Im Kreis Haßberge sinken die Zahl der aktuell mit dem Corona-Virus infizierten Menschen und der Inzidenzwert langsam.
Im Landkreis Haßberge sind aktuell (Stand: Mittwoch, 4. November, 14 Uhr) 115 Personen (116 am Vortag) mit dem Coronavirus infiziert. Insgesamt gab es im Landkreis Haßberge seit Beginn der Pandemie 435 positiv auf Covid-19 getestete Personen, wie das Landratsamt am Mittwoch mitteilte. 314 Bürger sind inzwischen wieder genesen. Aktuell werden drei Personen stationär im Krankenhaus behandelt. Sechs Menschen sind im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. In häuslicher Isolation befinden sich 520 Personen. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner beträgt laut Behördenangaben für den Landkreis Haßberge 71,10.
Wer sich im Testzentrum am Kreisabfallzentrum in Wonfurt testen lassen möchte, muss sich vorher online anmelden über das Kontaktformular auf der Homepage des Landkreises unter: www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Wer keine digitale Möglichkeit zur Kontaktaufnahme hat, kann telefonisch einen Termin vereinbaren unter Ruf 09521/27720 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr). Mitzubringen sind die Versichertenkarte der Krankenkasse, der Personalausweis und ein Mund-Nasen-Schutz sowie die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital).
Das Team am Testzentrum weist aufgrund mehrerer Beschwerden darauf hin, dass die digitale Bekanntgabe des Testergebnisses an die angegebene E-Mail Adresse des Öfteren im Spam-Filter des Betroffenen gelandet ist. Daher ergeht die dringende Bitte an diejenigen, die auf eine digitale Benachrichtigung warten, den Spam-Filter im Posteingang zu überprüfen.
Des Weiteren ist zu beachten: Wegen der Bauarbeiten an der Mainflutbrücke in Haßfurt wird die Staatsstraße Haßfurt-Wonfurt noch bis 9. November voll für den Pkw-Verkehr gesperrt. Deswegen kann die Anfahrt zum Testzentrum entweder nur über den Autobahnzubringer und Knetzgau oder über Obertheres erfolgen.
Was ist zu tun, wenn man eine Ansteckung befürchtet? Bürger, die an Erkältungssymptomen jeder Schwere und/oder an Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn leiden, sollten sich telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit dem Mediziner besprechen.
Seit Montag, 2. November, gilt die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Damit werden die Regelungen der bisher gültigen Corona-Ampel außer Kraft gesetzt. Unter www.hassberge.de oder direkt unter www.stmgp.bayern.de finden sich die Links zur bayerischen Verordnung. Dort können die neuen Regelungen nachgelesen werden.
Unter anderem gilt: Kontaktbeschränkung im öffentlichen und im privaten Raum auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, jedoch höchstens zehn Personen (Beispiel: Ein Hausstand mit zehn Personen dürfte sich mit keinem weiteren Hausstand treffen, da die Maximalanzahl an Personen bereits erreicht ist. Weiteres Beispiel: Eine Person trifft eine andere Person, die nicht ihrem Hausstand angehört; kommt nun eine weitere Person aus einem dritten Hausstand hinzu, wäre das ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkung, da nur maximal zwei Hausstände erlaubt sind).
Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Badeanstalten, Hotelschwimmbäder, Thermen und Wellnesszentren, Saunen sowie Kinos, Theater, Museen, Bars, Diskotheken sind oder bleiben geschlossen. Auch gastronomische Betriebe bleiben gänzlich geschlossen, dürfen aber Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen und vergleichbare Veranstaltungen. Übernachtungsangebote dürfen von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Schullandheimen, Jugendherbergen, Campingplätzen und allen sonstigen gewerblichen Unterkünften nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Dienstleistungsbetriebe, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen sowie der Friseurbesuch bleiben weiterhin möglich.
Freizeit- und Amateursport: Erlaubt ist die Ausübung von Individualsportarten (hierzu zählen auch Golf und Tennis) allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Für diese Zwecke sind der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen zulässig. Erlaubt ist zudem der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, sofern die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist, nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind und sofern der Veranstalter zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept ausarbeitet und beachtet, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist. Veranstaltungen aller Art sind untersagt.
Gottesdienste und Versammlungen dürfen unter Einhaltung der vorgegebenen Regelungen stattfinden. Zum eigenen Schutz und dem Schutz der Mitmenschen gilt aber - wie bei allen anderen Tätigkeiten und Vorhaben auch -, größte Vorsicht walten zu lassen und persönliche Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken.
Maskenpflicht besteht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von öffentlich zugänglichen Gebäuden, zudem auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt
Seit dem 2. November achtet die Bundespolizei auf den Einrichtungen der Bahn verstärkt auf die Einhaltung der Maskenpflicht. Die Polizeibeamten der Bundespolizeiinspektion Würzburg, die auch für die beiden Bahnstrecken im Landkreis Haßberge (Bamberg-Schweinfurt und Bamberg-Ebern) zuständig ist, werden in den nächsten Wochen in den Bahnhöfen, den Zügen sowie auf den Bahnsteigen erhöhte Präsenz zeigen. Dabei werden sie insbesondere auf die Einhaltung der Maskenpflicht und der Kontaktbeschränkungen achten und bei Verstößen auf das Fehlverhalten hinweisen, wie die Bundespolizei mitteilte.
In einer ersten Zwischenbilanz der Bundespolizeiinspektion Würzburg wurden von den Beamten nur wenige Verstöße von Bürgern gegen die Maskenpflicht festgestellt. Überwiegend halten sich die Reisenden an die Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bei gravierenden Verstößen oder bei Uneinsichtigen erfolgt die Information des zuständigen Gesundheitsamtes zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Die Bundespolizeiinspektion Würzburg ist eine von 15 Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion München. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf ganz Unterfranken und Teile Oberfrankens. Der Inspektion Würzburg angegliedert sind die
Bundespolizeireviere Aschaffenburg und Bamberg.