Sigismund von Dobschütz Bislang galt im Bad Bockleter Gemeinderat die Regel, jegliches Bauen außerhalb geschlossener Ortschaften sei ohne die nur für landwirtschaftliche Nutzung geltende Privilegierun...
Sigismund von Dobschütz
Bislang galt im Bad Bockleter Gemeinderat die Regel, jegliches Bauen außerhalb geschlossener Ortschaften sei ohne die nur für landwirtschaftliche Nutzung geltende Privilegierung zu untersagen. Doch in der Ratssitzung am 23. Februar wurde dieser Grundsatz zugunsten eines Unterstandes für Rinder erstmals durchbrochen (wir berichteten), und damit Unsicherheit in der Genehmigungsfähigkeit künftiger Bauanträge ähnlicher Art geschaffen. Dies zeigte sich jetzt in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Dienstag.
Unterstand für Schafe
Wieder gab es eine längere Diskussion. Diesmal ging es um den Bauantrag zur Errichtung eines Unterstandes für Schafe sowie eines Heulagers auf einem im Außenbereich gültiger Bebauungspläne liegenden Flurstück der Gemarkung Steinach. Dieses Vorhaben wäre, so informierte Bauamtsleiterin Tatjana Büttner die Ratsmitglieder, wegen fehlender Privilegierung nach dem Baugesetz allenfalls als "Sonstiges Vorhaben" im Einzelfall genehmigungsfähig, wenn dessen "Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist". Das zur Genehmigung erforderliche Einverständnis der Nachbarn lag bereits vor.
Dennoch spaltete sich der Gemeinderat - wie schon im ersten Fall am 23. Februar - in die zwei Lager der Befürworter und Gegner. Wieder ging es um die Unterbringung von Tieren und um eine landwirtschaftliche Nutzung, doch sollte es diesmal kein offener Unterstand sondern ein hallenähnliches Gebäude werden. Die gegnerische Front, allen voran Christian Horn und Barbara Schultze (beide CSU), pochten auf Einhaltung der alten Regel "wenn keine Privilegierung, dann keine Genehmigung". Manfred Söder (FCW) versuchte zu vermitteln und wollte eine Baugenehmigung ausschließlich für Schafe ausgewiesen haben.
Uto-Paul Schmitt (FCW), der die Sitzung als 3. Bürgermeister leitete, sah in dem Beschluss vom Februar "die Privilegierung ausgehebelt. Darüber brauchen wir nicht mehr zu diskutieren." Jetzt müssten ersatzweise andere, noch nicht festgelegte Genehmigungskriterien wie Nutztierhaltung und Größe des Bauwerks als Maßstab genommen werden. Simone Götz (CSU) und andere wiederholten ihre Argumente aus der vorigen Sitzung und unterstützten den Nutztierhalter und sein landwirtschaftliches Nebengewerbe. Nach längerer Beratung ließ Schmitt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, abstimmen: Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte dafür, nur vier Ratsmitglieder sprachen sich gegen den Antrag aus. Dieser wird nun dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde vorgelegt.
Weitere fünf Bauanträge und Anträge auf Befreiung bestimmter Vorgaben im Bebauungsplan in Bad Bocklet, Steinach und Aschach wurden ohne Diskussion durchgewinkt.
Sichtschutzzaun
Ein letzter Antrag auf Befreiung galt der Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf einem Grundstück im Gemeindeteil Roth, um das an der Grenze gelagerte Holz des Nachbarn zu verdecken. Da dieses Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Quästenberg II" liegt, der Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,20 Metern erlaubt, der geplante Sichtschutzzaun aus gestapeltem Holz aber bis zu zwei Meter hoch werden soll, musste der Gemeinderat darüber befinden. Ausnahmen vom geltenden Recht, hieß es aus dem Ratsgremium, könne es nur mit Einverständnis des Nachbarn geben. Dieses lag aber nicht vor. Deshalb wurde der Antrag bis zur Vorlage der nachbarlichen Unterschrift zurückgestellt. Das Planungsbüro Bautechnik Kirchner (Ebenhausen) wird in absehbarer Zeit die Erschließungsplanung für das Baugebiet "Hopfengarten I" im Gemeindeteil Roth fertigstellen. Anschließend wird es zur Ausschreibung und Vergabe der Erschließungsarbeiten kommen, teilte Bauamtsleiterin Tatjana Büttner dem Gemeinderat am Dienstag mit. Es könnte also noch im laufenden Jahr mit den Erd- und Leitungsverlegungen begonnen werden. Deshalb ist eine "sinnvolle Einteilung und Nummerierung der Baugrundstücke" schon vor Beginn der Erschließung für die Zuordnung der jeweiligen Ver- und Entsorgungsleitungen vorteilhaft, wofür schon jetzt Straßennamen festgelegt werden sollten.
Da die zwei unteren Grundstücke des Baugebiets über die Verlängerung der Kreuzgasse erschlossen werden, folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, hier keinen neuen Straßennamen zu wählen, sondern die Kreuzgasse einfach mit den Hausnummern 21 a und 21b fortzusetzen.
Für den oberen Straßenabschnitt, über den die drei anderen Baugrundstücke erschlossen werden, schlug die Verwaltung analog zum Baugebiet den Straßennamen Hopfengarten vor. Beiden Vorschlägen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.