Wer war der Drängler auf A 70?

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Strafprozess  Das Amtsgericht Haßfurt stellte ein Verfahren wegen Nötigung gegen einen Autofahrer ein, weil er nicht klar identifiziert werden konnte. Allerdings muss der 33-jährige Angeklagte 2000 Euro Geldauflage zahlen.

von unserem Mitarbeiter 
Helmut Will

Haßfurt/Eltmann — Unterschiedlich dargestellt wurde ein Vorfall, der einen 33-jährigen Autofahrer aus dem Spessart eine Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung und Nötigung einbrachte. Vor dem Amtsgericht Haßfurt waren sich zwei Zeugen, die vom Angeklagten angeblich mit dem Auto auf der Autobahn von hinten bedrängt worden waren, nicht sicher, ob es sich beim Angeklagten um den Fahrer handelte. Deshalb kam es zur Verfahrenseinstellung. Eine Geldauflage von 2000 Euro muss der 33-Jährige jedoch zahlen.
Laut Anklage, die Staatsanwalt Thomas Heer verlas, soll der Angeklagte im Oktober 2014 auf der linken Spur der A 70, zwischen Trunstadt und Eltmann, einem vorausfahrenden Autofahrer unter Betätigung der Lichthupe über eine längere Strecke so dicht aufgefahren sein, dass das vordere Kennzeichen des Dränglers nicht mehr zu sehen war. Und das Ganze bei einer Geschwindigkeit von 150 bis 160 Stundenkilometern. Wegen des starken Kolonnenverkehrs auf der rechten Spur war es dem Vorausfahrenden nicht möglich, nach rechts einzuscheren, um freie Bahn zu machen.
Der Drängler wurde angezeigt. Er erhielt einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. Deshalb kam es zum Prozess am Amtsgericht.
Der Angeklagte erklärte im Beisein seines Verteidigers Herbert Försch, dass er noch ganz verdutzt sei, was ihm vorgeworfen werde. Dass er etwas falsch gemacht haben soll, habe er erst später erfahren, als die Polizei in seiner Wohnung aufkreuzte. Hier habe er gleich eingeräumt, dass er zur Tatzeit auf der betreffenden Strecke gefahren sei. Allerdings könne er sich an so einen "krassen Vorfall" nicht erinnern. Starker Verkehr, wie es in der Anklage dargestellt wurde, habe an diesem Tag nicht geherrscht. "Klar, ich kann nicht ausschließen, dass ich mal die Lichthupe betätigt habe, wie man es macht, um das Überholen anzukündigen", sagte der 33-Jährige. Bedrängt oder genötigt habe er niemanden, verteidigte er sich.

"Glaubhaft"

Auf Frage des Staatsanwalts, warum die Zeugen das anders darstellen, sagte der Beschuldigte: "Das kann ich mir nicht erklären, ich kann mich weder an ein Fahrzeug noch an deren Insassen erinnern, denen ich zu nahe gekommen sein soll."
Gehört wurde ein Polizeibeamter, der eine Zeugin vernommen hatte. "Diese", so sagte er, "erschien mir glaubhaft."
Diese 19-jährige Zeugin - sie war zur Tatzeit Beifahrerin im Auto ihres Freundes - äußerte vor Gericht, dass sie durch das Fahrverhalten des ihnen nachfolgenden Pkw-Fahrers "relativ Panik" bekommen habe. Ihr Freund sei auch sehr aufgebracht gewesen und habe sie nach dem Vorfall ab dem nächsten Parkplatz weiterfahren lassen. Das Fahrzeug des Dränglers habe sie gesehen, als sie sich umgedreht und auch als er später überholt habe. "Bei dem Kennzeichen bin ich mir sicher, das habe ich gleich aufgeschrieben", sagte sie. Allerdings konnte sie auf Vorhalt von Richterin Ilona Conver nicht sagen, ob derjenige, der auf der Anklagebank saß, wirklich der Fahrer war. "Der hatte graue, fast weiße Haare und war deutlich älter als der Angeklagte", sagte sie mit Blick auf den Mann, der schwarze Haare trug.
Ihr 21-jähriger Freund, der zur Tatzeit das Auto fuhr, schilderte den Vorfall dramatisch. "Der kam von hinten schnell auf mich zu, gab Lichthupe und fuhr mir über einen Zeitraum von zehn bis 15 Minuten sehr dicht auf." Auch er konnte den Angeklagten nicht als Fahrer identifizieren, das Kennzeichen sei aber sicher, sagte er.
Unter der Auflage, dass der Angeklagte binnen vier Wochen 2000 Euro an die Kreisverkehrswacht Haßberge zahlt, stellte Ilona Conver das Verfahren ein.