Vor dem Schöffengericht in Haßfurt musste sich ein 19-Jähriger verantworten, der für Handys Geld kassiert hatte, ohne sie zu liefern.
Drei Wochen Dauerarrest erhielt ein 19-jähriger arbeitsloser Mann aus dem Landkreis Haßberge vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Martin Kober, weil er von Ende des Jahres 2015 bis zum Frühjahr 2016 in acht Fällen Personen betrogen hat. Über ein Internetportal verkaufte er teure Handys und kassierte in dieser Zeit insgesamt fast 5000 Euro, ohne die Mobiltelefone zu liefern.
Probleme mit dem Vater
Staatsanwältin Kathrin Thal warf dem Angeklagten vor, dass er die Betrügereien gewerbsmäßig begangen habe. Auf Vorhalt des Vorsitzenden räumte der 19-Jährige alle Taten vollumfänglich ein, was er auch schon bei den polizeilichen Ermittlungen getan hatte. Er führte aus, dass es mit seinem Vater zu Problemen gekommen sei, weil er offensichtlich öfters seiner Arbeitsstelle fern blieb.
Deshalb habe sein Vater, ohne ihn vorher zu informieren, mit dem Arbeitgeber ein Gespräch gesucht, mit der Folge, dass er danach "aus Frust" das Arbeitsverhältnis aufgelöst habe.
Das führte im Verhältnis mit dem Vater zu einer weiteren Eskalation, weshalb er zunächst bei einem Kumpel wohnte. Als dieser aber dann irgendwann von ihm für die Unterkunft Geld wollte, musste er sich welches beschaffen, sagte der Angeklagte. "Da bin ich auf die Idee gekommen, im Internet Handys zu verkaufen." Das Geld daraus habe er für seinen Lebensunterhalt verwendet, auch weil er zwischenzeitlich kurz obdachlos gewesen sei und ihm das nicht gefiel. "Was ich gemacht habe, war nicht gut, und es tut mir leid.
Ich werde auch versuchen, Arbeit zu finden, um den Schaden dann wieder gut machen zu können." Derzeit sei der Angeklagte, wie sein Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Glabasnia ausführte, wieder bei seinem Vater wohnhaft, der ihn unterstütze.
Kündigung "aus Frust"
Im Bundeszentralregister war der junge Mann dreimal einschlägig wegen Betrugs vorbelastet. Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe bezeichnete das Verhältnis zwischen Vater und Sohn vor der Tat als sehr angespannt. Der Angeklagte hätte in einer Firma im Landkreis seine Gesellenprüfung abgelegt und wäre als Mitarbeiter geschätzt gewesen.
Die Kündigung habe er selbst aus "Frust" herausgefordert.
Staatsanwältin Thal beantragte in ihrem Plädoyer für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung und zusätzlich als "Warnschuss" einen Dauerarrest von zwei Wochen. Sie unterstellte dem reuigen Angeklagten schädliche Neigungen.
Sein Verteidiger plädierte dafür dass das Schöffengericht Maßnahmen und Weisungen verhängen möge, die es seinem Mandanten ermöglichen, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Beworben habe er sich bereits auf zwei Stellen. "Die negative Episode, die mein Mandant vor den Taten hatte, ist abgeschlossen", so der Verteidiger. Aus Angst vor Obdachlosigkeit habe er sich zu den Betrügereien hinreißen lassen.
"Er hat das Geld daraus nicht zur Luxusbereicherung, sondern zu seinem Lebensunterhalt verwandt." Sein Leben verlaufe gegenwärtig wieder in geordneten Bahnen.
"Es tut mir echt leid"
"Es tut mir echt leid, ich war auf der Straße, als ich das gemacht habe, und ich will alles wieder gut machen", sagte der 19-Jährige in seinem letzten Wort. Als der Angeklagte nach den Plädoyers in einer kurzen Pause, in der sich das Gericht beriet, den Sitzungssaal verließ, bekreuzigte er sich mehrmals. Vielleicht hat ja auch das geholfen, dass das Schöffengericht vom Antrag der Anklagevertreterin (acht Monate auf Bewährung) abwich und "nur" auf drei Wochen Dauerarrest erkannte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.