Mit einer Spielzeugpistole wollte ein 23-Jähriger im Oktober an das Geld eines Getränkemarkts in Ebelsbach. Danach stellte er sich der Polizei.
Wegen akuter Geldnot hat ein 23-Jähriger aus dem Maintal am Abend des 25. Oktober vergangenen Jahres einen Getränkemarkt in Ebelsbach überfallen. Mit einer Spielzeugpistole "bewaffnet" verlangte er von der Verkäuferin die Herausgabe der Kasse. Die Angestellte erkannte jedoch, dass es sich bei der Waffe um ein Spielzeug handelte und bat den Möchtegern-Räuber, den Laden zu verlassen, was der dann auch tat.
Am Mittwoch musste sich der Täter wegen versuchter räuberischer Erpressung vor dem Schöffengericht verantworten, das ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilte, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.
Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er zum Tatzeitpunkt arbeitslos war und seiner Mutter Geld schuldete. Seine finanzielle Not sei immer schlimmer geworden. Der Überfall sei eine Kurzschlussreaktion gewesen. "Es überkam mich einfach" gab er zu Protokoll.
Verkäuferin blieb unbeeindruckt
Der Überfall auf den Getränkemarkt habe ihm "am sinnvollsten" erschienen, so der Angeklagte, da dort nur eine Verkäuferin beschäftigt ist und der Laden abends kurz vor Geschäftsschluss um 19 Uhr leer war. Die Verkäuferin blieb jedoch völlig unbeeindruckt. Sie habe geschmunzelt, als der mit einem Schal vermummte Täter mit seiner Spielzeugpistole die Kasse verlangte, und ihn hinausgeworfen. Nach dem misslungenen Raub habe er Wut und Hass auf sich selbst gehabt und habe sich ein paar Tage später an Allerheiligen, 1. November, der Polizei gestellt.
Ein Beamter der Kriminalpolizei Schweinfurt führte im Zeugenstand aus, dass man den Täter wohl nicht gefasst hätte, wenn er sich nicht gestellt hätte. Die mutige Verkäuferin sagte, dass der 23-Jährige mit einem langen Parka bekleidet war. Die Kapuze hatte er über den Kopf gezogen, sein Gesicht war mit einem Schal verhüllt, so dass nur noch die Augen zu sehen waren. Er habe sich am Spirituosenregal eine Dose genommen, sie auf das Laufband vor der Kasse gestellt und gesagt: Das und das Geld".
Die Antwort der Kassiererin dürfte ihn überrascht haben: "Willst mich jetzt verarsch? Schau zu, dass´d verschwindst. Ich hol jetzt die Polizei" erwiderte sie dem verdutzten Räuber, der danach sofort das Weite suchte. Ein komisches Gefühl habe sie schon gehabt, sagte die Verkäuferin. Geschockt oder gar arbeitsunfähig sei sie durch den Überfall jedoch nicht gewesen.
Ein Blumenstrauß für das Opfer
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei ihr. Es sei sein erster Überfall gewesen, sagte er und kündigte an, ihr einen Blumenstrauß vorbei zu bringen. Die Staatsanwältin forderte für den Täter, der erst einmal wegen Diebstahls mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant bei dem Überfall nicht ernst genommen wurde. Dennoch sei es natürlich kein dummer Jungenstreich gewesen. Dass sich der 23-Jährige selbst der Polizei stellte, sei strafmildernd zu werten, meinte der Anwalt und forderte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.
"Saublöde Idee"
Die Vorsitzende, Richterin Ilona Conver, bezeichnete die Tat als "saublöde Idee", die man höchstens vor dem Jugendgericht vermuten würde. Beim Einsatz einer echten Waffe hätte der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren - ohne Bewährung - rechnen müssen. Sein Glück sei, dass er bei seiner "dilettantischen Tatausführung" auf so eine "toughe" Verkäuferin stieß. Negativ zu Buche schlage die kriminelle Energie des Angeklagten, der sich bei der Tat vermummte. Da seine Sozialprognose jedoch positiv ist - er hat mittlerweile einen Arbeitsplatz -, könne die Tat zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.