Stellvertretender Filialleiter holte sich 320 Euro aus dem Firmentresor

2 Min

Martin Schweiger Seine Vertrauensposition als stellvertretender Leiter eines Supermarktes hat ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge im August vergangenen Jahres geradezu schamlos ausgenutzt: Am 9...

Martin Schweiger Seine Vertrauensposition als stellvertretender Leiter eines Supermarktes hat ein 41-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge im August vergangenen Jahres geradezu schamlos ausgenutzt: Am 9. August 2018 entwendete er gegen 18.50 Uhr aus dem Tresor, für den er einen Schlüssel besaß, 320 Euro. Dummerweise für ihn wurde er dabei von einer Videokamera gefilmt, die der Marktleiter unbemerkt hatte installieren lassen, nachdem es immer wieder zu Differenzen im Bargeldbestand gekommen war.

Am Mittwoch musste sich der Dieb vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten, wo er die Tat als eine "Blödheit" bezeichnete, die er früh bereut habe, wie er sagte. Er habe am nächsten Tag das Geld zurückgegeben. Dennoch habe der Marktleiter die Anzeige nicht zurückgezogen.

Seit dem 2. Mai 2018 sei der Angeklagte als stellvertretender Leiter angestellt gewesen, berichtete der Marktleiter als Zeuge vor Gericht. Seitdem habe es immer wieder "Differenzen im Tresor" gegeben, weshalb er eine Videokamera habe installieren lassen. Schließlich wollte er wissen, wo das Geld geblieben ist. Auf der Video-Aufnahme habe er den Dieb schließlich zweifelsfrei als seinen Stellvertreter identifizieren können und ihm am Tag nach der Tat fristlos gekündigt.

Marktleiter belastet Angeklagten

Da er durch die fristlose Kündigung zunächst einmal kein Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt erhalten hätte, habe der Angeklagte zu einer Finte gegriffen: Er habe sich, wie der Marktleiter darlegte, das Formular des Arbeitsamts mit einem Firmenstempel des Supermarkts abstempeln lassen und darauf falsche Angaben gemacht. So habe er sein Gehalt mit 3500 Euro angegeben, obwohl er nur 2500 Euro verdient habe. Als Kündigungsgrund habe er "nicht betriebsbedingt" angekreuzt, um eine Sperre zu umgehen. Auch die Unterschrift auf dem Formular habe nicht von ihm selbst gestammt, gab der Marktleiter im Zeugenstand an. Der Angeklagte bestritt vor Gericht allerdings, einen Antrag an das Arbeitsamt gestellt zu haben.

Der Diebstahl war nicht das einzige Delikt, das ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Im April vergangenen Jahres soll er Arbeitslosengeld in Höhe von 1142,35 Euro für den Monat März kassiert haben, obwohl er zu dieser Zeit bereits eine Arbeitsstelle hatte.

Diesen Vorwurf wies der Angeklagte weit von sich. Er habe den Arbeitsvertrag auf dem Online-Portal des Arbeitsamts auf den 1. März 2018 zurückdatiert und sich so als Arbeitssuchender abgemeldet. Er habe fünf Jahre im Personalwesen gearbeitet und wäre dumm, meinte, er, wenn er das nicht getan hätte. Den Einwand des Staatsanwalts, warum er das Geld nicht zurückgezahlt habe, sobald der Betrag auf seinem Kontoauszug erschienen war, versuchte der Angeklagte damit zu entkräften, dass er im März vergangenen Jahres Vater geworden sei und sich in dieser Zeit nicht um sein Konto gekümmert habe. Ab 1. Februar dieses Jahres werde er das Geld in Raten zurückzahlen, gab er zu Protokoll.

Ein Mitarbeiter des Arbeitsamts erklärte vor Gericht, dass es möglich sei, sich rückwirkend als Arbeitsloser abzumelden.

Fortsetzungstermin

Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt. Bei einem Fortsetzungstermin sollen weitere Zeugen gehört werden. Denn eine Verfahrenseinstellung mit Geldauflage wollte das Gericht in diesem Anklagepunkt nicht mitmachen, da der Angeklagte schon einige Vorstrafen in seinem Sündenregister hat.