Wohin des Weges?

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Um die Haßberg-Kliniken ist es finanziell nicht gut bestellt. Ein Jahresfehlbetrag von rund drei Millionen Euro im laufenden Jahr bereitet Sorgen. Der Kreistag sucht nach Lösungen.

Andreas Lösch

Um die Frage aus der Überschrift zu beantworten: Stand heute sind die Haßberg-Kliniken aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf dem besten Weg in die Pleite. Drei Millionen Euro beträgt das voraussichtliche Defizit für 2016, ähnlich hoch wie im vergangenen Jahr. Um zu retten, was zu retten ist, wird seit Monaten hauptsächlich intern darüber diskutiert, wie die kommunale Einrichtung strategisch neu ausgerichtet werden könnte, um wieder erfolgreich oder zumindest weniger verlustreich werden zu können.


Seit 2012 nur Defizite

Seit 2012 haben das Haupthaus in Haßfurt sowie die zwei weiteren Standorte Ebern und Hofheim zusammen immer rote Zahlen geschrieben, bis 2014 häuften sich so Verluste von insgesamt 3,6 Millionen Euro an. Dazu kommen die insgesamt knapp sechs Millionen Euro Miese aus den Jahren 2015 und 2016. Es gab deswegen Überlegungen, einzelne Stationen (Gynäkologie) oder gleich ganze Häuser zu schließen (konkret war Hofheim im Gespräch, aber auch das Haus Ebern wurde in Diskussionen um die Zukunft der Kliniken bereits infrage gestellt). Denn der Landkreis Haßberge hat als kommunaler Träger der Kliniken allen Grund zur Sorge: Er muss die Defizite aus kommunalen Haushaltsmitteln ausgleichen.
Bei der gestrigen Kreistagssitzung im Landratsamt in Haßfurt stimmten die Kreisräte einmütig zu, dass ein Betrag von 1,25 Millionen Euro als Zuschuss zum laufenden Betrieb geleistet werden soll, um die Liquidität der Haßberg-Kliniken zu sichern. "Die erforderlichen Mittel im Kreishaushalt 2016 sind vorhanden", hatte der Kreiskämmerer Marcus Fröhlich den Kreisräten erklärt.
Die akute Maßnahme sichert also die vorläufige Liquidität der Haßberg-Kliniken, die Probleme bleiben aber bestehen. Über die strategische Ausrichtung des Unternehmens und die zurückliegenden Entscheidungen der Führungskräfte diskutierte der Kreistag ebenfalls. Allerdings geschah dies vorwiegend in einem nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Wie Stephan Kolck, der Vorstandsvorsitzende des Kommunalunternehmens Haßberg-Kliniken, im Nachgang erläuterte, wurde etwa hinterfragt, ob der Weg hin zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) der richtige sei. Im öffentlichen Teil waren diese MVZ, die die fachärztliche Versorgung auf dem Land sicherstellen sollen, ebenfalls auf der Tagesordnung.


Fachärztliche Versorgung

"Ich finde es richtig, die fachärztliche Versorgung mit aufzunehmen", hatte Kreisrat und Eberns Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) erklärt. "Wir müssen aber darauf schauen, wie umfangreich wir das machen und auch leisten können."
Hintergrund ist, dass nach einem Schlüssel des gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen Kassenarztsitze in ganz Deutschland verteilt werden. Ein Facharzt etwa kann einen solchen freien Sitz kaufen und sich am entsprechenden Ort niederlassen. Mit der Tatsache konfrontiert, dass sich für bestehende Facharztpraxen im ländlichen Raum oft keine Nachfolger finden lassen, haben die Haßberg-Kliniken damit begonnen, solche Arztsitze zu kaufen und in ihre MVZ zu integrieren.
Dazu hat das Kommunalunternehmen die Tochter "MVZ Ebern-Haßfurt GmbH" gegründet. Mittlerweile betreibt die GmbH auch in Eltmann eine Filiale der Haßfurter MVZ-Praxis "Unfall-/Chirurgie/Orthopädie". Inwiefern der Landkreis hier tätig werden muss oder soll, ist umstritten. Kritiker mahnten bereits, dass eine Konkurrenzsituation entstehe zu selbstständigen Ärzten, die gerade wegen einer solchen Politik davon abgehalten würden, sich im ländlichen Raum niederzulassen.
"Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung ist grundsätzlich Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung und der Verbände der Krankenkassen", hatte Kämmerer Fröhlich zunächst ausgeführt. Aus der kommunalen Aufgabe der Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung der Bevölkerung (durch Krankenhäuser) lasse sich die Zuständigkeit für die ambulante ärztliche Versorgung (durch Facharztpraxen) nicht ableiten.
Jedoch würden "an ein Krankenhaus angegliederte MVZ" für kommunalrechtlich zulässig erachtet, "wenn sie der Kapazitätsauslastung des Krankenhauses dienen und mit diesem räumlich und organisatorisch" verbunden sind. Zudem könne in besonders begründeten Einzelfällen auch der Betrieb eines MVZ durch den Landkreis gerechtfertigt werden, wenn dadurch Versorgungslücken geschlossen werden, so Fröhlich.


"Finanzielle Unterstützung"

Deswegen plant der Landkreis nun, dem Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken auch eben jene "Schließung von Versorgungslücken in der ambulanten Gesundheitsversorgung" durch den "Betrieb eines MVZ im Rahmen der Daseinsvorsorge" als Aufgabe zu übertragen. Dazu ist eine Änderung der Unternehmenssatzung der Kliniken nötig, ebenso muss der Gesellschaftsvertrag der MVZ GmbH angepasst werden. Dadurch wird bei Versorgungsengpässen im ambulanten Versorgungsbereich zukünftig auch die "finanzielle Unterstützung durch den Landkreis" möglich. Der Kreistag Haßberge stimmte dem Beschlussvorschlag zu. Der Hintergrund ist wohl, dass sich der Landkreis durch den Betrieb der MVZ Gewinne erhofft, die die Situation der Haßberg-Kliniken entschärfen würden.