Geschäftsführung und IG Metall nähern sich an

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Weiter auf und ab: Die juristische Auseinandersetzung um eine Betriebsratsgründung bei Uniwell ging in die erste Runde.
Weiter auf und ab: Die juristische Auseinandersetzung um eine Betriebsratsgründung bei Uniwell ging in die erste Runde.
Keine offene Türen für Gewerkschafter? Im Vorfeld zu einer Betriebsratswahl bei Uniwell in Eyrichshof gibt es Zoff zwischen IG Metall und Geschäftsleitung. Fotos: Ralf Kestel
Keine offene Türen für Gewerkschafter? Im Vorfeld zu einer Betriebsratswahl bei Uniwell in Eyrichshof gibt es Zoff zwischen IG Metall und Geschäftsleitung. Fotos: Ralf Kestel
 

Es hat "etwas gedauert" und bedurfte einiger Unterbrechungen und Telefonate, wie Prozessteilnehmer berichten: Letztlich kam es am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht in Schweinfurt zu einer "gütlichen Einigung", so Gerichtsdirektor Wolfgang Pohl zwischen der Geschäftsleitung von Uniwell (Ebern-Eyrichshof) und der IG Metall Bamberg.

Der Wahlvorstand, der eine Betriebsratswahl bei Uniwell vorbereiten soll, wird paritätisch besetzt: Drei Vertreter, die von Gewerkschaftsseite vorgeschlagen wurden, sowie zwei weitere Mitglieder. Die IG Metallvertreter hoffen nun auf eine Betriebsratswahl noch in diesem Jahr.

Der Konflikt um die Wahl eines Betriebsrates bei der Uniwell Rohrsysteme GmbH beschäftigt die Justiz mittlerweile auf mehreren Ebenen. Während es vor dem Arbeitsgericht in Schweinfurt zu einem ersten Termin kam, bei dem zur Einsetzung eines Wahlvorstandes ein Kompromiss gefunden wurde, hat zwischenzeitlich auch die Kriminalpolizei in Schweinfurt Ermittlungen gegen die beiden Geschäftsführer aufgenommen.
Dies bestätigte der Chef der Staatsanwaltschaft in Bamberg, Leitender Oberstaatsanwalt Bardo Backert, gegenüber unserer Zeitung. "Es hat bereits erste Zeugenvernehmungen gegeben."

Anlass für die strafrechtlichen Ermittlungen ist der Strafantrag einer Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt, die die Anzeige für den Bundesvorstand der IG Metall gestellt hat. Der Vorwurf lautet: Behinderung einer Betriebsratswahl. "Das ist eine etwas exotische Vorschrift aus dem Betriebsverfassungsgesetz, die eine solche Behinderung unter Strafe stellt", bestätigte Backert.
"Das ist eine ganz diffizile Angelegenheit und kommt ganz selten vor." Neuland für die Staatsanwaltschaft wie auch die Kripo: "Die Ermittlungen dauern noch an", so Backert.

Derweil haben sich vor dem Arbeitsgericht in Schweinfurt gestern die beiden streitenden Parteien angenähert: Wie Arbeitsgerichts-Direktor Wolfgang Pohl mitteilte, kam es zwischen den Vertretern von IG Metall und der Uniwell-Geschäftsleitung zu einer "gütlichen Einigung". Demnach wird der fünfköpfige Wahlvorstand mit drei Vertretern aus Gewerkschaftsreihen und zwei weiteren Belegschaftsmitgliedern besetzt. Gerichtsdirektor Pohl kopfschüttelnd: "Es geht dabei doch erst einmal um die Vorstufe zur Betriebsratswahl."
Es sei ein "Schritt in die richtige Richtung", wenn beide Parteien aufeinander zugingen, da in diesem Beschlussverfahren Richter Pechthold als Schlichter tätig werden musste.

Als Vertreter der IG Metall hoffte Gewerkschaftssekretär Thilo Kämmerer, dass "die Zusagen eingehalten werden und bis Jahresende ungehindert eine Betriebsratswahl abgehalten werden kann".

Die drei von Gewerkschaftsseite bestellten Vertreter des künftigen Wahlvorstandes befänden sich allesamt im gekündigten Verhältnis und seien mit einem Hausverbot belegt. "Das kann aber unstrittig kein Hindernis mehr sein", urteilte der Gewerkschaftsvertreter nach der Gerichtsverhandlung, an der von Uniwellseite Geschäftsführer Peter Winkler und der Schweinfurter Anwalt Stefan Stapf teilnahmen.

Bei zwei anderen Verhandlungen über die ausgesprochenen Kündigungen ergaben die ersten Gütetermin e noch keine Lösung: "Die Vermittlungsversuche des Richter, die meist auf Geldzahlungen hinauslaufen, blieben ergebnislos", so Kämmerer. Die IG Metall beharrt daher auf der Forderung, wonach sämtliche Kündigungen und Hausverbote zurückgenommen werden müssen, ehe auch der Strafantrag zurückgezogen werde.