Arkadius Guzy Seit 2015 gibt es das Hüttenkonzept. Es erfasst und sichert den Bestand an Weinbergshütten und deren Nutzung. Umbauten und Nutzungsänderungen müssen sich Eigentümer auf dieser Grundlage ...
Arkadius Guzy
Seit 2015 gibt es das Hüttenkonzept. Es erfasst und sichert den Bestand an Weinbergshütten und deren Nutzung. Umbauten und Nutzungsänderungen müssen sich Eigentümer auf dieser Grundlage genehmigen lassen, wobei das Hüttenkonzept vor allem touristische Zwecke unterstützt. Das Hüttenkonzept ist also kein Freibrief. Das hat der Eigentümer einer Weinbergshütte aber offenbar anders verstanden.
Er hatte seine Hütte ohne Genehmigung sanieren und einen Kamin einbauen lassen. Das rief das Landratsamt Bad Kissingen und die Stadt auf den Plan. So musste sich der Stadtrat nun nachträglich mit den Umbauten befassen.
Der Bauantrag hätte vor den Arbeiten gestellt werden müssen, erläuterte Stadtbaumeister Detlef Mohr. Beim Bauherrn sei das anders angekommen. Mohr sprach von Kommunikationsschwierigkeiten bezüglich des Hüttenkonzepts. Es galt nun, eine Lösung auf Basis des Hüttenkonzepts zu finden, um den Bau doch noch genehmigen zu können.
Die Angelegenheit bot eine besondere Süffisanz, da die Hütte dem ehemaligen Stadtrat Reinhard Schaupp gehört. Dieser hätte wissen müssen, dass eine Baugenehmigung notwendig war, sagte Patrick Bindrum (CSU): "Es handelt sich um einen klassischen Schwarzbau." Bauunternehmer Bindrum verwies darauf, dass gegen ihn schon einige Ordnungswidrigkeitsverfahren angestrengt worden seien, weil er vor Erteilung der beantragten Genehmigung mit Arbeiten begonnen habe.
"Fairerweise" müsste dann auch der Eigentümer der Weinbergshütte wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden, fand Reimar Glückler (CBB). Wie Mohr erklärte, ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren aber Sache des Landratsamts. "Das Landratsamt muss tätig werden. Wenn es nötig ist, wird das Landratsamt auch handeln", sagte er.
Die Stadträte gaben dem Umbau der Weinbergshütte nachträglich mehrheitlich ihr Einvernehmen - mit fünf Gegenstimmen. Die CSU-Fraktion ließ ihre Mitglieder dabei ausdrücklich frei abstimmen.
Damit die Hütte genutzt werden kann, muss sie dem Hüttenkonzept gerecht werden, also insbesondere dessen touristischen Absichten. Dazu hatte das Landratsamt Vorschläge ausgearbeitet. So soll die Hütte nun an einigen Terminen im Jahr für Weinverkostungen bei Weinbergswanderungen dienen. Für Gruppen bis zu zwölf Personen ist das Angebot gedacht.