Mit dem Geld aus der Staatskasse kommen bei vielen (Klein-)Unternehmern auch Fragen auf.
Für viele, vor allem für kleine Betriebe, sind die Soforthilfen der Staatsregierung ein Rettungsanker. Kaum angekündigt ranken sich darum aber auch schon Gerüchte und es tauchen Fragen auf. So machte zunächst die Annahme die Runde, dass zuerst das Privatvermögen einzusetzen ist, ehe der Freistaat bei sich in die Tasche greift. Ein Punkt, in dem Martin Schmitz, Wirtschaftsförderer im Landkreis Coburg, beruhigen kann.
"Das war zunächst wirklich so, inzwischen wurde da aber nachgebessert", informiert Martin Schmitz. Die Soforthilfe ist nicht mehr davon abhängig, ob der Antragsteller private Rücklagen hat. Geschäftsguthaben wird aber nach wie vor berücksichtigt.
Einige Antragsteller fürchteten, dass sie nichts mehr bekommen, falls die Beschränkungen über den 19. April hinaus verlängert werden und sie in ihrem Antrag nur diesen Zeitraum angegeben hatten - nun aber feststellen, dass sie den Liquiditätsbedarf unterschätzt haben. Martin Schmitz musste eine Weile auf die Antwort aus dem Wirtschaftsministerium warten. Dafür fiel sie positiv für die Kleinunternehmer aus.
Folgeantrag ist möglich
Es kann nämlich online ein Folgeantrag gestellt werden (unter: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/).
Das Ministerium weist aber darauf hin: "Sollte das Unternehmen bereits eine Soforthilfe nach dem bayerischen Programm erhalten oder einen Antrag nach der bayerischen Soforthilfe gestellt haben, ist es wichtig, dass es in dem neuen elektronischen Antrag nicht den Differenzbetrag zwischen bislang beantragter oder erhaltener Soforthilfe angibt, sondern den Gesamtbetrag seines seit dem 11. März 2020 entstandenen Liquiditätsengpasses. Bewilligt und ausbezahlt wird dem Unternehmen dann der Differenzbetrag. Soweit schon ein Antrag gestellt wurde (unabhängig davon, ob schon ein Bescheid ergangen ist oder eine Auszahlung erhalten wurde), muss dies im elektronischen Antragsformular angekreuzt werden."
Unklar war manchen auch, wie die Soforthilfe bei der Steuer zu berücksichtigen ist. Sie muss 2021 bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Gezahlt werden muss aber nur bei einem positiven Geschäftsgewinn, so eine Information des Verbrauchermagazins "Finanztip".
Michelbach fordert mehr Hilfe
Unterdessen fordert der regionale Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach (CSU), die Hilfspakete müssten deutlich ausgebaut werden. Nach der Zustimmung der EU-Kommission zu 100-prozentigen staatlichen Bürgschaften für Corona-Liquiditätshilfen fordert Michelbach, der stellvertretender Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) ist, einen raschen Zugang der Unternehmen zu den verbesserten Konditionen. "Dieser Schritt wäre angesichts des Ausmaßes der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise von Beginn an nötig gewesen", betonte der Wirtschafts- und Finanzpolitiker. Das Bundesfinanzministerium habe sich dieser Erkenntnis allerdings noch bis vor kurzem verweigert und damit die Hilfen unnötig erschwert.