Betrifft: Müllentsorgung: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Hammelburg! Jeden Morgen laufe ich mit meinem Hund durch die Straßen von Hammelburg. So auc...
Betrifft: Müllentsorgung:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Hammelburg!
Jeden Morgen laufe ich mit meinem Hund durch die Straßen von Hammelburg. So auch an dem Mittwoch, zehn Tage nach der Bundestagswahl und einen Tag nach dem "Tag der Deutschen Einheit". Was ich dabei gesehen habe, hat mich sehr betroffen gemacht und mich veranlasst diesen Leserbrief zu schreiben.
Es war der Mittwochmorgen, an dem die Restmülltonnen im Bereich 2 geleert wurden. Es war wirklich nicht schön festzustellen, dass fast jede zweite Restmülltonne teilweise unverschämt deutlich überfüllt war. Dennoch haben die Mitarbeiter der für die Abfuhr zuständigen Firma diese Mülltonnen geleert. Dies, obwohl in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bad Kissingen folgender Satz zu
lesen ist: "Die Behältnisse dürfen nur zur Aufnahme der jeweils dafür bestimmten Abfälle verwendet und nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt; sie sind stets geschlossen zu halten."
Wie ist es nun mit eurem Umweltbewusstsein? Sind einige von euch doch lieber bequem und oberflächlich oder gar zu geizig für den kostengünstigen Restmüllsack zu 2,50 Euro?
Wie auch immer - ich bitte darüber einmal nachzudenken.
Siegfried Köhn,
Hammelburg
Sehr geehrter Herr Köhn, es ist Hundehaltern nicht erlaubt, Passanten durch ihre Hunde anspringen und abschlecken zu lassen. Es ist Hundehaltern nicht gestattet, Mitmenschen, die sich derartige Belästigungen verbieten, anzuschreien, sie zu beschimpfen und zu beleidigen. Es ist Hundehaltern ferner nicht erlaubt, für sich und die mitgeführten Hunde den kompletten Gehweg zu beanspruchen und selbst Kinder und alte Menschen dazu zu nötigen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Gleich gar nicht ist es Hundehaltern gestattet, mit dem Fahrrad Gehwege zu befahren, dabei Hunde mitzuführen und Mitmenschen wie im Vorsatz beschrieben zu nötigen. Nötigung ist ein glasklarer Straftatbestand. Darüber bitte ich Sie einmal nachzudenken, anstatt Ihre Nachbarschaft auszuspionieren und ggf. zu denunzieren. Vielen Dank.