Der Parkausweis, den Eberns Gewerbetreibende gegen eine Gebühr bei der Stadtverwaltung bekommen, setzt die Straßenverkehrsordnung nicht außer Kraft.
Handwerker haben in
Ebern das Privileg, an Stellen, wo Halten oder Parken für "normale Verkehrsteilnehmer" verboten oder befristet ist, zur Erledigung ihrer Arbeit ihre Fahrzeugen länger zu stehen. Zu diesem Zweck hat die Stadt gegen eine entsprechende Gebühr entsprechende Parkausweise erteilt.
Das ist sinnvoll und verständlich, wenn relativ geringer Verkehr herrscht und es zu hinnehmbaren Behinderungen kommt, denn es ist den Handwerkern und Geschäftsleuten nur schwerlich zuzumuten, über weite Strecken stets benötigtes Werkzeug oder Material heran zu schaffen.
Wenn es aber Stellen sind, wie im Kreuzungsbereich der Ritter-von-Schmitt-Straße am Fuße des Stadtberges, quasi im direkten Abbiegebereich zur Spitaltorstraße, ist das nicht mehr lustig. Durch einen Kleintransporter, der am Donnerstag und am Freitag über Stunden dort stand, wurden zahlreiche Verkehrsteilnehmer erheblich behindert.
Sowohl jene, die von der Kapellenstraße in Richtung Sandhof fahren wollten aber vor allem auch jene, die vom Stadtberg kommend nach links in Richtung Sandhof abbogen. Die standen nach dem Linksabbiegen direkt hinter dem Transporter, wenn Gegenverkehr aus Richtung Sandhof kam. Von dort kommende müssen denjenigen, die vom Stadtberg kommen aufgrund der "Rechts-vor- Links-Regelung" Vorfahrt gewähren. So kam es, dass zeitweise gar nichts mehr ging, wie Passanten beobachteten.
Auch die Ausfahrt von der Fuchspassage wurde durch den Kleintransporter zu einem Lotteriespiel, da dieser die Sicht nach rechts völlig verdeckte. Da sollten auch Handwerker daran denken, dass sie nicht alleine auf der Welt respektive der Straße ist.
Ein Blick durch die Frontscheibe auf den Parkausweis zeigte außerdem, dass dieser bereits seit dem 31. Dezember keine Gültigkeit mehr hatte.
Dass in diesem gravierenden Fall, da ein Firmenauto an zwei Tagen stundenlang den Verkehr behinderte, die Polizei nicht einschritt bzw. gerufen wurde, stimmt aber auch nachdenklich.