Kontrahenten im Schwitzkasten

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Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv

Das Haßfurter Amtsgericht stellte ein Verfahren wegen Körperverletzung gegen einen 19-Jährigen ein. Der Angeklagte gab die Vorwürfe weitgehend zu und zeigte Reue. Das stimmte den Richter milde. Es bleibt bei einer Geldauflage.

Schon nach wenigen Minuten verließ ein 19-jähriger Mann aus einer Ortschaft im Steigerwald mit einem Lächeln im Gesicht den Sitzungssaal des Amtsgerichts in Haßfurt. Gegen eine Geldauflage von 400 Euro, die er an den Jugendhilfefonds Haßfurt zu zahlen hat, wurde das Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung eingestellt.

Bei einem Fest

Staatsanwalt Arno Ponnath warf dem Angeklagten vor, im Januar 2015 in einem Ort im Steigerwald nach einem Fest eine andere Person gewürgt zu haben, so dass das Opfer Schluckbeschwerden hatte. Auch an einem Fuß hatte der Attackierte eine Verletzung davongetragen.

Die Staatsanwaltschaft hatte das öffentliche Interesse bejaht und Anklage wegen Körperverletzung erhoben. Der 19-Jährige, der ohne Verteidiger erschienen war, räumte auf Vorhalt von Richter Martin Kober die Tat insgesamt ein. Er sei auf einem Fest gewesen und habe eine Person bei seiner Ex-Freundin stehen sehen. "Ich weiß nicht, was mit mir los war; ich bin auf den los, obwohl ich eigentlich nicht so bin", sagte der Angeklagte. Gewürgt habe er den vermeintlichen Kontrahenten nicht, sondern "nur in den Schwitzkasten genommen." Weiter sagte der Angeklagte, dass er sich bei dem Geschädigten bereits entschuldigt habe.

Einen Fürsprecher hatte der 19-Jährige in Person des Jugendgerichtshelfers Franz Heinrich. Der schilderte den jungen Mann als sehr solide, der beruflich Fuß gefasst habe und dessen Reue über die Tat von Ehrlichkeit geprägt sei. Franz Heinrich: "Er hat sich zu dieser Tat hinreißen lassen und auch bei mir seinen möglichen Alkoholkonsum als Entschuldigung nicht angeführt. Das ist bei Jugendlichen eher selten." Bei dem jungen Mann passe im familiären Bereich alles, er sei auch in der Dorfgemeinschaft und Vereinen integriert.

Rat des Richters

Richter Kober ließ erkennen, dass er eine Einstellung des Verfahrens in Erwägung ziehe. Damit zeigte sich auch der Anklagevertreter einverstanden. Deshalb war die Sitzung des Amtsgerichts mit dem vom Richter gefassten Beschluss, dass der Angeklagte bis Juni 2015 eine Geldauflage von 400 Euro zu zahlen hat, beendet. Der Richter gab ihm den Rat mit auf den Weg, nicht bei jeder Gelegenheit gleich "durchzudrehen."