Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen Mann, der Blumen und Dekorationen demoliert hatte, zu einer saftigen Geldstrafe.
Für die Strafrichterin am Haßfurter Amtsgericht war es eine klassische Eifersuchtstat. Sie schenkte den Einlassungen des Angeklagten (33), wonach er überhaupt nicht am Tatort gewesen sein wollte und man sich gegen ihn verschworen habe, keinen Glauben. Weil er Blumen und Dekorationen im Wert von etwa 140 Euro verwüstete, wurde der momentan Arbeitslose wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro, als insgesamt 1600 Euro verurteilt.
Um den Tathergang nachvollziehen zu können, muss man die Hintergründe kennen. Der Angeklagte ist verheiratet und lebt mit Frau und Kindern im Schulalter im Maintal. Im letzten Jahr, also 2019, kriselte es offenbar in der Beziehung der Eheleute, denn im Spätherbst verließ die Frau ihren Mann und hatte eine Affäre mit einem anderen. Die 38-jährige Schwester dieses Nebenbuhlers, eine Hausfrau, berichtete im Zeugenstand, dass die außereheliche Affäre ihres Bruders mit der Frau des Angeklagten etwa ein Vierteljahr angedauert und noch an Weihnachten 2019 bestanden habe. Bei der familiären Weihnachtsfeier sei nämlich ihr Bruder mit seiner Freundin - also der Ehefrau des Arbeitslosen - bei ihr zu Besuch gewesen.
Was hat das alles mit der Anklage zu tun? Die geschilderte Situation macht klar, dass der Beschuldigte auf den neuen Freund seiner Frau und auf dessen familiäres Umfeld nicht gut zu sprechen war. Und daraus ergibt sich das Motiv. Laut Anklageschrift erschien am 20. April dieses Jahres der Angeschuldigte gegen 22 Uhr an der Haustür der 38-jährigen Hausfrau und läutete Sturm. Er habe unbedingt deren Bruder sprechen wollen. Als ihm dies verwehrt wurde, sei er abgezogen und habe zahlreiche Blumentöpfe und Dekorationsgegenstände verwüstet, die im Bereich des Vordaches standen.
Die Hausfrau hatte den damaligen ungebetenen Gast zwar nicht gekannt, aber aufgrund der geschilderten Hintergründe hatte sie vermutet, dass es sich um den Mann der Freundin ihres Bruders handeln könnte. Als die Hausfrau wenige Tage später bei der Polizei Anzeige erstattete, legten ihr die Beamten verschiedene Personen-Lichtbilder vor. Sie erkannte darauf den nun Angeklagten zweifelsfrei. Auch nun im Zeugenstand bestätigte sie, dass es der Mann auf der Anklagebank gewesen sei, der damals an ihrer Haustüre stand.
Doch dieser blieb von Anfang bis Ende der Verhandlung bei seiner Behauptung, dass er nicht derjenige gewesen sei, der damals die Verwüstung anrichtete. Als Alibi nannte er seine zwischenzeitlich zu ihm zurückgekehrte Frau, die bestätigen könne, dass er an dem fraglichen Tag mit ihr um 21.30 Uhr zu Bett gegangen sei. Die Zeugenaussage der geschädigten Hausfrau nannte er eine "Unverschämtheit."
Weder der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch die Richterin konnte sich vorstellen, dass der Angeklagte das Opfer eines abgekarteten Komplotts ist. Zumal dessen Vorstrafenregister immerhin drei Einträge aufweist. In den letzten drei Jahren wurde er von den Amtsgerichten in Haßfurt und Schweinfurt wegen Körperverletzung, Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils zu Geldstrafen verurteilt.
Das Urteil entsprach genau dem, was der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer gefordert hatte. In ihrer Urteilsbegründung machte die Richterin dem Mann klar, dass es langsam "kritisch" werde. Bislang sei er viermal wegen verschiedener Straftaten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bei der nächsten Verfehlung müsse er damit rechnen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Da offen ist, ob der Verurteilte in Berufung geht, ist der Richterspruch noch nicht rechtskräftig.