Der Markt Norhalben erhielt am 31. Mai 1518 sein erstes Siegel sowie Fahne und Wappen. Damit einher ging eine neue Marktordnung - aufgezwungen von der Obrigkeit aus Bamberg und Gera.
Vor 500 Jahren bekam Nordhalben das erste Wappen. Offenbar nahm im Zuge der Selbstverwaltung der amtliche Schriftverkehr zu dieser Zeit zu. Um den Schriftstücken eine gewisse Rechtsgültigkeit zu verleihen, beantragte man bereits ein Jahr vorher - oder auch früher - bei den damaligen Herren Bischof Georg III. Schenk von Limburg und Heinrich Herrn zu Gera, Schleiz Lobenstein ein Siegel.
Im Jahr 1518 verliehen die beiden Condominatsherren der Marktgemeinde ein farbig gestaltetes Wappen in Form eines Schildes, das quer halbiert und dessen obere Hälfte noch einmal senkrecht geviertelt war. Das Wappen zeigte auf der oberen (heraldisch) rechten Seite den schwarzen Bamberger Löwen mit einer Stange auf gelbem Feld, links daneben den Geraer goldenen Löwen mit roter Krone und roten Klauen im schwarzen Feld. In der unteren Hälfte befindet sich ein Wald in seinen natürlichen Farben. Dazu die Umschrift "Sigillum des marckts Nortthalben", wobei das lateinische sigillum sowohl Wappen als auch Siegel bedeuten konnte.
Die einzelnen Bestandteile des Wappens erklären sich eigentlich von selbst. Unter den Wappentieren der beiden Landesherren zeigt es eine Abbildung des "Nortwaldes", des Frankenwaldes, der der Gegend um Nordhalben in hohem Maße sein Gepräge gab und noch heute gibt.
Nach diesem Wappen sollte von einem Siegelschneider eine Petschaft - ein Stempel aus einem hartem Material - hergestellt werden, deren Eindruck im roten Siegelwachs das Wappenbild in erhabenen Formen hervortreten ließ. Zugleich erhielt Nordhalben die Erlaubnis, dieses Wappen auch auf einem Panier (Fahne) zu verwenden. Nach dem Text des nur als Kopie erhaltenen Waffenbriefes enthielt das verlorengegangene Original von 1518 das Wappen in der beschriebenen farbigen Darstellung.
Neue Ordnung für den Markt
An jenem großen Tag, der am 31. Mai und 1. Juni 1518 in Nordhalben abgehalten wurde, machten acht Abgesandte des Bischofs von Bamberg und des Herrn von Gera die Einwohnerschaft auch mit einer neuen Geschäftsordnung vertraut, die von den beiden Landesherren festgelegt worden war. Seitens der Obrigkeit wurde betont, man habe mit den Einwohnern darüber verhandelt und die Satzung mit deren Zustimmung erstellt.
Aber in dem ausführlichen Bericht über den Tag von Nordhalben, den einer der Abgesandten noch am 1. Juni für seinen Herrn in Bamberg verfasste, wird hinreichend deutlich, dass der Gemeinde die Ordnung praktisch aufgezwungen wurde. Auftragsgemäß hatten nämlich die Abgesandten den versammelten Einwohnern die ernstliche Meinung beider Herren zu verstehen gegeben, sonst hätten sie schwere Strafen und die Ungnade ihrer Herren zu befürchten. Zur Begründung wiesen sie auf Missstände hin, die nach ihrer Meinung in ihrem Amt Nordhalben entstanden sind, und die sie nun in sechs Artikeln durch strenge Verbote und Gebote abzustellen versuchten.
Im Wesentlichen ging es dabei allerdings um die Neuordnung der Wälder, deshalb befassen sich drei der sechs Artikel mit den Verordnungen zum Erhalt des bambergisch-geraischen Amtswaldes. Sehr aufschlussreich ist auch die Zusammenstellung der Kommission beschrieben, die die neue Ordnung einführen sollte. Jeder der beiden Herren hatte vier hochrangige Mitglieder benannt.
Allein daraus wird deutlich, dass über die ohne ausdrückliche Erlaubnis angelegten Neurodungen, hier Roder und Geräume genannt, gegen die allerdings die Vögte von Nordhalben offensichtlich keinerlei Schritte unternommen hatten, in Bamberg und Gera großer Unmut ausgebrochen war.
Natürlich waren für die "wilden" Rodungen, wie wohl im herrschaftlichen Wald angelegt, keinerlei Abgaben bezahlt worden. So hatte die Kommission vor allem die Aufgabe, diese Entwicklung aufzuhalten und dazu sowohl die Gemarkung der Gemeinde wie die unstatthaften Rodungen im Amtswald zu besichtigen, genauestens zu vermessen und mit Marksteinen zu versehen.
In diesem Jahr wurde auch die erste Namensliste Nordhalbener Einwohner mit der Anzahl der angelegten Roder veröffentlicht.
Quelle sowohl für Wappen als auch Marktordnung ist die Nordhalbener Chronik "Grenzerfahrungen Nordhalben 1154 bis 2004" von den Brüdern Harald und Horst Wunder.