Landkreis Forchheim — In Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und Großbritannien sind in den letzten Tagen Fälle von Geflügelpest festgestellt worden. Die Ursache dafür ist bis...
Landkreis Forchheim — In Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und Großbritannien sind in den letzten Tagen Fälle von Geflügelpest festgestellt worden. Die Ursache dafür ist bisher nicht bekannt. Häufig sind Wildvögel als Quelle nicht auszuschließen. Aus diesem Grund weist das Veterinäramt des Landratsamts Forchheim auf die in der Geflügelpestschutzverordnung vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter hin.
Die Tiere sollen nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Teiche oder Bachläufe, zu denen Wildvögel Zugang haben, dürfen für Hausgeflügel nicht erreichbar sein.
Futter, Einstreu und Geräte müssen sicher vor Wildvögeln gelagert werden, beispielsweise in geschlossenen Räumen oder verschließbaren Tonnen.
Falls noch nicht geschehen, muss der Geflügelbestand mit
Anzahl, Tierart und Standort der Tiere beim Veterinäramt angemeldet werden. Nur so kann im Seuchenfall schnell reagiert werden.
Die Geflügelpest ist eine für Geflügel hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung, der vor allem Puten und Hühner zum Opfer fallen. Auch Enten und Gänse sind bei dem jetzt festgestellten Typ H5N8 betroffen. Menschliche Infektionen mit diesem Virustyp sind bislang nicht bekannt, teilt das Veterinäramt mit.
Als besonderes Risiko für die Verbreitung des Geflügelpesterregers haben sich Wildenten und Wildgänse erwiesen. Singvögel und Tauben sind als Einschleppungsrisiko zu vernachlässigen.
Die Meldung von Beständen oder auch die Anzeige von Seuchenverdachtsfällen nimmt das Veterinäramt des Landratsamts Forchheim unter der Telefonnummer 09191/86-3400 entgegen.
red