Gericht Ein ungeduldiger Autofahrer wird ausfällig. Er bringt den Mitarbeiter eines Müllentsorgungsunternehmens in Rage. Warum sich jetzt der Müllmann vor Gericht verantworten musste.
Müllautos sind langsam und sperrig. Wer im Auto hinterher fährt und es womöglich auch noch eilig hat, gerät da schon mal unter Stress. In einer Wohnsiedlung im Landkreis hat das zu einem lautstarken Wortgefecht geführt, das mit einem Schlag gegen das Auto endete. Jetzt stand der Verursacher wegen Sachbeschädigung in Bad Kissingen vor Gericht. Der 42-Jährige sollte laut Strafbefehl 35 Tagessätze zu je 35 Euro bezahlen, legte jedoch Einspruch ein. Er sei gar nicht am Auto - ein Klein-Lkw - gewesen und habe daher auch nicht dagegen geschlagen, gab er vor Gericht an.
Es war der 2. September 2021 gegen 11.30 Uhr, als seine Kollegin, eine Fahranfängerin, um die er sich kümmern sollte, auf einer engen Straße in einer Siedlung fuhr. Der Geschädigte kam mit seinem Klein-Lkw von hinten an, hupte und bedeutete der Müllauto-Fahrerin doch etwas nach rechts zu fahren, damit er vorbeikönne. Das sei jedoch nicht möglich gewesen, waren sich Fahrerin und Angeklagter einig. "Der Fahrer hupte wie ein Gestörter und hat rumgeschrien, da bin ich nervös geworden", so die 41-jährige Berufskraftfahrerin vor Gericht. Sie fuhr an einer Tonne vorbei und musste zurücksetzen. Der Autofahrer gab Gas. "Er fuhr direkt auf meine Schüttung zu, ich bin so erschrocken, dass ich eine Notbremsung gemacht habe", erzählt die Zeugin. Zeitgleich habe ihr Kollege, der für die Fahranfängerin die Verantwortung trug, den Not-Ausschalter betätigt. Sie sei ausgestiegen und habe geschrien: "Sie fahren jetzt sofort zurück, ansonsten rufe ich die Polizei, was Sie hier abziehen geht gar nicht!"
Dann stieg sie wieder ein. Ihr Kollege und der Autofahrer hätten sich beschimpft. Sie könne aber nicht sagen, wo er dabei gestanden habe. Von einem Schlag gegen die Autotür hatte sie auch nichts mitbekommen. Der angeklagte Kollege, der inzwischen in einer anderen Firma arbeitet, hatte angegeben, dass er während des Streits hinter dem Müllauto stand und damit vor dem Auto und rund zwei Meter weg von der Autotür.
Der geschädigte Fahrer und sein Beifahrer sagten jedoch übereinstimmend aus, der Müllmann habe in der Auseinandersetzung gegen die Tür gehauen. Ob mit der Faust oder der flachen Hand konnte keiner der beiden sagen. Sicherheitshalber hatte der Fahrer aber sofort den Müllmann und das Kennzeichen des Müllautos fotografiert, obwohl er erst daheim festgestellt hatte, dass die Tür der Klein-Lkw tatsächlich eine Delle hatte.
Die Beleidigungen seien gegenseitig gewesen und für ihn auch kein Problem, sagte der Geschädigte, aber die Sachbeschädigung sei nicht ok gewesen. Er habe alles der Polizei übergeben, auch den Kostenvoranschlag für die Reparatur. Dieser lag dem Gericht vor: 4166 Euro würde eine Autowerkstatt für die Behebung des Schadens verlangen.
Selbst der Geschädigte, der den Schaden bisher nicht behoben hat, gestand, dass man die Delle vielleicht auch einfach ausbeulen könnte. Und vielleicht hätte man das auch unter sich regeln können, wenn man darüber geredet hätte. Aber der Angeklagte habe sich nie bei ihm gemeldet.