Tierhaltung entscheidend

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Heppstädt — Ob im Westen des Adelsdorfer Ortsteils Heppstädt vier Bauplätze als Hinterlieger entstehen können, wird seit Jahren diskutiert. In langen Verhandlungen hat die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag mit den Grundeignern ausgehandelt. In ihm sind auch die Belange der Altbewohner berücksichtigt.
Jetzt waren die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung im Gemeinderat zu behandeln. Die Ratsdiskussion entzündete sich an der Frage, ob im Bebauungsplan für die vier Häuser ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen sei. Jörg Bubel (SPD) regte an, das in Mischgebiet zu ändern, und dafür den Plan nochmals 14 Tage auszulegen. Dem widersprach Planer Matthias Rühl: "Das wäre ein Etikettenschwindel." Jeden Bebauungsplan müsse man als solchen getrennt betrachten. Demnach ist es eben Wohngebiet und kein "Dorfgebiet", in dem Landwirtschaft zulässig wäre. Der Fall Heppstädt sei anders als der in Lauf, ergänzte Bürgermeister Karsten Fischkal (FW). "Dort wurden Häuser im Wege einer Einbeziehungssatzung beurteilt und dadurch das Dorf als Ganzes betrachtet", machte er auf den Unterschied aufmerksam.
Anlass für diese Frage ist ein nicht weit entfernter Bauernhof, auf dem eine Pferdepension betrieben wird. Falls der den ruhenden, aber erlaubten Betrieb wieder aufnähme, hätten dann die neuen Häuser einen besonderen Schutz, war die Frage. Die Antwort hängt, so Rühl, von der der Tierhaltung ab. Der Abstand bei Schweinehaltung müsse viel größer sein als bei Rindern. Sollte man auf dem Bauernhof mal andere Tiere halten, komme man nicht umhin, ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. Lp