Ohrfeige für die eigene Frau kommt teuer

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Eine "Schelle" für die Ehefrau kann ganz schön ins Geld gehen, vor allem dann, wenn man schon einschlägig vorbelastet ist. Zu 1200 Euro Geldstrafe wurde ein 34-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Haßberge vom Amtsgericht in Haßfurt verurteilt.

Dabei hatte er Glück, dass Richterin Ilona Conver nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte, die drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert hatte. Anklagevertreter Ralf Hofmann warf dem Arbeiter vor, im November 2014 in einem Ort im Kreis Haßberge seiner Frau einen Schlag ins Gesicht versetzt und seinen Bruder mit einem Faustschlag traktiert zu haben.

In Fußfesseln vorgeführt

Kein Licht ins Dunkel brachten die beiden Opfer, die 39-jährige Ehefrau des Angeklagten und dessen 30-jähriger Bruder, der von zwei Polizeibeamten mit Fußfesseln von einer Justizvollzugsanstalt in den Gerichtssaal geführt worden war. Beide machten, als Angehörige von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Auch der Angeklagte verkündete cool: "Ich mache keine Angaben."

Zu den Streitigkeiten war es wohl aufgrund innerfamiliärer Probleme gekommen. Da niemand Angaben zum Schlag des Angeklagten gegen seinen Bruder machte, wurde dieses Verfahren vom Gericht eingestellt. "Pech" aber für den Angeklagten, dass zwei Beamte der Polizeiinspektion Haßfurt, die zu der Auseinandersetzung gerufen worden waren, den anderen Vorfall gesehen hatten. Sie hatten, so ihre Aussage, die Brüder mit nacktem Oberkörper vor einem Anwesen angetroffen, "alkoholisiert, aber nicht besoffen". Beide Polizeibeamte sahen mit eigenen Augen, dass der Angeklagte seine Ehefrau schlug. "Ich sag' mal, eine Schelle", beschrieb einer der Beamten die Intensität des Schlages.

Im Bundeszentralregister finden sich, wie Richterin Conver sagte, für den Angeklagten fünf Einträge. Vor allem der Voreintrag wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte fiel ins Gewicht. Dafür war er zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Vorstrafe habe ihn wohl wenig beeindruckt, befand der Staatsanwalt. "Wenn ich nei muss, bin ich halt meinen Job los, wenn ich eine Geldstrafe bekomme, muss ich halt zahlen", sagte der Angeklagte.

"Nei" muss er nicht. Das Gericht verurteilte den Mann zu 40 Tagessätzen á 30 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.