Wirtschaftshilfe für Dezember beantragen

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Als Fortführung zu der "Novemberhilfe" für Unternehmen, die im November wegen Corona auf Grund behördlicher Anweisung schließen mussten oder indirekt von den Schließungen betroffen waren, kann nun auc...

Als Fortführung zu der "Novemberhilfe" für Unternehmen, die im November wegen Corona auf Grund behördlicher Anweisung schließen mussten oder indirekt von den Schließungen betroffen waren, kann nun auch die Hilfe für den Zeitraum Dezember beantragt werden. Anträge können bis 31. März 2021 auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Anträge für November müssen bis 31. Januar 2021 gestellt werden, teilt die IHK Würzburg-Schweinfurt in einer Pressemeldung mit. Für Unternehmen, die erst auf der Grundlage des Bund-Länder-Beschlusses vom 13. Dezember 2020 ("harter Lockdown") schließen mussten, greift die Dezemberhilfe nicht. Diese Unternehmen werden im Rahmen der Überbrückungshilfe II und III entschädigt. Die November- und Dezemberhilfen berechnen sich auf Basis der Umsätze im November und Dezember 2019. Wer die Hilfen beantragt, kann dies über einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer tun. Soloselbstständige können den Antrag auch selbst stellen. red