Stephan Herbert Fuchs Weil sie beim Ausparken ein anderes Fahrzeug erwischt hatte und einfach weitergefahren war, verurteilte das Amtsgericht eine 57 Jahre alte Verkäuferin aus dem Landkreis Kulmbach ...
Stephan Herbert Fuchs Weil sie beim Ausparken ein anderes Fahrzeug erwischt hatte und einfach weitergefahren war, verurteilte das Amtsgericht eine 57 Jahre alte Verkäuferin aus dem Landkreis Kulmbach zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (750 Euro). Damit hatte die Frau noch Glück, denn das Gericht verzichtete auf ein ursprünglich im Strafbefehl ausgesprochenes Fahrverbot.
Die Angeklagte war am 17. Januar mit ihrem Wagen rückwärts aus dem Parkplatz eines Verbrauchermarkts am Goldenen Feld in Kulmbach auf die Hauptstraße gefahren und hatte dabei ganz offensichtlich ein parkendes Auto übersehen.
An der Fahrertür und am beheizbaren Außenspiegel dieses Wagens war dadurch ein Schaden in Höhe von knapp 700 Euro entstanden. Der Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug lag sogar bei satten 2500 Euro.
Trotzdem will die Frau nichts von dem Anstoß bemerkt haben. "Ich habe das wirklich überhaupt nicht wahrgenommen", beteuerte sie vor Gericht. Ein Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass die Fahrerin den Crash vielleicht optisch nicht bemerkt haben könnte, sicher aber akustisch, denn der Anstoß müsste unüberhörbar gewesen sein. Das wollte die Angeklagte nicht wahrhaben und ließ sich extra von einem HNO-Arzt untersuchen. Der stellte aber keine Auffälligkeiten fest.
Laute Musik im Radio
Als einzige Erklärung blieb der Frau damit die laute Musik, die aus dem Autoradio kam und eventuell auch der Termindruck, der dafür sorgte, dass ihre Gedanken ganz woanders waren. Der geschädigte Fahrzeuglenker war jedenfalls noch am gleichen Abend zur Polizei gegangen und hatte Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Beamten fanden durch Befragungen am Ort des Geschehens schnell die Frau als Verursacherin heraus. Zwischenzeitlich hatte sie sich selbst bei der Polizei gemeldet, nachdem die den beträchtlichen Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug entdeckt hatte.
Im ursprünglichen Strafbefehl, gegen den die Frau Einspruch eingelegt hatte, war noch von einer etwas höheren Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro (875 Euro) die Rede sowie von einem Fahrverbot. Letzteres wäre für die Frau eine echte Katastrophe gewesen, das sie beruflich auf ihren Führerschein angewiesen ist und die Busverbindungen von ihrem Wohnort aus nach Kulmbach eher sporadisch sind.
Das sah auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft so, der - genauso wie Verteidiger Frank Stübinger aus Kulmbach - einen Verzicht auf das Fahrverbot beantragte. Richterin Sieglinde Tettmann hielt der Frau ihr äußerst kooperatives Verhalten und den relativ niedrigen Fremdschaden zugute. Außerdem hatte die Frau den Schaden des Unfallgegners längst reguliert und selbst einen hohen Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug erlitten. Als Verurteilte muss die Frau nun auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.