"Um Himmels willen, ich wollte keinen Stress haben"

1 Min

Ein 52-jähriger Mann aus Haßfurt war sich unsicher hinsichtlich eines mündlichen Arbeitsvertrages und bezog erstmal weiter Arbeitslosengeld vom Jobcenter. D...

Ein 52-jähriger Mann aus Haßfurt war sich unsicher hinsichtlich eines mündlichen Arbeitsvertrages und bezog erstmal weiter Arbeitslosengeld vom Jobcenter. Dass er irgendwelche betrügerischen Absichten hatte, bestritt er vor dem Amtsgericht am gestrigen Mittwoch ausdrücklich: Niemals käme ihm so etwas in den Sinn, sagte er zu Richterin Ilona Conver und Thomas Heer von der Staatsanwaltschaft Bamberg.
Letzterer hatte dem 52-Jährigen Betrug vorgeworfen. Er soll Ende des vergangenen Jahres Leistungen vom Jobcenter in Höhe von rund 1400 Euro bezogen haben, die ihm gar nicht zugestanden hätten. Der Angeklagte war sichtlich aufgewühlt ob dieses Vorwurfes, erklärte er doch, er habe alles bereits zurückgezahlt. Als plötzlich Post vom Hauptzollamt in seinem Briefkasten landete und ihm mitgeteilt wurde, dass ein Strafbefehl gegen ihn vorliege, sei er aus allen Wolken gefallen: "Um Himmels willen, ich wollte keinen Stress haben", erklärte er. Gegen den Strafbefehl legte er Einspruch ein, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam.
Dass der Mann bewusst in betrügerischer Absicht gehandelte hatte, glaubten Gericht und Staatsanwaltschaft zwar nicht. "Der Vorwurf, der aber möglicherweise kleben bleibt, ist, dass Sie nicht gemeldet haben, dass Sie ab 9. November beschäftigt waren", sagte Richterin Conver. Denn der Beschuldigte hatte am 9. November 2015 ein Angestelltenverhältnis begonnen.
Dies war lediglich mündlich, aber keineswegs rechtswidrig vereinbart worden, wie auch der als Zeuge geladene Unternehmer erklärte, der den Angeklagten eingestellt hatte. Eine erste Lohnzahlung gab es kurz darauf Anfang Dezember. Spätestens da, so sagte Staatsanwalt Heer, hätte dem Beschuldigten doch klar sein müssen, dass ein Angestelltenverhältnis tatsächlich bestehe und somit hätte er das dem Jobcenter mitteilen müssen. Der Beschuldigte hatte erklärt, dass er sich nicht sicher gewesen sei, ob er wirklich bereits als Angestellter des Unternehmens zähle, weil er ja keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hatte.
Zudem sei noch eine so übliche Zuverlässigkeitsprüfung seitens des Unternehmens gegen ihn gelaufen, was ihn ebenfalls zweifeln ließ, dass er bereits "normal" in Lohn und Arbeit sei. Das Gericht sah in dem Prozess von einer Verurteilung ab und stellte das Verfahren ein gegen eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro, zu zahlen an den Jugendhilfefonds Haßberge bis Dezember dieses Jahres. al