Das Gericht spricht Roland E. des Mordes schuldig. Die Kammer lobt die Beteiligten und hofft, dass das Ende der Verhandlung ein Neuanfang ist.
Um Punkt 13 Uhr tritt Roland E. an diesem Donnerstag in den vollbesetzten Sitzungssaal 0.107. Wie in den Prozesstagen zuvor hat er die schwarze Baseballkappe tief ins Gesicht gezogen. Der 54-Jährige wirkt angespannt, immer wieder zucken seine Mundwinkel. Fünf Minuten lang sitzt der Angeklagte ruhig und mit gesenktem Blick auf seinem Stuhl. Dann erhebt sich E. für die Urteilsverkündung und hört die Worte des Richters: zwölfeinhalb Jahre Haft für den Mord an der elfjährigen Janina M. aus Burgebrach. Geraune im Sitzungssaal. Äußerlich unberührt nimmt Roland E. wieder Platz.
Knapp eine Stunde nimmt sich der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt Zeit für die Urteilsbegründung. Die Kammer habe versucht, die Tat im Rahmen des Möglichen umfassend aufzuklären. Eine Tat, die auch für das Gericht nicht alltäglich sei. "Ein elfjähriges Kind kommt in der Silvesternacht zu Tode. Ein Kind, das kurz vor dem Schuss noch fröhlich umher gehüpft ist." Erschossen von einem Mann, der zuvor strafrechtlich nie in Erscheinung getreten und für den diese Tat "wesensfremd" sei.
Janina war wehrlos
Warum Roland E. in der Silvesternacht 2015/2016 in Unterschleichach in Richtung der Gruppe Feiernder geschossen hat, konnte in dem Prozess nicht vollends aufgeklärt werden. Dass der Verurteilte geschossen hat, steht aber fest. Fest stehe zudem, dass Roland E. nicht bewusst auf das Mädchen gezielt hat. "Er hat sich aber so positioniert, dass er nicht gesehen wird. Janina konnte damit nicht rechnen. Sie war wehrlos", so Schmidt. Der Verurteilte habe durch Treffer Wirkung erzielen wollen, nicht durch Erschrecken. "Er hat billigend in Kauf genommen, dass ein Mensch zu Tode kommt."
Das alles sei für Janinas Eltern auch heute noch immer schwer zu ertragen und bedeute für sie die "Zerstörung ihres Lebens". Die Kammer hofft, dass sie nach Abschluss des Verfahrens mit der Tat abschließen und sie verarbeiten können. Zudem hoffe man, dass der Verurteilte die schwere Schuld verinnerlicht und die Strafe als gerecht annimmt.
"Ich selber habe lebenslänglich"
Janinas Mutter verfolgte die Urteilsbegründung sichtlich angespannt, nur wenige Meter vom Angeklagten entfernt. Immer wieder flossen Tränen, ab und an nickte sie zustimmend. Im Anschluss trat sie weinend vor die Medien. Sie danke allen Beteiligten, dass der Mörder ihrer Tochter gefasst wurde. Die Höhe der Strafe sei für sie nicht relevant gewesen. "Ich muss mit dem Schmerz ewig leben. Ich selber habe lebenslänglich."
Der Anwalt der Nebenklage begrüßte das Urteil. Das Gericht habe mit der Höhe der Strafe deutlich gemacht, um was für eine schlimme Tat es sich gehandelt hat. Es sei das bewiesen worden, "was wir uns erwartet haben". Verteidiger Thomas Drehsen sagte, dass beim Nachdenken über die Mordmerkmale sich die Frage stellt, "ob der Angeklagte sich aller Umstände seiner Tat bewusst war". Vor allem aufgrund seiner psychischen Beeinträchtigung, da sein Mandant unter einer Depression leide. Die Entscheidung über eine Revision werde man durchdenken müssen. Der Verteidiger hatte auf fahrlässige Tötung oder Totschlag plädiert.
Nach vorne schauen
Zum Abschluss dankte Manfred Schmidt allen Beteiligten für die sachliche Verhandlung. Man habe versucht, im Sinne der Rechtsstaatlichkeit ein faires Urteil zu sprechen. Obwohl es für die Eltern sehr schmerzhaft war, immer wieder an den Verlust ihres Kindes erinnert zu werden, hoffe die Kammer, dass sie jetzt nach vorne schauen können. Bewusst habe man versucht, das Verfahren noch vor Weihnachten zum Abschluss zu bringen. "Damit Ruhe einkehren kann und mit dem Jahreswechsel ein Neuanfang möglich ist."
Kommentar unseres Redakteurs Christian Pack zum Janina-Prozess: souverän, beharrlich, fair
Es war ein hochemotionaler Fall, der am Landgericht Bamberg verhandelt wurde. Ein elfjähriges Mädchen tanzt durch die Silvesternacht, wird urplötzlich aus dem Leben gerissen. Durch einen Revolverschuss, abgefeuert von einem Mann, der aus Wut und Ärger über die Böllerei zur Waffe griff. Massive öffentliche Bestürzung. Immenses mediales Interesse.
Es ist dem Gericht hoch anzurechnen, dass es stets souverän, beharrlich und fair nach der Wahrheit geforscht hat. Eine schwere Aufgabe bei einer derart tragischen Tat, wie Oberstaatsanwalt Otto Heyder in seinem Plädoyer treffend betonte: "Die Öffentlichkeit fordert Vergeltung. Allen Beteiligten gerecht zu werden, ist nicht leicht."
Fairer Prozessverlauf
Diese Herausforderung meisterten die Prozessbeteiligten lobenswert. Zwei Beispiele: Gericht und Staatsanwaltschaft schafften es durch ihre Beharrlichkeit, dem Angeklagten zumindest einige Details aus der Tatnacht zu entlocken, obwohl dieser zur Sache eigentlich keine Angaben machen wollte. Und am vorletzten Verhandlungstag rief Richter Manfred Schmidt die Eltern der getöteten Janina in den Zeugenstand. Er ließ sie von ihrer schweren Lebensphase berichten und blieb dabei rücksichtsvoll, ohne auf Effekthascherei zu setzen.
Das Urteil ist gesprochen, Roland E. muss lange ins Gefängnis. Der Schuldspruch bringt den Eltern ihre Tochter nicht zurück. Der faire Prozess kann aber vielleicht dazu beitragen, dass die Hinterbliebenen mit der unfassbaren Tragödie besser leben können. "Die Kammer hofft, dass nun etwas Ruhe einkehren kann", sagt Manfred Schmidt. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Sorry, aber ich finde das Urteil als viel zu milde. Für mich war es eindeutig heimtückischer Mord. Und da sind wir bei dem was ich für nicht richtig empfinde: "Lebenslänglich" heißt ja in Deutschland nicht lebenslänglich sondern im Normalfall 15 Jahre, man sollte den Begriff "Lebenslänglich" aus dem deutschen Strafrecht streichen, selbst mit "Besonderer Schwere der Schuld" bin ich im Normalfall nach 20 Jahren wieder auf freiem Fuß". Diejenigen die in Deutschland wirklich lebenslang ihre Strafe absitzen müssen sind weniger als 1% der zu lebenslang verurteilten Straftäter. Der Angeklagte hier hat jetzt ja nicht "Lebenslänglich" bekommen, sondern 12 Jahre 6 Monate, und das ist nicht nur ein wenig unter dem Antrag des Staatsanwaltes, sondern deutlich, denn nach Verbüßung von 2/3 der Strafe, d.h. nach 8 Jahren und 4 Monaten kann er schon auf Bewährung bei guter Führung entlassen werden und das ist in Deutschland die Regel, Janina wäre dann 21 Jahre alt wenn Sie noch leben würde...
Oskarchen
Das Urteil ist absolut o.k. Ich will aber auf den Schlußsatz darauf aufmerksam machen: "Das Ende der Verandlung kann ein Neuanfang sein". Aus meiner Sicht hoffe ich, daß 550 Gefährder die in Deutchland leben, die auch Kinder und Jugendliche töten können, sofort auf die Anklagebank kommen und auch zwischen 10 und 15Jahren verurteilt werden. Nur so kann das heutige Urteil bestätigt werden!
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Sorry, aber ich finde das Urteil als viel zu milde. Für mich war es eindeutig heimtückischer Mord.
Und da sind wir bei dem was ich für nicht richtig empfinde:
"Lebenslänglich" heißt ja in Deutschland nicht lebenslänglich sondern im Normalfall 15 Jahre, man sollte den Begriff "Lebenslänglich" aus dem deutschen Strafrecht streichen, selbst mit "Besonderer Schwere der Schuld" bin ich im Normalfall nach 20 Jahren wieder auf freiem Fuß". Diejenigen die in Deutschland wirklich lebenslang ihre Strafe absitzen müssen sind weniger als 1% der zu lebenslang verurteilten Straftäter.
Der Angeklagte hier hat jetzt ja nicht "Lebenslänglich" bekommen, sondern 12 Jahre 6 Monate, und das ist nicht nur ein wenig unter dem Antrag des Staatsanwaltes, sondern deutlich, denn nach Verbüßung von 2/3 der Strafe, d.h. nach 8 Jahren und 4 Monaten kann er schon auf Bewährung bei guter Führung entlassen werden und das ist in Deutschland die Regel, Janina wäre dann 21 Jahre alt wenn Sie noch leben würde...
Das Urteil ist absolut o.k. Ich will aber auf den Schlußsatz darauf aufmerksam machen: "Das Ende der Verandlung kann ein Neuanfang sein". Aus meiner Sicht hoffe ich, daß 550 Gefährder die in Deutchland leben, die auch Kinder und Jugendliche töten können, sofort auf die Anklagebank kommen und auch zwischen 10 und 15Jahren verurteilt werden. Nur so kann das heutige Urteil bestätigt werden!