Wenig Schilda mit dem Schild da

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Das Schild, dass Radfahrer absteigen sollen, steht auf der anderen Seite ebenfalls. Doch in diesem Fall war die Sorge eher, dass der Fotograf dort steht, um Geschwindigkeitsverstöße zu fotografieren. Foto: Michael Busch
Das Schild, dass Radfahrer absteigen sollen, steht auf der anderen Seite ebenfalls. Doch in diesem Fall war die Sorge eher, dass der Fotograf dort steht, um Geschwindigkeitsverstöße zu fotografieren.  Foto: Michael Busch

Verkehr  Eine Bucht für Busse soll den Verkehr auf der Straße fließen lassen. Gleichzeitig werden die Radfahrer ausgebremst. Und dann gibt es noch seltsame Verkehrsanordnungen, meinen zumindest ein paar Radler.

von unserem Redaktionsmitglied 
Michael Busch

Herzogenaurach — Idylle pur, ein schöner Radweg. 55 Kilometer von Erlangen nach Bad Windsheim: der Aurachtalradweg. Idylle pur, wenn da im ersten Teilabschnitt von Erlangen kommend respektive im letzten Teilabschnitt von Bad Windsheim herkommend, nicht diese rund 25 Meter Radweg unterbrochen wären.


Alles nach Vorschrift

Heinrich Krämer ist das aufgefallen. Der Niederndorfer fährt die Woche zwei bis drei Mal auf dem idyllischen Radweg in Herzogenaurach. "Direkt gegenüber der Herzo-Werke, an der Hans-Maier-Straße gelegen, muss ich jetzt absteigen", moniert der Vielfahrer. Der Grund dafür? Eine Straßenbucht, die von der Stadt Herzogenaurach für den Halt von Bussen angelegt wurde.
Thomas Nehr, Leiter des Sachgebietes Verkehr für die Stadt Herzogenaurach, erklärt, dass dies im Zusammenhang mit dem Umbau des Busbahnhofes an der Schütt zusammenhänge. Quasi eine Ausweichhaltestelle, um die Busse nicht auf der viel befahrenen Hans-Maier-Straße stehen zu lassen.
Für Krämer ist das aber ein wenig Schilda, was dort betrieben wurde. "Zuerst kommt ein Schild, dass es sich um einen Fußgängerweg handelt. Ein paar Meter weiter weg steht dann, dass Radler absteigen müssen." Unsinnige Schilder?
Aus Sicht der zuständigen Behörde geht es bei dem Absteigen aber nur um die gut 25 Meter an der Bucht. "Dort ist der Weg schmaler als zwei Meter. Da kommen Radfahrer und Fußgänger nicht aneinander gefahrlos vorbei." Um diese Gefahr zu bannen, heißt es eben absteigen.
Zumal die Dauer der Maßnahme absehbar sei. Die Schütt werde nach dem Baustart Anfang des nächsten Jahres wohl eineinhalb Jahre Baustelle bleiben. In dieser Zeit werde auch die Busbucht und die Regelung für die Radler aufrechterhalten. "Im Anschluss", so Nehr, "wird der ursprüngliche Zustand wieder herbeigeführt." Ein für Krämer zu langer Zeitraum. Zumal man den dortigen Zaun hätte nach hinten versetzen können, sodass ein breiterer Weg nutzbar gewesen wäre.
Bei einer Stichprobe vor Ort zeigte sich allerdings, dass momentan die Schilder einfach ignoriert werden. Die Radler steigen nicht ab und sehen auch gar keinen Grund dafür. Heinz Mörschel, auf dem Weg vom Aurachtal nach Erlangen, sieht den Sinn auch nicht. "Kein Fußgänger, kein Gegenverkehr, freie Strecke, warum soll ich da absteigen?"
Das amtliche Zusatzzeichen 1012-32 "Radfahrer absteigen" wird nämlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) an keiner Stelle erwähnt. Wer die Aufforderung des Zeichens nicht befolgt, kann auch nicht per Verwarnungs- oder Bußgeld bestraft werden, da das Zeichen auch im Bußgeldkatalog nirgends erwähnt wird.


Ein schwieriges Zeichen

Da ein Zusatzzeichen nur eine wirksame Bedeutung hat, wenn es mit einem Verkehrszeichen kombiniert wird, dessen Bedeutung es verdeutlicht oder ergänzt, ist das Schild allein verkehrsrechtlich vollkommen wirkungslos. Im Herzogenauracher Fall gibt es aber einen doppelten Widerspruch. Zum einen regelt das Schild Fußgänger bereits, dass dort der Radfahrer absteigen oder auf die Straße ausweichen muss. Weiterhin steht im Widerspruch, dass wenige Meter zuvor ebenfalls in der Kombination mit dem Fußgängerschild der Radfahrer extra darauf hingewiesen wird, diese Strecke nutzen zu dürfen.
Zivilrechtlich kann das Schild im Falle eines Unfalls aber an Bedeutung gewinnen. Denn die zuständige Straßenverkehrsbehörde möchte Radlern die Weiterfahrt untersagen, weil es dort eine Gefahrenquelle gibt. Mit dem Schild wird, laut einem juristischen Kommentar, versucht, sich der Amtshaftung zu entziehen und das Risiko der Weiterfahrt auf den Fahrradfahrer zu übertragen. Sollte der Fahrradfahrer das Schild nicht beachten und einfach weiterfahren, kann sich die Behörde darauf berufen, sie habe ja "Radfahrer absteigen" angeordnet. Wie die Situation dann aussieht, wenn dort Busse halten und Gäste ein- und aussteigen, wird nochmals neu geklärt werden müssen.