Jugendliches Trio brach ins Caritashaus Zeil ein

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Das Haßfurter Amtsgericht. Foto: FT-Archiv
Das Haßfurter Amtsgericht. Foto: FT-Archiv

Nach einem Zechgelage fiel drei Jugendlichen in der Nacht zum 30. November vergangenen Jahres nichts Besseres ein, als in die Räume des Caritashauses in Zeil einzubrechen. Am Montag musste sich das Trio, 17 und zweimal 18 Jahre alt, vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Haßfurt verantworten.

"Wir wussten nicht, was wir machen sollten", gab einer der drei Angeklagten an. Mit seinen beiden Kumpels hatte er die Glasscheibe der Eingangstür eingeworfen und war so in das Gebäude gelangt.

Einer der beiden 18-Jährigen war bereits vorbestraft und wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten mit Bewährung und einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Die beiden anderen Einbrecher kamen mit einem Dauerarrest von sieben Tagen beziehungsweise zwei Wochen davon.

Die Anklage vertrat Staatsanwalt Arno Ponnath, der mit einer Referendarin gekommen war. Diese warf dem Trio in der Anklageschrift Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor. Im Anwesen hätten sie noch eine Zwischentür aufgebrochen und etwa 25 Euro Bargeld, eine Spielkonsole und einen Fotoapparat entwendet. Die Beute hatte laut Staatsanwaltschaft einen Wert von 1100 Euro, zudem richteten die Einbrecher einen Schaden von rund 800 Euro an.

Alle drei Beschuldigten räumten die Tat vor dem Schöffengericht ein. Lediglich hinsichtlich der genauen Ausführung und der Verteilung des Diebesgutes gab es geringe Abweichungen in den Aussagen. So erklärte der vorbestrafte 18-Jährige, dass er nur "Schmiere" gestanden habe. Seine beiden Mittäter behaupteten dagegen, dass alle drei in das Gebäude eingedrungen seien. Auch wer den Stein warf, blieb im Dunkeln. Die Spielkonsole wurde tags darauf in Schweinfurt in einem Shop verkauft. Wie das Geld verteilt wurde, steht auch aufgrund widersprüchlicher Aussagen der Angeklagten nicht fest. Der 17-Jährige: "In dieser Nacht war bei uns allen ziemlich Alkohol im Spiel."

Der Sachbearbeiter der Ermittlungsgruppe bei der Polizeiinspektion Haßfurt sagte als Zeuge aus, dass die Stadt Zeil eine Belohnung zur Ergreifung der Täter ausgelobt habe. 500 Euro seien das gewesen. Dieser Betrag war für einen 20-Jährigen aus dem Umfeld der Angeklagten wohl Anreiz genug, um sich bei einem Sozialarbeiter der geschädigten Einrichtung zu melden und ihm zu offenbaren, dass er wisse, wer den Einbruch begangen habe.
Die Fahrt nach Schweinfurt zum Verkauf der Spielkonsole unternahm ein weiterer Zeuge. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass diese bei einem Einbruch erbeutet worden war.

Aus schwierigen Verhältnissen

Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe zeigte die Entwicklung der drei Angeklagten auf, die aus teils schwierigen familiären Verhältnissen kommen. Deren "Freizeitgestaltung" sei verbesserungswürdig, sagte er.

Die Anklagevertreterin sah den Sachverhalt als erwiesen an und beantragte für den einen 18-Jährigen aufgrund von Voreinträgen im Bundeszentralregister ein Jahr Jugendstrafe zur Bewährung, für den anderen 18-Jährigen zwei Freizeitarreste und 40 Arbeitsstunden und für den 17-Jährigen 30 Arbeitsstunden. Verteidiger Christian Merkel bezeichnete die Tat als "jugendtypisch" und schloss sich ansonsten dem Antrag der Anklagebehörde an.
Für das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Martin Kober gab es keinen Zweifel an der Schuld. "Es spielt letztlich keine Rolle, ob jemand Schmiere stand. Die Tat wurde gemeinsam geplant und ausgeführt", sagte der Vorsitzende. "Der Gang nach Ebrach in die Justizvollzugsanstalt ist noch einmal aufgeschoben", mahnte Kober an die Adresse des vorbestraften 18-Jährigen. Das Urteil des Gerichts ist bereits rechtskräftig.