Unterfranken: Einbruchsserie zermürbt Handy-Händler

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In diesen Elektronikmarkt in Ebelsbach ist bereits acht Mal eingebrochen worden. Jetzt steht ein Verdächtiger vor Gericht. Brigitte Krause
In diesen Elektronikmarkt in Ebelsbach ist bereits acht Mal eingebrochen worden. Jetzt steht ein Verdächtiger vor Gericht.  Brigitte Krause

Zum ersten Mal muss sich ein Verdächtiger vor Gericht wegen Einbrüchen in einen Elektronikmarkt in Ebelsbach verantworten.

Insgesamt acht Mal ist ein Handyladen in Ebelsbach laut seinem Inhaber Ziel von Einbrechern gewesen. Dabei erbeuteten die Täter Handys und Tablets im Wert von weit über 100 000 Euro. Außerdem entstand ein hoher Sachschaden von über 10 000 Euro am und im Gebäude. Seit Dienstag sitzt ein 29-jähriger rumänischer Taxifahrer auf der Anklagebank des Landgerichts in Bamberg.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm die Beteiligung an drei der acht Einbrüche vor, an denen noch zwei weitere Personen beteiligt waren, die jedoch noch auf freiem Fuß sind. Im ersten Anklagepunkt soll der Angeklagte am 11. Dezember 2017 gegen 0.55 Uhr zusammen mit seinen beiden Komplizen mit zwei Vorschlaghämmern die Holzverkleidung der Eingangstür eingeschlagen haben, um anschließend 27 iPhones der Marke Apple im Gesamtwert von über 32 000 Euro zu stehlen.

Ebelsbach: Verdächtiger wiegelt ab

Weitaus höher war der Schaden am 25. November 2016, als der Angeklagte wiederum mit zwei Komplizen um 4.38 Uhr nachts den Schließzylinder der Eingangstür gewaltsam aufbrach sowie eine Seitenscheibe einschlug und anschließend Handys und Tablets im Wert von knapp 90.000 Euro entwendete. Der Sachschaden betrug bei diesem Einbruch rund 2500 Euro.

Im dritten Fall gingen die Diebe leer aus, als sie am 24. Januar 2017 gegen 3 55 Uhr wiederum mit Vorschlaghämmern die Glastüren der Eingangstür zertrümmerten. Doch diesmal wurden sie von einem zwischenzeitlich montierten Nebelgenerator und der Alarmanlage in die Flucht getrieben. Der Sachschaden betrug laut Inhaber zwischen 2000 und 3000 Euro.

Der Angeklagte, der in Rumänien Abitur gemacht und zwei Jahre Jura studiert hatte, sagte vor Gericht, dass er am größten Raubzug im November 2016 nicht teilgenommen habe. Im Falle des gescheiterten Versuchs im Januar 2017 habe er nur eine Scheibe eingeschlagen, weil er dafür von einem Mittäter 200 Euro bekommen habe. Danach sei der Rauch durch die Nebelmaschine so dicht gewesen, dass man nicht die Hand vor den Augen habe sehen können. Er habe die Orientierung verloren und sei geflüchtet, gab er zu Protokoll.

Angeklagter solle Gericht "nicht für dumm verkaufen"

Bei dem Raubzug im Dezember 2017 sei er nur Fahrer gewesen, weil er das Geld für seinen Marihuanakonsum gebraucht habe. Von Handys habe er nichts gesehen, behauptete er und brachte damit den Vorsitzenden der Zweiten Strafkammer, Richter Manfred Schmidt, in Missstimmung. Der Angeklagte solle das Gericht "nicht für dumm verkaufen" und nicht die Unwahrheit sagen, belehrte ihn der Richter.

Der Inhaber zeigte sich im Zeugenstand resigniert. Er sei kurz davor aufzugeben. Nach dem dritten Einbruch habe er eine Nebelanlage für knapp 10 000 Euro installiert und 2,5 Tonnen Stahl an der Eingangstür verbaut. Dennoch sei Ende vergangenen Jahres wieder eingebrochen worden. Dabei hätten die Verbrecher die sechs Millimeter starken Stahlbleche mit einer Flex aufgeschnitten, die sie zuvor aus einer Feldscheune gestohlen hatten. Die Einbrecher hätten gezielt die teuren Geräte der Marken Apple und Samsung geklaut. Er habe eine "Fakir-Matratze" mit langen Nägeln vor dem Apple-Regal platziert, wo dann ein Täter - von der Nebelmaschine orientierungslos - hineingestürzt sein müsse, weil Nägel verbogen waren. Die Täter hätten sich später auch nicht von der Nebelmaschine abschrecken lassen. Ein Einbrecher sei, mit einem Seil gesichert, in den Laden gegangen und sei danach von einem Komplizen am Seil herausgezogen worden. Mittlerweile habe er Alu-Rollläden vor den Handyregalen angebracht, die die Ware schützen sollen.

Auf die Spur kam die Kriminalpolizei dem Angeklagten, weil eines der gestohlenen Handys eingeschaltet war. Die Handyortung führte die Ermittler nach Cottbus, wo das gestohlene Handy in einem Mehrparteienwohnhaus geortet wurde. Bei der Überprüfung der Bewohner kam der Angeklagte in Verdacht, weil er im Jahr 2015 von einer Polizeistreife in Haßfurt kontrolliert wurde. Damals fanden die Beamten Einbruchswerkzeug in dessen Auto. Eine Wohnungsdurchsuchung bestätigte den Verdacht.

Die SEK-Beamten fanden ein Handy, das zur Tatzeit in einer Funkzelle in der Nähe von Ebelsbach eingeloggt war. Ein Haftbefehl erging im Oktober 2018. Seitdem sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 28. März erwartet.

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