Geldstrafe für Drogendelikt

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Symbolbild
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Ein bisschen besser kam eine Drogensünderin vor dem Amtsgericht in Haßfurt davon. Die Frau war bei einer Verkehrskontrolle mit Rauschgift ertappt worden und hatte deswegen einen Strafbefehl über 1250 Euro aufgebrummt bekommen. Bei der Verhandlung wurde die Höhe der Strafe gegen die 30-Jährige reduziert.

Knapp zehn Minuten dauerte am Freitag eine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Eine 30-jährige Frau aus dem Landkreis Haßberge wurde wegen eines Drogenvergehens zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Angeklagte war im Oktober 2014 in den Abendstunden in Ebern bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Die Beamten entdeckten bei der Frau 3,9 Gramm Amphetamin.

Die 30-Jährige hatte deswegen von der Staatsanwaltschaft Bamberg einen Strafbefehl erhalten, gegen den sie Einspruch einlegte. Deshalb kam es zu dem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt. Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte der Verteidiger der Angeklagten, der Rechtsanwalt Joachim Voigt, dass der Einspruch auf die Rechtsfolge, also auf das Strafmaß, beschränkt werden könne. In der Sache selbst gab es nichts mehr zu verhandeln.

Der Anwalt führte aus, dass seine Mandantin im Zustelldienst arbeitete.
Diese Tätigkeit musste sie aufgeben, da ihr die Verwaltungsbehörde wegen des Rauschgiftdelikts die Fahrerlaubnis entzogen hat. Jetzt ist sie im Innendienst tätig und verdient dort weniger.

Strafrichterin Ilona Conver verurteilte die 30-Jährige zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 750 Euro. Im Strafbefehl waren die Tagessätze mit 50 Euro angesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.