Wer hat Kraftfahrer abgezockt?

1 Min

Gericht  Papiere für Gefahrgutschulungen stellten sich als gefälscht heraus. Der Fahrer wurde aber freigesprochen.

"Der Angeklagte tut mir leid, er ist jetzt der Leidtragende", sagte der Zeuge in einer Gerichtsverhandlung wegen Urkundenfälschung. Ein Kraftfahrer, der in Sibirien geboren wurde, aber in Deutschland lebt, wurde beschuldigt, die Papiere für seine Gefahrgutschulungen gefälscht zu haben. Die Schulungen muss er regelmäßig machen, hat er auch, sagt er. Umso erstaunter reagierte er, als er die Bescheinigungen beim Landratsamt wie gewohnt einreichte und sie als gefälscht entlarvt wurden. So fand sich der Berufskraftfahrer plötzlich vor Gericht wieder.

Sein Verteidiger machte deutlich, dass sein Mandant die Kurse immer in der gleichen Schule gemacht und immer bar bezahlt habe. Allerdings habe die Kraftverkehrsschule solche Kurse weiterhin abgehalten, obwohl sie wohl nicht mehr dazu berechtigt gewesen ist. Sein Mandant habe pro Schulung 500 Euro bezahlt. Eine Fälschung wie diese würde er gar nicht selbst hinbekommen.

Gewisse Unregelmäßigkeiten

Der Lehrer, dem die Schule bis 2019 gehörte, war als Zeuge geladen. Er sagte aus, dass er 2019 seine letzte Schulung gehalten habe. Danach "gab es Unregelmäßigkeiten für die ich ein Bußgeldverfahren bekam". Offensichtlich hatte er Schulungen bestätigt, die gar nicht durchgeführt wurden. Man habe ihm seine Zulassung entzogen. Seitdem dürfe er nur noch als Referent für andere Firmen schulen.

Anzeige gegen Unbekannt

Er habe jedoch selbst auch Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Denn auch in der Vergangenheit sind immer wieder Fälschungen aufgetaucht. Offenbar habe jemand seinen Briefkopf genommen, die Faxnummer im Stempel und andere Kleinigkeiten geändert, und damit Bescheinigungen ausgestellt. Darauf habe im Prinzip jeder Zugriff, der einmal ein solches Dokument von ihm bekommen hat. Ein Modul habe bei ihm 275 Euro gekostet, gab er an.

Der Verteidiger vermutete, dass "sich da jemand einfache Opfer gesucht hat, Osteuropäer, die nicht so gut Deutsch sprechen". Sein Mandant hat die Module auf eigene Kosten neu gemacht und arbeite weiterhin als Kraftfahrer.

Der Staatsanwalt befand schließlich "in dubio pro reo" (lateinisch: im Zweifel für den Angeklagten). Weil für ihn der Sachverhalt nicht fest stand, beantragte er einen Freispruch. Die Richterin gab dem Antrag statt: "Wie genau es gelaufen ist, werden wir heute nicht aufklären können."