"Zwielichtige Umstände" beim Kauf eines iPhones

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Vorbestraft war die 43-jährige Frau aus Altenkunstadt nicht. Ob sie jedoch naiv oder wissend war, hatte am Dienstag in dem Fall eines gestohlenen Handys und...

Vorbestraft war die 43-jährige Frau aus Altenkunstadt nicht. Ob sie jedoch naiv oder wissend war, hatte am Dienstag in dem Fall eines gestohlenen Handys und seines Kaufs allerdings erst das Gericht unter Vorsitz von Richter Stefan Jäger zu ergründen. Die Anklage war zumindest auf zwei Punkte ausgelegt: Diebstahl oder Hehlerei.
Am 13. September 2017, so der Vorhalt von Staatsanwältin Julia Haderlein, sei ein iPhone im Wert von nahezu 500 Euro Ladenpreis aus dem Lagerbestand eines Großversenders im östlichen Landkreis entwendet worden. Dass die 43-Jährige ihr iPhone nicht auf diesem Wege erhalten habe, stellte sie gleich zu Beginn der Verhandlung fest. Vielmehr sei es so gewesen, dass ihr ein im Grunde unbekannter Mann am selbigen Tag auf dem Parkplatz eines Discounters das Handy übergab, nachdem sie es über eine Kleinanzeige einer Internetplattform erstanden habe. 360 oder 380 Euro habe sie dafür bar gezahlt, so die Frau, die sich an den genauen Kaufpreis nicht erinnern konnte oder mochte.


Ein äußerst günstiger Preis

Was der Staatsanwaltschaft und Richter Stefan Jäger aufstieß, waren drei Dinge: der günstige Preis, der merkwürdige Ort und die Tatsache, wonach das Handy gestohlen wurde. Dass es gestohlen wurde, war vor allem durch eine Frau bekannt geworden, die aus Hamburg anreiste und beim Konzern bzw. Mutterhaus des Versenders für Ermittlungen zu verschwundenen Waren zuständig ist. "Die Ware war auf dem Band und nach Scannung abhanden gekommen", so die Zeugin.
"Zwielichtige Umstände", wie das Gericht befand. Allerdings räumte es auch ein, dass die Angeklagte keinen Zugang zum Betriebsgelände gehabt habe, es gegen sie somit auch keinen Anhaltspunkt wegen Diebstahls gebe. Doch von dem Vorwurf, dass sie sich habe ausrechnen können, auf einem Parkplatz wohl eher auf bedenkliche Ware zu stoßen, wollte das Gericht nicht lassen.
"Ich habe ohne Hintergedanken gekauft", so die Frau. "Das ist halt nur schwer zu glauben", so Richter Jäger in der Antwort. Dass sie sich als Hehlerin eingebracht habe, davon war das Gericht überzeugt. "Sie haben sich nicht am Diebstahl beteiligt, aber sie förderten den Diebstahl." Und zu ihrer Beteuerung, unwissend gewesen zu sein, bemerkte Jäger: "So naiv schätze ich Sie nicht ein." 450 Euro nebst der Einziehung des gestohlenen Handys forderte Staatsanwältin Julia Haderlein. Dem wurde nicht ganz entsprochen, das Urteil lautete auf Einziehung und 200 Euro Strafe.