Neue Verordnung: Warum Waldbesitzer ihre eigenen Bäume nicht mehr fällen dürfen
Autor: Ralf Welz
Haßfurt, Sonntag, 09. Mai 2021
Derzeit ist es Waldbesitzern nicht mehr erlaubt, so viele Fichten wie bisher zu fällen - obwohl Holzmangel herrscht und die Preise seit langem zum ersten Mal steigen. Wir erklären, was hinter der verwirrenden Verordnung steckt.
- Waldbesitzer dürfen Fichten teils nicht fällen: Verband kritisiert neue Verordnung
- "Jetzt wird der Holzeinschlag begrenzt - bei guten Preisen. Das ist sehr ärgerlich"
- Politik wollte Holzpreise stabilisieren, Preise steigen aktuell aber wieder, weil Holz rar ist
- Holzmangel in Deutschland: Export der Sägewerke nach China und Amerika schuld?
Mit einer erst am 23. April 2021 in Kraft getretenen neuen Verordnung wollte die Bundesregierung Waldbesitzern und Forstbetrieben eigentlich unter die Arme greifen. Durch den Erlass, nur noch maximal 85 Prozent der durchschnittlichen Fichtenholz-Erntemenge der Jahre 2013 bis 2017 einschlagen zu dürfen, wollte die Politik die Holzpreise stabilisieren. Die neue Vorschrift des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist nun allerdings von der Realität überholt worden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Seit Jahresbeginn klagt die Baubranche demnach über Holzmangel. Die Preise gehen derweil wieder nach oben.
Verband kritisiert Verordnung: Waldbesitzer dürfen Fichten teils nicht fällen
Schon nach wenigen Tagen gibt es daher Kritik an der neuen Regelung. "Jetzt haben wir die Situation, dass einem das Holz aus den Händen gerissen wird, da der Export so explodiert ist und die Säger in China und Amerika horrende Preise verlangen können", erklärt Hans Ludwig Körner, Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, inFranken.de.
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Das Fatale aus Sicht der Forstbesitzer: "Jetzt wird der Holzeinschlag begrenzt - bei guten Preisen. Und das ist sehr ärgerlich", moniert Körner. "Bitter ist es vor allem für solche Forstbetriebe, die sagen: 'Ich würde sogar auf steuerliche Vorteile verzichten, wenn ich Holz einschlagen könnte. Ich habe die letzten Jahre nur draufgezahlt. Und jetzt sind die Preise gut, aber jetzt darf ich nicht.'" Aufgrund von Umwelteinflüssen mussten in den vergangenen Jahren sehr viele Fichten geschlagen werden, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
Dies mündete demnach in übervolle Holzlager und einen Preisverfall. "Das Gesetz wurde gemacht, um bei Kalamitätsereignissen wie großen Stürmen, Käferbefall oder Schneebruch dem bestehenden Holzpreisverfall bei einem Überangebot entgegenzuwirken", erklärt Körner. Ihm zufolge könnten nun eigentlich die Waldbesitzer, die noch Reste von Fichten haben, diese gut verkaufen. Dasselbe gelte für Besitzer, die mit dem Verkauf jahrelang gewartet haben. Der Haken an der Sache: Beide dürften aktuell jedoch nur die besagten 85 Prozent verkaufen.
Trockenjahre in Franken - Borkenkäfer für "verfallenen Holzpreis" verantwortlich
"Das führt dazu, dass der Zimmerer oder Schreiner vor dem Wald steht und ein Stück Holz haben will, sagt: Gebt es mir doch. Ich nehme es euch für einen guten Preis ab. Und dann sagt der Waldbesitzer: Das darf ich nicht. Sonst wird es beschlagnahmt. Sonst verliere ich meine Zertifizierung. Sonst muss ich meine Prämien zurückzahlen und begehe obendrein noch eine Ordnungswidrigkeit." Die neue Verordnung kommt aus Sicht des Bayerischen Waldbesitzerverbandes "leider zur Unzeit". Denn: "Im Moment hätte man halt noch einmal zu guten Preisen verkaufen können."
Gleichwohl sei die neue Bundesverordnung grundsätzlich zu begrüßen. "Das Gesetz wollten wir auch haben, weil wir zuletzt zwei, drei Trockenjahre hatten", sagt Verbandsgeschäftsführer Körner. In Ober-, Mittel- und Unterfranken habe es in den vergangenen Jahren kaum Regen gegeben. Hinzu seien große Borkenkäferschäden gekommen. Die habe letztlich zu einem "verfallenem Holzpreis" geführt. "Teilweise sind die entstandenen Kosten durch den Verkauf nicht gedeckt worden", betont Körner.