nach dem Tatvorwurf der Anklagebehörde, die Staatsanwalt Stephan Jäger vortrug, verlas der Wahlverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia, eine Erklärung seines Mandanten, für den als Pflichtverteidiger auch Rechtsanwalt Hans Andree mit anwesend war.

Demnach habe der Angeklagte vor der Tat dem Alkohol reichlich zugesprochen. Als er vom Zeugen in der Unterhaltung mit dem Mädchen gestört wurde, sei es zu den genannten Tathandlungen gekommen. Allerdings bestritt der Angeklagte, den Geschädigten mit dem Fuß gegen den Kopf getreten zu haben: "So etwas würde ich nie tun." Eher könnte es so gewesen sein, dass in der Hitze des Gefechts er mit dem Fuß den Rücken des Geschädigten getroffen habe, wie er mitteilen ließ.



Ein Kriminaloberkommissar der Kripo Schweinfurt hatte mit Beamten der Polizeiinspektion Haßfurt die ersten Ermittlungen übernommen. Er konnte zum Tathergang nur das beitragen, was er bei Vernehmungen am folgenden Tag erfahren hatte. Der Geschädigte sagte in seiner Vernehmung aus, dass er genau gesehen habe, dass der Angeklagte, als er am Boden lag und versuchte, sich von dort aufzurappeln, ihm einen Fußtritt gegen seine linke Kopfhälfte versetzte. Durch den Tritt erlitt der Geschädigte den Bruch seines Jochbeins und einige Platzwunden. Außerdem ging seine Brille zu Bruch. Er wurde im Krankenhaus behandelt, verließ dieses aber auf eigene Verantwortung wieder, war allerdings sechs Wochen lang krankgeschrieben.

Der Angeklagte, der bereits einen Monat in Untersuchungshaft verbrachte, hatte dem Geschädigten eine schriftliche Entschuldigung geschickt und ihm 500 Euro angeboten.


Große Geste

Diese Entschuldigung wiederholte er mündlich im Gerichtssaal und übergab vor den Augen der Prozessbeteiligten 500 Euro an den Geschädigten. "Das soll nicht als Geständnis gesehen werden, sondern nur für die erlittenen Schmerzen ein gewisser Ausgleich sein", sagte Rechtsanwalt Glabasnia und regte ein "Rechtsgespräch" an, das im Richterzimmer stattfand. Danach wurde es im Sitzungssaal von Richterin Ilona Conver erörtert und unter den Prozessbeteiligten in etwa "ausgelotet", wie sie sich das Urteil vorstellen könnten. Die restlichen Zeugen, 18 an der Zahl, mussten nicht mehr vernommen werden.


Zwei Jahre Haft gefordert

Staatsanwalt Jäger bilanzierte, der Tritt des Angeklagten sei mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden, und zwar zwei Jahre, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Außerdem forderte er eine Geldauflage von 3000 Euro, Sozialstunden und einen Bewährungshelfer.
Die Verteidiger führten aus, dass der Tritt nicht zu beweisen sei. Auch habe sich der Geschädigte bei der Auseinandersetzung "nicht einwandfrei verhalten". "Die Aggressionen haben sich wie bei einem Hahnenkampf hochgesteigert", sagte Glabasnia. 18 Monate zur Bewährung waren sein Wunsch. In seinem letzten Wort gab es vom Angeklagten "Entschuldigungen" in alle Richtungen.
Nach der Beratung verkündete die Richterin das Urteil. 500 Euro muss der Verurteilte noch an den Geschädigten zahlen, ferner 2500 Euro Geldstrafe, die sollen dem "Weißen Ring" zugutekommen. Und der Verurteilte muss zehn Sozialstunden leisten, an einem Antiaggressionstraining oder an Therapiestunden teilnehmen, und er hat ein Drogenscreening vorzulegen. "Was Sie gemacht haben, ist eine lebensbedrohliche Handlung. Das Gericht hat einen minderschweren Fall angenommen, sodass gerade noch eine Bewährungsstrafe möglich war. Es liegt nun an Ihnen, daraus zu lernen ... sonst landen Sie mit großer Sicherheit im Knast", gab Conver dem Mann mit auf den Weg.