Mit vereinten Kräften lässt sich mehr erreichen. Diese Erfahrung machte die Eberner Polizei bei großangelegten Kontrollaktionen auf der B 279 und B 303.
Stichpunktkontrollen im Transportgewerbe hatten wenige Tage zuvor mehrere Beanstandungen nach sich gezogen. Deshalb führte die Polizeiinspektion
Ebern im Rahmen der streckenbezogenen Verkehrsüberwachung am Donnerstag nochmals mehrere Kontrollen entlang der B 279 und an der B 303 durch. Mit einschlägigem Erfolg, wie die Polizeiinspektion am Freitag berichtete.
Im Laufe des Tages wurden in Ermershausen, Maroldsweisach und Rentweinsdorf Fahrzeugführer gezielt auf die Einhaltung der Gurtpflicht und des Handyverbots hin kontrolliert. Zehn Fahrer wurden unangeschnallt ertappt, sieben wurden wegen Verstoß gegen das Handyverbot zur Anzeige gebracht. Zudem gab's einige andere Verkehrsverstöße zu vermelden. Einer der Verkehrssünder musste an Ort und Stelle bezahlen, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat.
"Offensichtlich scheint auch das zwischenzeitlich erhöhte Bußgeld von 100 Euro (zuzüglich Gebühren und Auslagen) die Auto- und Lkw-Fahrer von der Handybenutzung nicht nachhaltig abzuhalten", heißt es in dem Bericht der Inspektion.
20 waren zu schnell
Von Nachmittag bis abends fand eine Geschwindigkeitskontrolle von der Verkehrspolizei Schweinfurt-Werneck innerhalb einer Ortschaft statt. Wo genau, wollen die Beamten lieber nicht verraten. 20 Fahrer, von 460 gemessenen Fahrzeugen, erwartet ein Verwarnungsgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung. Drei weitere erhalten wegen der höheren Überschreitung gar eine Bußgeldanzeige. Der traurige Rekordhalter fuhr mit 85 Sachen innerorts.
Zwei Präsidien kontrollieren vereint
Während der Mittagsstunden trafen sich Beamte der Polizeiinspektion Ebern und des Schwerverkehrskontrolltrupps der Verkehrspolizeiinspektion Bamberg an der Grenze zu Oberfranken bei Sendelbach, um auf der B 279 eine gemeinsame, präsidiumsübergreifende Kontrolle durchzuführen. Im Polizeibericht heißt es dazu: "Angesichts der gebündelten Fachkompetenz dauerte es nicht lange, und die ersten Beanstandungen waren zu verzeichnen."
So war ein Lkw-Lenker aus dem Landkreis Schweinfurt unterwegs, ohne dass er je eine Berufskraftfahrerqualifikation besaß. Gegen ihn und die Firma wird Anzeige erstattet. Bei einem Sattelzug aus dem Landkreis Haßberge wurden bei der Kontrolle gebrochene Alufelgen am Sattelauflieger festgestellt. Für das leere Baustellenfahrzeug hieß es: "Ende der Fahrt - nur noch zur Werkstatt". Zudem werden Fahrer und Halter angezeigt.
Aber auch international fahrende Lkw wurden kontrolliert und beanstandet. So stellten die Beamten bei einem osteuropäischen Lkw-Gespann fest, dass die Auflaufbremse des 3,5-Tonnen-Anhängers völlig ohne Funktion war. Auch hier wurde dem Fahrer das Weiterfahren untersagt. Er musste vor Ort sein Bußgeld bezahlen und sich um die Reparatur kümmern, bevor er weiter durfte.
Dem Fahrtenschreiber entging nichts
Bei einem mazedonischen Fernlastzug, der mit zwei Fahrern besetzt war, wurde bei der Auswertung der Daten aus dem Fahrtschreibergerät festgestellt, dass es Ungereimtheiten bei den erforderlichen Freizeiten gab. Dem zweiten Fahrer konnte anhand der Aufzeichnungen ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß (89 bei erlaubten 60 Stundenkilometern) in Deutschland nachgewiesen werden. Die Anzeige gegen Fahrer und Halter wegen des Verstoßes nach dem Fahrpersonalgesetz wird an die Bundesanstalt für Güterverkehr erstattet. Der Beifahrer musste sein Bußgeld vor Ort an die Polizei bezahlen.
Vom Rost zernagt
Bei einem oberfränkischen Gliederzug fielen die geladenen Containermulden wegen ihres erbärmlichen Erhaltungszustands auf. Die mit Schrott gefüllten Container waren stark deformiert, hatten Löcher und tragende Teile hatten heftigen Rostbefall. Bei Nachschau wurde festgestellt, dass diese Container keine gültigen Prüfplaketten der Berufsgenossenschaft aufwiesen. Das war aber nicht der einzige Verstoß gegen geltende Unfallverhütungsvorschriften. Auch die Prüfung des hydraulischen Verladesystems für die Rollcontainer war abgelaufen. Ein Prüfbuch dazu konnte nicht nachgewiesen werden. Dementsprechend wird Bußgeldanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft erstattet. Von dort bekommen Fahrer und Firmenverantwortlicher einen Bußgeldbescheid. Einige kleinere Verstöße, die an Ort und Stelle mit Verwarnungsgeld geahndet wurden, rundeten die Liste der Beanstandungen ab.
Vier Dienststellen tun sich zusammen
Mit Schwerverkehrskontrollen ging es am Freitagmorgen auf der B 303 weiter. Zu einer gemeinsamen Kontrolle im Gemeindebereich Burgpreppach trafen sich Beamte des Schwerverkehrstrupps der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck sowie der Polizeiinspektionen Haßfurt und Ebern und des Einsatzzuges der operativen Ergänzungsdienste Schweinfurt. Auch hier ließen die ersten Beanstandungen nicht lange auf sich warten.
Ein Zwölf-Tonner aus dem Landkreis Schweinfurt fiel wegen nicht ordnungsgemäß gesicherter Ladung auf. Die unterschiedlichsten Ladungsstücke standen ungesichert auf der Ladefläche. Zudem fielen bei der Auswertung des Speditions-Verteiler-Fahrzeugs einige Ungereimtheiten bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten auf. Gegen den Fahrer und den Firmenverantwortlichen wird Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erstattet. Zudem wird auch der verantwortliche Verlader mit einer Bußgeldanzeige in die Pflicht genommen.
Ganz international wurde es bei der Kontrolle eines Sattelzuges. Die Zugmaschine aus Polen, der Tank-Auflieger aus Belgien und der Fahrer aus Mazedonien. Auch hier gab es Beanstandungen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, was ebenfalls eine Anzeige an die Bundesanstalt für Güterverkehr zur Folge hat. Ein Geschwindigkeitsverstoß, der nebenher festgestellt wurde, wird dann ebenfalls von dieser Behörde mit geahndet, heißt es in dem Bericht.
Die falschen Unterlagen
Bei einem Baustellenlaster aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld gab es zunächst Klärungsbedarf. Beim Abgleich der Fahrgestellnummer des angehängten Tiefladers mit der ausgehändigten Zulassungsbescheinigung wurde zunächst keine Übereinstimmung festgestellt. Ein Blick aufs Kennzeichen klärte schnell den Hintergrund. Der Fahrer hatte eine andere Zulassungsbescheinigung ausgehändigt. Allerdings entging den Beamten beim Blick aufs Kennzeichen auch nicht, dass die Plakette für die Hauptuntersuchung noch aus dem letzten Jahr stammte. Obendrein wurde der Fahrer angehalten, die Ladefläche des Tiefladers von losen Steinchen und Dreck zu reinigen. "Eine Maßnahme, die sicherlich von hinterherfahrenden Autofahrern gutgeheißen worden wäre", schreiben die Beamten.
Weitere Lkw wurden noch wegen Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten beanstandet, sowie einige Kleinverstöße.
Ich finde es klasse, dass die Polizei verstärkt auf Handy-Nutzung im Verkehr achtet und ahndet, denn diese hirnlosen Verkehrsteilnehmer gefährden (vermutlich unbewusst, da ohne Hirn!) andere Verkehrsteilnehmer auf das Extremste. Es ist erwiesen, dass die Ablenkung durch Handy-Nutzung während der Fahrt gefährlicher ist als Alkohol. Deshalb müssten auch die Strafen entsprechend sein - doch leider wird dieses unverantwortliche Fehlverhalten nur mit einem Mini-Bußgeld von 100 € belegt!