Wegen Trunkenheit: 750 Euro Strafe und fünf Monate ohne Führerschein

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Der Prozess wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hatte hässliche Seiten. Der 50-jährige Angeschuldigte aus dem östlichen Landkreis sollte sich am Donnerstag im Amtsgericht von der eigenen Mutter ...

Der Prozess wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hatte hässliche Seiten. Der 50-jährige Angeschuldigte aus dem östlichen Landkreis sollte sich am Donnerstag im Amtsgericht von der eigenen Mutter distanzieren.

Der 3. Mai 2018 war der Tag, an dem der im Baugewerbe tätige Mann seinen Führerschein abgeben musste. Vier Polizeiautos suchten ihn damals zu Hause auf, weil die Vermutung bestand, dass der Mann sich schon in alkoholisiertem Zustand um die Mittagszeit in sein Auto setzte und heimfuhr.

Eine Blutentnahme ergab einen Wert von 1,27 Promille, doch diesen Wert habe sich der Mann eigener Aussage zufolge auch daheim angetrunken. Und selbst gefahren sei er auch nicht, denn ein Wanderer, der sich bei ihm nach dem Weg erkundigte, habe ihn in seinem Auto heimgebracht. "Ich bin nicht mit Alkohol gefahren, das stimmt alles nicht. Zu diesem Zeitpunkt, als die Polizei zu mir kam, war ich schon über eine Stunde in meiner eigenen Wohnung", so der 50-Jährige.

Diese Aussage sollte seine Mutter stützen. Aber die 79-Jährige tat das nicht und trat selbst belastend auf. "Ich habe die Polizei angerufen, weil er im Keller so laut randaliert hat", gab die Rentnerin gegenüber Richter Alexander Zenefels an.

Ein Polizist, der im Zeugenstand auftrat, erinnerte sich sehr gut an den 3. Mai dieses Jahres. Vor allem auch daran, dass es eine Unstimmigkeit darüber gab, ob der 50-Jährige womöglich suizidale Tendenzen gezeigt habe. "Er hat an seinem Arm so gemacht!", erklärte der Polizist, einen Schnitt oder Stich am Handgelenk andeutend.

"Für mich hatte es den Eindruck, dass Sie Selbstmordgedanken haben", fügte er in Richtung des Angeschuldigten an. Der wiederum erklärte, dass er keineswegs Selbstmordgedanken gehabt habe, sondern lediglich gestisch die Ungeschicklichkeit des Krankenhauspersonals während der vorzunehmenden Blutentnahme kommentierte.

Zudem gab der Beschuldigte an, dass er damals nur darum heimgefahren sei, weil ihm an seinem Freizeitsitz, so ungefähr fünf Kilometer von seinem Zuhause entfernt, ein Wanderer begegnet sei, der sich danach erkundigt habe, wo es etwas zu trinken gebe.

Dem habe er den Weg gewiesen und ihm angeboten, fünf Kilometer Wegstrecke abzunehmen, indem man gemeinsam mit dem Auto in Richtung Wohnort führe, wobei freilich der Wanderer gefahren sei, da er selbst ja schon etwas getrunken hatte.

Keine Wanderwege

Letztlich sollte diese Aussage bei Richter Zenefels keinen Glauben finden, auch darum nicht, weil es keine Wanderwege am Freizeitdomizil des Angeschuldigten gibt, dort mit einem Wanderer also kaum zu rechnen ist und dieser wohl eine Erfindung darstelle.

Aber auch die Mutter des Beschuldigten konnte ihm nicht zur Seite stehen und erklärte, dass dieser gewiss selbst gefahren sei und demnach alkoholisiert. Von dieser Aussage an begann der Sohn seine Mutter im folgenden Verlauf des Prozesses zu siezen. Das sollte sich noch ungefähr eine halbe Stunde so hinziehen, dann wurde das Urteil gesprochen: Zenefels befand auf 750 Euro Geldstrafe und einen noch fünfmonatigen Führerscheinentzug. Der Kommentar des Verurteilten hierzu: "Danke Mutter!"