Einst waren sie fast ausgerottet, nun machen sie Wald- und Gründstücksbesitzern das Leben schwer. Die Nager richten auch im Landkreis Haßberge immer mehr Schaden an.
Sanduhrenförmig abgenagte und umgefallene Bäume, geschälte Zweige oder sogar Stämme säumen das Ufer des Ebelsbaches nördlich von Gleisenau. Das rührt aber nicht von in dieser Jahreszeit tätigen Waldarbeitern, sondern von einem Tier, das Naturschützer als großartigen Baumeister bezeichnen, Land- und Forstwirte aber eher als eine Plage. Gemeint ist der Biber.
Es gab eines Zeit, als die Biber, wegen ihres Pelzes oder weil sie als Naturschädlinge galten, bis an den Rand der Ausrottung getrieben wurden. Deswegen wurden sie auch in die "rote Liste" der vom Aussterben bedrohten Tierarten aufgenommen. Im Jahre 1966 kehrten sie jedoch wieder nach Bayern zurück.
Im Landkreis Haßberge wurde ein erstes Vorkommen dann im Jahre 2002 festgestellt, als zehn Biberreviere entdeckt wurden.
Alljährlich im Winter sind Biberkartierer unterwegs, um die Ausbreitung des Bibers zu verfolgen.
200 Bieber im Landkreis Wie Robert Lauer vom Landratsamt Haßberge auf unsere Anfrage hin bestätigte, gibt es im Landkreis Haßberge inzwischen etwa 50 Biberreviere. "Bei der Anzahl der Biber, kann man in jedem Revier von vier bis fünf Bibern ausgehen, denn die Jungen bleiben ein bis zwei Jahre im Revier der Eltern. So kann man die Gesamtanzahl von Bibern im Landkreis schon bei 200 ansiedeln." In Bayern geht man inzwischen davon aus, dass es rund 16 000 Tiere in 4500 Revieren gibt.
Im Landkreis ist der Biber im gesamten Maintal, vornehmlich auch im Bereich der Baggerseen und an den meisten Flussläufen wie am Ebelsbach, an der Rauhen Ebrach oder Aurach, der Baunach oder der Nassach aktiv. "Ein ganz neues Revier wurde vor kurzer Zeit am Naturdenkmal Wilder See bei Horhausen entdeckt.
Nur den Riedbach hat der Biber anscheinend noch nicht entdeckt", sagt Lauer.
Lebt ein Biber am Gewässer, so bleibt er meist nicht lange unbemerkt. Je nach Härte des Holzes kann ein Biber in einer Nacht einen bis zu 50 cm dicken Baum fällen.
Im Ebelsbachtal hatte sich vor einem Jahr ein solcher Biber genau dort sein Revier gesucht, wo der Ausbau der Staatsstraße 2274 zwischen Ebelsbach und Breitbrunn erfolgen sollte. Fast könnte man meinen, er sei den energischen Protesten seitens der Bevölkerung und der Straßenbaubehörde aus dem Wege gegangen. Seit einiger Zeit nämlich hat er sein Revier in Richtung Gleisenau verlegt. Im Wald der Gemeinde und vor allem auch im Privatwald von Fritz Scholz hat er schon eine ganze Menge Bäume gefällt.
Scholz gefällt dies natürlich nicht.
"Mich ärgert das schon sehr, zumal er sich auch an besonders wertvolle und schön gewachsene Bäume wagt, die Nutzholz geworden wären." Seit letztem Herbst ist das ein richtiges Ärgernis für Scholz. "Dabei habe ich grundsätzlich nichts gegen Biber und habe es auch gerne und freue mich auch, wenn ich bei meinen Spaziergängen Wild sehe. Wenn aber Schaden in diesem Ausmaß angerichtet wird, muss man doch einfach etwas unternehmen."
Eine Frage der Haftung Gemeinderat Christian Zehendner, ebenfalls Grundstückseigner, interessiert vor allem die Frage, wer verantwortlich ist und dafür aufkommt, wenn Bäume wie in diesem Fall auf einen Weg, hier den Rad- und Fußweg, fallen. "Vor kurzem sind zwei angenagte Bäume bei einem Sturm auf den Radweg gefallen.
Es könnte dabei ja auch Personenschaden entstehen und dann kann es doch nicht sein, dass die Grundstücksbesitzer hier zur Verantwortung gezogen werden, während sie sonst nichts gegen den Biber tun sollen oder dürfen." Und Fritz Scholz ergänzt: "Wenn die Behörde den Schutz des Bibers will und der Grundstücksbesitzer nichts tun darf, dann kann doch später der Grundstücksbesitzer nicht für Schäden herangezogen werden." Hier müsse ein Gespräch mit dem Landratsamt gesucht und diese Frage geklärt werden, zumal die Gemeinde ja sogar Hauptanlieger am Bach ist und für sie das Gleiche gelte, meint Zehendner.
Gefahr von Hochwasser Am selben Tag noch ist die Gemeinde mit ihrem Bagger am Ebelsbach unterwegs, um Bäume und angeschwemmtes oder vom Biber abgelagertes Geäst zu entfernen.
Ein Hochwasser könnte ja hier weitere Probleme verursachen.
Einerseits steht der Biber also unter besonderem Schutz. Neben dem Schutz seines Lebensraumes ist es verboten, den Biber zu fangen, zu töten oder auch seine Dämme zu beschädigen. Andererseits wirft er aber immer wieder Probleme auf. Lösungen zu finden ist nicht einfach. Das gesteht auch Robert Lauer von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt ein. "Bei einzelnen Obstbäumen oder auch einzelnen wertvollen Bäumen wie einer Eiche hilft auf jeden Fall eine Drahthose um den Baum." Manche Grundstücksbesitzer haben aber auch schon versucht, sich mit dem Anstrich von Bäumen mit erlaubtem Wildverbiss-Schutzmittel zu helfen.
Der Biber ist nicht irgendwelchen Protesten aus dem Weg gegangen, sondern er wurde dadurch vertrieben, weil man seinen Bau, sein Haus, seine Unterkunft mehrmal zerstört hat. Dass er nun unten am Bach "wütet" ist das Ergebnis davon, vielleicht seine Rache. Wer lässt sich schon sein Haus zerstören? Komisch dass dies "erlaubt" war, schrieben Sie doch in Ihrem Artikel, dass es verboten ist.