"Das war moralisch verwerflich" - Verfahren gegen Finanzmakler eingestellt

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Im Amtsgericht Haßfurt musste sich ein Finanzmakler wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Foto: Archiv
Im Amtsgericht Haßfurt musste sich ein Finanzmakler wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten. Foto: Archiv

Das Amtsgericht Haßfurt stellte das Verfahren gegen einen angeklagten Finanzmakler gegen die Zahlung von 1500 Euro ein. Der 42-Jährige musste sich wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten.

Ein 42-jähriger Finanzmakler aus einem Nachbarlandkreis musste sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Haßfurt wegen Betrug und Urkundenfälschung verantworten. Letztlich endete das Verfahren nach gut dreieinhalb Stunden mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens. 1500 Euro muss der Makler in drei Monatsraten zugunsten geistig Behinderter im Landkreis Haßberge bezahlen. Kommt er dem nach, wird das Verfahren vollends eingestellt.

Staatsanwalt Peter Bauer legte in der Anklageschrift dem Makler Betrug und Urkundenfälschung zur Last. Dieser habe im ersten Halbjahr 2010 einem Ehepaar aus einem Ort im westlichen Landkreis ein Finanzierungsmodell zur Umschuldung ihres Wohnanwesens vorgestellt. Gleichzeitig habe er dem Ehepaar geraten, ein Doppelhaus neu zu bauen, um so durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile ihre Finanzen in den Griff zu bekommen. Der Vorwurf: Der Makler habe es nur auf eine saftige Provision, die Rede war von 44 000 Euro, die er von der bauausführenden Firma zu erwarten hatte, abgesehen.

Der Neubau sollte zu 100 Prozent nur mit sehr geringen Eigenmitteln finanziert werden. Ein weiterer Vorwurf: Um den Anforderungen der Bank, die den Kredit gewährte, zu genügen, habe er im Finanzierungsvertrag Zahlen verändert. "Der Kredit wäre ohne diese Manipulation nicht gewährt worden", so der Staatsanwalt. Dem Ehepaar sei somit ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entstanden.

Gleich zu Beginn "feuerte" der Verteidiger Rechtsanwalt Peter Hofmann eine "Breitseite" gegen Staatsanwaltschaft und Gericht ab. Er beanstandete, dass das Gericht seinen Antrag, ein grafologisches Gutachten erstellen zu lassen, nicht gefolgt war. Die im Vertrag vorgenommenen Veränderungen seien nicht durch seinen Mandanten vorgenommen worden. Auch habe seiner Meinung nach die Staatsanwaltschaft "einseitig ermittelt", da in diesem Verfahren drei weitere Personen als mögliche Täter in Frage kämen. Richterin Ilona Conver wirkte beruhigend ein und sagte, dass sie erst die Zeugen hören wolle.

Ein Gutachten könne, so sich in der Verhandlung Hinweise auf die Notwendigkeit ergäben, immer noch in Auftrag gegeben werden. Der Angeklagte erklärte, dass er alle Daten und Fakten bei dem betroffenen Ehepaar erhoben habe, um eine Finanzierung mit einer 100-Prozent-Finanzierung erreichen zu können. 330 000 Euro sollte das Doppelhaus kosten. Das Haus wurde gebaut und gehöre dem Ehepaar, weshalb dieses keinen Schaden habe. Er sei Vermittler für die Finanzierung gewesen, mit dem Bau habe er nichts zu tun. Auf Vorhalt des Staatsanwaltes, ob er das Ehepaar über die Höhe seiner Provision aufgeklärt habe, die ja immerhin 13 Prozent der Finanzierungssumme betrage, entgegnete Rechtsanwalt Peter Hofmann, dass es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gäbe.

Als Zeugen sagte das Ehepaar aus, dass sie im Wissen einer so hohen Provision den Vertrag eher nicht unterschrieben hätten. Allerdings räumten beide ein, dass sie unter Zeitdruck "etwas blauäugig" gehandelt hätten. Nur auf Anraten des Maklers hätten sie trotz erheblicher Altschulden sich zum Bau eines Doppelhauses entschlossen. "Das klang alles so gut und er rechnete uns vor, dass wir trotz des Neubaus und der Umschuldung monatlich eine geringere Belastung hätten, als vorher", sagte die 40-jährige Zeugin.

"Irgendwann war das Geld aus dem Kreditvertrag weg und die Handwerker wendeten sich an uns", sagte der Bauherr. Ziel war zunächst nur eine Umschuldung zu finanzieren, erklärte der Zeuge. Schließlich habe man sich auf Anraten des Finanzmaklers zum Neubau eines Doppelhauses entschlossen, was zudem noch nachfinanziert werden musste. "Wir sind bisher knapp an einer Privatinsolvenz vorbeigeschrammt."

Als Zeuge erschien auch ein weiterer selbstständiger Makler, der den Finanzierungsvertrag des Angeklagten an eine Bank weiterleitete. Dieser räumte ein, dass er eine Änderung im Kreditvertrag wegen eines Betrages über Eigenleistung handschriftlich nach Rücksprache mit dem Angeklagten vorgenommen habe, nachdem das Ehepaar diesen unterschrieben hatte. Damit war die Urkundenfälschung gegen den Angeklagten vom Tisch. Seine Provision habe 0,5 Prozent, also 2000 Euro betragen, sagte der Zeuge. Ein weiterer Zeuge, dessen Firma die Baumaßnahme durchgeführt habe, erklärte, dass er mit der Finanzierung nichts zu tun hatte.

Der Verteidiger regte die Einstellung des Verfahrens an, womit sich Staatsanwalt Peter Bauer zunächst nicht anfreunden wollte. In einer Sitzungsunterbrechung stöberte Richterin Ilona Conver in Urteilen des BGH. Ihre Erkenntnis daraus: "Bauwillige müssen auch selbst wachsam sein, wenn es um den Wert von Grundstücken oder Baumaßnahmen geht." Schließlich erklärte auch der Staatsanwalt, dass er einer Einstellung unter einer Geldauflage zustimmen werde. Nach Beratung des Schöffengerichts stellte die Richterin das Verfahren gegen den Angeklagten unter der Auflage ein, dass er 1500 Euro in drei Raten bezahlt. Sie machte deutlich, dass das Handeln des Angeklagten moralisch verwerflich sei, wenn man Menschen, die schon verschuldet sind, noch den Neubau eines Doppelhauses schmackhaft mache.