In Hinblick auf die Verordnung zeigt sich Körner deshalb prinzipiell zufrieden. "Generell ist die Verordnung ein wichtiges Instrument, um dieses besondere Wirtschaftsgut Wald in den Märkten gut zu positionieren und auch zu schützen." Anders als Gewerbebetriebe wie Autowerkstätten oder Schreiner könnten Waldbesitzer "nichts umsetzen, wenn es unseren Vorrat weggehauen hat", der Holzbestand also "vom Käfer gefressen oder vom Sturm gefällt" worden sei. Trotzdem müsse der Wald aus Erhaltungsgründen stets aufgeräumt und neu bepflanzt werden. "Und das sind immense Kosten - und auf der anderen Seite eben auch Umsatzverluste", erläutert der Verbandschef.
Fränkischer Waldbesitzer: Export für große Sägewerke "lukrativer als der heimische Markt"
Auch inFranken.de-Mitarbeiter Klaus Dünisch, der im Kreis Haßberge rund 22 Hektar Wald bewirtschaftet, kann der neuen Bundesverordnung durchaus etwas Positives abgewinnen. "Für Waldbesitzer, die wie ich viel Schadholz haben, ist das schon gut", sagt er. "Auch für die, die kein Frischholz machen, ist es sicher sinnvoll."
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Dünisch schätzt gleichwohl, dass in der "Region Haßberge/Bamberg" die neue Regelung ohnehin nicht viele Forstinhaber betreffen werde. "Wir sind schon froh, wenn wir unser Schadholz geschafft haben", erklärt er. "Hier in den Haßbergen ist viel kaputt. Manchmal kommt man nicht hinterher."
Für den aktuellen Holzmangel hierzulande macht Dünisch indes ein anderes Problem aus: "Holz ist genug da", konstatiert er. Ein Großteil davon werde allerdings nach China und Amerika exportiert. "Das ist für die großen Sägewerke lukrativer als der heimische Markt."
Produktionskapazität: Sägewerke laut Waldbesitzerverband voll ausgeschöpft
Der Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerverbandes bestätigt die Wahrnehmung. "Der Markt brummt vor allem bei den Sägewerken, wenn das Schnittholz in den Export geben", sagt Körner. Dies sei dermaßen lukrativ für sie, dass sie ihr Holz nicht mehr an den örtlichen Zimmerer, Dachdecker oder Schreiner gäben. "Das ist einfach der brummende Export, der Welthandel, der freie Markt. Wenn die in Amerika 600 Euro verlangen können, verkaufen die nicht dem deutschen Dachdecker für 300. Oder der Dachdecker muss es bezahlen."
Die Krux des Ganzen: "Diese tollen Preise kommen halt leider nicht bei den Waldbesitzern an. Da klafft noch eine große Lücke." Die Sägewerke indes seien in Sachen Produktionskapazitäten voll ausgeschöpft. "Die können nicht mehr produzieren. Da hilft es auch nicht, wenn die Waldbesitzer jetzt mehr einschlagen würden. Denn es kann eh nicht gesägt werden." "Vonseiten des Waldes" gebe es jedoch keinen Versorgungsengpass, betont der Verbandschef. "Wir können schon noch liefern. Es gibt ja noch welche, die die 85 Prozent nicht ausgeschöpft haben."
Diese Waldbesitzer müssten das Baumfällen allerdings "händisch mit der Motorsäge" angehen. "Und das ist sehr gefährlich und kann auch nicht jeder." Maschinen würden hingegen aus Kostengründen nicht eingesetzt. "Das ist zu teuer. Wegen 20 Festmetern, die in einer Stunde zersägt werden, fährt keine Maschine 30 Kilometer übe Land. Das ist unwirtschaftlich. Das ist das Problem dabei."
Kritik an neuer Bundesverordnung: "Die Aktiven bestraft man damit"
Körners Lösungsansatz hinsichtlich der neuen Fichten-Verordnung: "Die dringendste Überlegung wäre, diese 85 Prozent sinnvoll umsetzen." Für ihn stelle sich insbesondere die Frage, wie man die besagten 85 Prozent definiere. "Gilt das jetzt für den Einzelbetrieb? Oder auf der Ebene - das wäre unser Vorschlag - der Forstzusammenschlüsse." Letzteres liegt Körner zufolge vor, wenn sich mehrere einzelne Waldbesitzer zu einem Verein oder einer Forstbetriebsgemeinschaft zusammenschließen.
Als fiktives Beispiel nennt der Forstexperte folgendes Szenario: "Da könnte man dann sagen, der Landkreis Kronach hat, nur mal angenommen, 100.000 Festmeter Fichte im Jahr. Das sind bei 85 Prozent dann 85.000 Festmeter. Und die Forstbetriebsgemeinschaft Kronach schlägt sowieso nur jedes Jahr 50.000." Bei dieser Herangehensweise hätte man letztlich dem vorgeschriebenen Holzeinschlag entsprochen. In dieser Form seien die 85 Prozent "guten Gewissens" umsetzbar.
So gebe es womöglich in manchen Landkreisen ohnehin Waldbesitzer, die keine Bäume fällten. "Aber die Aktiven bestraft man damit." Sein Vorschlag lautet deshalb: "Im Mittel wären die 85 Prozent eingehalten, wenn man auf Landkreisebene geht." Welche Lesart letztlich gelte sei in der Bundesverordnung nicht exakt definiert. "Die Verordnung hat ja nur drei Paragraphen und ist ganz kurz und knapp. Das ist eine Bundesverordnung, die leider unsere bayerischen Besonderheiten, nämlich dass wir viele Klein- und Kleinstwaldbesitzer haben, nicht berücksichtigt." Der Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerverbandes wünscht sich daher eine "regionale Definition". "Das wäre das Beste."
"Vermeidbare Probleme": Wirtschaftsminister Aiwanger fordert Rücknahme
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat die Bundesregierung indes zur schnellstmöglichen Rücknahme der neuen Bundesverordnung aufgefordert: "Dieses Gesetz muss sofort ausgesetzt werden, wenigstens für Waldbesitzer bis 50 Hektar", zitiert die Deutsche Presse-Agentur den stellvertretenden Ministerpräsidenten. Politik solle Probleme lösen, argumentiert der Aiwanger. "In diesem Fall schafft sie vermeidbare Probleme für den Markt, den Wald und die Umwelt."
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