Im Höllentempo oder normal?

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Das Haßfurter Amtsgericht. Foto: FT-Archiv
Das Haßfurter Amtsgericht. Foto: FT-Archiv

Ein junger Autofahrer stand vor dem Amtsgericht Haßfurt, weil er drei Frauen gefährdet haben soll. Es ließ sich nicht mehr genau klären, was auf einem Feldweg im Raum Eltmann passiert ist. Das Amtsgericht Haßfurt stellte das Verfahren ein.

Wegen Nötigung saß ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts in Haßfurt. Die Anklagebehörde mit Staatsanwalt Ralf Hofmann warf ihm vor, durch zu schnelles Fahren mit seinem Auto auf einem Feldweg im Raum Eltmann drei Spaziergängerinnen gefährdet zu haben. Sie mussten zur Seite springen, um nicht von dem Pkw erfasst zu werden. Das Gericht stellte das Strafverfahren gegen eine Arbeitsauflage ein.

Haben die Zeuginnen überreagiert, war der Angeklagte auf der engen und unübersichtlichen Straße zu schnell gefahren, mussten die Zeuginnen deshalb zur Seite springen, um von dem Auto des Angeklagten nicht erfasst zu werden? All das wurde vor dem Amtsgericht nicht mit letzter Sicherheit geklärt.

"Ich fuhr ganz normal"

Auf Vorhalt von Richter Martin Kober sagte der Angeklagte, dass er vielleicht 30 bis 40 Stundenkilometer schnell gefahren sei, und er habe, als er die drei Frauen nach einer Kurve sah, abgebremst. "Die eine sprang rüber und ich fuhr ganz normal weiter", sagte er. Platz sei noch genug gewesen, und er hätte auch anhalten können. Zwei der Frauen hätten noch auf der Straße gestanden, als er vorbeifuhr, beschrieb der 18-jährige Angeklagte. Er sah keine besonders gefährliche Situation, die er durch sein Fahrverhalten verursacht hätte.

Eine 61-jährige Zeugin schilderte, dass sie an diesem Tag wie häufiger mit zwei Bekannten spazieren gegangen ist. "Da kam ein Auto mit einem Höllentempo angefahren, und wir sprangen zur Seite, da war auch das Auto schon vorbei und das war es", sagte die Frau vor Gericht.

Auf die Frage von Richter Kober sagte die Zeugin, dass der Autofahrer nicht gebremst habe. Wie viele Meter das Auto entfernt war, als es die drei Damen erkannten, konnten beide Zeuginnen nicht bestimmt sagen.

Die zweite Zeugin, eine 68-jährige Rentnerin sprach davon, dass das Auto "angeschossen" kam und sie deshalb zur Seite in den Graben sprang. "Der ist halt sehr schnell gefahren, gut, dass weiter nichts passiert ist." Sie mutmaßte, dass es den Pkw etwas "aus der Kurve getragen" habe, weil es zu schnell war.

Laute Musik

Ob der Angeklagte noch hätte rechtzeitig bremsen können, vermochte die Zeugin auf Vorhalt von Staatsanwalt Ralf Hofmann nicht zu sagen. Laute Musik habe sie noch aus dem Auto gehört.

Die dritte Frau wollte nichts mit der Sache zu tun haben. Sie war auch nicht als Zeugin zum Prozess geladen.
Der Beifahrer des Angeklagten zur Tatzeit, ein 17-Jähriger, schilderte, dass der Angeklagte bremste, als er die Frauen erkannte. "Sie sprangen zur Seite und wir sind ganz normal weitergefahren", sagte er. Von 40 auf 30 Stundenkilometer habe sein Freund abgebremst.

Der Anklagevertreter schlug vor, dass Verfahren gegen eine Arbeitsauflage einzustellen. Nach kurzer Beratung mit seinem Mandanten stimmte der Verteidiger, Rechtsanwalt Jürgen Wagner, zu. Das Gericht beschloss, das Verfahren vorläufig einzustellen. Der Angeklagte hat bis Juli zehn gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten. Tut er das, dann ist der Fall endgültig aus der Welt - ohne Folgen.