Zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung in Ebermannstadt: Zur Versachlichung der teilweise sehr emotional geführten Diskussion um die Straßenausbaubeitragssa...
Zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung in Ebermannstadt:
Zur Versachlichung der teilweise sehr emotional geführten Diskussion um die Straßenausbaubeitragssatzung könnte die Beantwortung folgender Fragen beitragen.
Ist es richtig, dass relativ hohe Beiträge (bis zu 36 000 Euro) in einer Summe bezahlt werden müssen und eine Stundung nur gewährt wird, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betroffenen gegenüber der Stadt offengelegt werden?
Ist es richtig, dass die Straßenausbaubeitragssatzung 1992 abgeschafft und dafür 1993 die Grundsteuer um 30 Prozent erhöht wurde?
Ist es richtig, dass hierdurch der Straßenausbau schon bezahlt wurde, da bis 2013 die gleiche Summe (1,1 Millionen Euro), die jetzt eingetrieben werden soll, bereits in die Stadtkasse geflossen ist?
Wenn ja, ist dann die Straßenausbausatzung überhaupt nötig bzw.
werden die bereits über die Grundsteuererhöhung erbrachten Leistungen mit den neuen Beiträgen verzinst verrechnet, um eine doppelte Abrechnung der gleichen Leistung zu verhindern?
Warum werden die einzelnen Abrechnungsgebiete nicht gleichzeitig abgerechnet, sondern über mehrere Jahre verteilt, so dass die zuerst Betroffenen am wenigsten Zeit haben, Rücklagen zu bilden?
Warum werden die genannten Straßen nicht vollständig erfasst? Soweit bekannt ist, werden in der Bahnhofstraße das Seniorenzentrum Fränkische Schweiz und die Sparkasse ausgeklammert? Warum?
Ist es richtig, dass der Finanzplan des Jahres 2014 eine Schuldenfreiheit der Stadt bis zum Jahr 2018 vorsah und dass in all den Jahren vorher nur einmal Überbrückungsgeld beansprucht werden musste?
Welche außergewöhnlichen Aufwendungen haben nun dazu geführt, dass dieser Finanzplan verworfen und sowohl Überbrückungsgeld als auch
Stabilisierungshilfe angefordert wurden?
Ist es richtig, dass deswegen dem Landkreis ein verstärktes Mitspracherecht beim städtischen Haushalt eingeräumt werden musste und deswegen die Beiträge jetzt erhoben werden müssen?
Ist es richtig, dass von den geforderten Beiträgen deutlich mehr steuerlich geltend gemacht werden könnten, wenn sie über mehrere Jahre - wie es die Unterschriftenaktion des "Bürgerforums Ebs" fordert - eingezogen würden, da pro Jahr nur 1200 Euro absetzbar sind?
Wer zahlt die Kosten für das externe Ingenieurbüro und den Juristen bei der Berechnung der Ausbau-Beiträge?
Wäre die Stadtverwaltung nicht auch in der Lage gewesen, auf Grund der ihr bekannten Zahlen, die Abrechnung vorzunehmen?
Georg Obenauf
Ebermannstadt